Das war mal, daß das meiste Rehwild mit .222Rem. & Co. geschossen wird. Heute zieht doch keiner mehr mit kleiner als .308Win. los.
"Overkill" ist die Devise und damit es am Anschuß nicht nur Gulasch gibt, werden die zuviel (Zerstörungs)energie an den Wildkörper abgebenden HW-Geschosse kurzerhand als "lebensmittelgefährdend" klassifiziert und neuen Konstruktionen, die techn. gesehen einer Kreuzung aus VM und Scheibengeschoß entsprechen, das pseudowissenschaftl. Wort geredet. (Natürlich mit dem nötigen "polit./ideolog. feedback" dahinter, sonst könnte man´s ja auch dem Dackel Waldi erzählen.)
Bleibt auch noch die Frage: Wie wird "Feuchtgebiet" (Charlotte Roach mal ganz außen vorgelassen) definiert und können die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und bei förder. aufgebauten Mitgliedsstaaten die einzelnen (Bundes)länder ihre eigenen Definitionen darüber treffen?
Feuchtgebiet kann z.B. sein:
- alle stehenden Gewässer ab einer Größe von x m²/ha
- alle fließenden Gewässer mit einer Fließmenge x Liter/min.
- alle stehenden
und fließenden Gewässer
- Feuchtwiesen ab einem durchsschnittl., jährl. Feuchtigkeitsgrad von x %
- Moore
- Sümpfe
- Waldböden mit Pseudovergleyung
- Waldböden mit Stagnovergleyung
- jede x-beliebige Fläche nach Niederschlagfall (Regen, Schnee, Rauhreif, Tau)
Nächste Frage:
Eine Feldjagd grenzt an einen Auwald (Rheinseitenarm z.B.) an. Ab wo zählt es als "Feuchtgebiet"? Ab Waldrand Auwald, 50m ins Feld hinein, oder max. Schrotflugweite (4mm = 400m) weit hinein???
Hoffentl. wird der Unsinn nicht weiter vertieft und auch auf Einzelgeschosse (Büchsengeschosse, FLGs) ausgeweitet.
Hatte eigendl. heute mit dem "Super-GAU" gerechnet. Kam vor 1/2 Std. von meiner 24h-Schicht und wollte mich just mit 16/67er Wismut-Eley und div. bleifreien Büchsengeschosse von .224"-.375" eindecken, da die in den nächsten Tagen wohl sonst, wegen der "Übernachfrage", auf Monate hinaus ausverkauft gewesen wären.