Blaser R93 Meldepflicht Lauf Verschlusskopf in Österreich

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21 Mai 2007
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Kennt sich jemand aus mit der Meldepflicht nach dem Waffengesetz beim R93 und kann mir helfen?

Ich habe vor ein paar Monaten einen kompletten R93 gekauft, weil ich das System für einen bestellten Atzllauf brauche.
Nun verkaufe ich den Blaserlauf, den der Käufer meldet.

Muss ich nun mein verbliebenes Blasersystem auch melden - am Verschlusskopf ist eine Nummer eingestanzt - oder nicht?

Auf meinem zweiten R93, den habe ich schon sehr lange, gibt es zB keine Nummer am Verschlusskopf.

Anders gefragt: Muss nur der Lauf gemeldet werden oder auch das System (Schaft ohne Nr) bzw Verschlusskopf, der auch theoretisch für verschiedene Läufe durch tauschen verwendet werden könnte.

Derzeit habe ich vom neuen R93 nichts gemeldet, weil ich den Lauf nie verwendet habe und gleich weiterverkaufen wollte, was nun passiert.

Was muss ich nun machen?
 

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