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@Vulpes Hier noch eine Quelle
https://www.jagdverband.de/frage-antwort-papier-zur-novelle-des-waffenrechtsEs werden jetzt weitere Teile von Waffen „wesentlich“, werden also rechtlich waffengleich behandelt. Welche sind das?
Bisher waren nur Lauf, Verschluss und bei Kurzwaffen das Griffstück „wesentliche Teile“. Jetzt werden auch Gehäuseteile und der Verschlussträger „wesentlich“ im Sinne des Waffengesetzes.
Was bedeutet das für Waffenbesitzer?
Zunächst einmal überhaupt nichts, solange es Teile einer Komplettwaffe sind. Hier muss nichts nachträglich gemeldet oder eingetragen werden. Sind aber überzählige Teile, zusätzliche Gehäuse oder Verschlussträger im Besitz, die bisher waffenrechtlich nicht beachtlich waren, müssen diese bis zum 1. September 2021 in die Waffenbesitzkarte eingetragen sein. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums muss hierfür jeweils ein Bedürfnis geltend gemacht werden. Alternativ können diese Überschussteile natürlich auch beispielsweise bei der Waffenbehörde oder Polizei abgegeben werden.