Bleihaltige Munittion, trotz Bleiverbot ?

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Hallo,
welche Strafen stehen eigentlich auf die Verwendung von Bleihaltiger Munition in einem Jagdrevier, wo vom Forst es verboten ist mit Blei zu schießen ?
Darf man nur nicht mehr dort jagen, oder verliert man im schlimmsten Falle die Zuverlässigkeit ?
Ich frage für einen Freund :O)
Bis bald
Marcus
 
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28 Jan 2019
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Was möchtest Du mit dieser Frage erreichen?
Sollen Jäger jetzt darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist sich über ein Verbot hinweg zusetzen? Und wenn Ja mit welchen Folgen? Trägt doch nur dazu bei, das ( noch wenig vorhandene ) Vertrauen in die Jägerschaft zu minimieren.
D.T.
 
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Ist doch relativ einfach:
Wenn es ein "privates" Verbot ist, dann wird entweder eine Vertragsstrafe definiert sein, oder Du bist für den entstandenen Schaden verantwortlich. Dies wird sich bei der Jagd i.d.R. auf das erlegte Stück und die fehlende Verkaufsmöglichkeit beziehen. Mit anderen Worten - wie geschossen so gekauft. Wenn bei der Drückjagd die Strecke nicht mehr zuordenbar ist und der Wildhändler dann den gesamten Ankauf ablehnt...... hast Du hoffentlich eine große Gefriertruhe.

Ansonsten sind wohl dann weitere Einladungen hinfällig und eventuell geschlossene Verträge (Pirschbezirk etc.) hinfällig.

Was ein Bleiverbot im Landesrecht angeht - siehe Bußgeldkatalog.
 
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Solche Freunde muss man haben.... Wer ist denn "Herr Forst", der Pächter oder die "Jagdgenossenschaft"!?

Wenn es jagdrechtlich erlaubt ist, dann ist es erlaubt, dann passiert auch nix. Wenn es der Pächter oder die Jagdgenossenschaft nicht möchte, dann könnte es ärger geben, vielleicht auch ein Rauswurf. Sowas bekommt der "Freund" aber auch ganz einfach raus, wenn er mal googelt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
In einem zertifizierten Betrieb kann es teuer werden. Gesetzliche Regelungen können bußgeldbewehrt sein. Die Anweisungen des Jagdleiters sind zu befolgen, andernfalls...


CdB
 
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Wenn das so ist, dann wüste der "Freund" das schon... weil es in seinem Vertrag steht! .... und bräuchte nicht fragen. Hat aber nichts mit seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu tun, nur mit dem Vertragspartner "Forst".
 
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Moin Marcus,
richtige Strafen mit Anzeige, Verfahren, Verlust der Zuverlässigkeit etc. hat dein "Freund" wahrscheinlich (noch) nicht zu befürchten sollte er erwischt werden. In den Staatsrevieren um uns rum läuft soweit ich informiert bin auch alles auf "Treu und Redlichkeit" a la kurze Ansage, dass nur bleifreie Munition erlaubt ist. Aus einem anderen Bundesland wo nur mit bleifreier Büchsenmunition geschossen werden darf habe ich von Wildbretkontrollen auf bleihaltige Geschossreste gehört. Der/die Überführte durfte im o.g. Fall dann wohl die Strecke zahlen. Inwieweit das der Realität entspricht habe ich keine Ahnung. Ich verfahre da aber nach einem ganz einfachen Grundsatz im Sinne von "Wes Brot ich fress, des Lied ich sing!
Bin ich auf einer DJ eingeladen bzw. hab mich dafür angemeldet erfahre ich frühzeitig von etwaigen Munitionsvorgaben. Im Zweifelsfall frage ich rechtzeitig nach und kann ggf. meine Waffe darauf einschießen. Ich bin ja schließlich irgendwo zu Gast, möchte im Regelfall auch wieder eingeladen werden also verhalte ich mich den ausgegebenen Vorschriften entsprechend. Ist meiner Meinung nach eine Frage von Anstand und Respekt dem Gastgeber/der Gastgeberin gegenüber.
 
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Hallo, jagdrechtlich ist es in Rheinland Pfalz erlaubt. Das mit dem bleifrei hat der Pächter jetzt so in den Raum geworfen, nachdem er mir geraten hatte mal mehr Munition zu kaufen und das schon wochen vorher. Ich hege den Verdacht dass er mir die Sache mies machen will, weil ich schon nichts bezahlen wollte. Nein ich bin kein Schmarotzer, habe vorher schon viele Stunden ihm geholfen, ohne einen Hintergedanken.
Danke für eure Antworten
Bis bald Marcus
 
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Im Baden-Württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz steht nur, dass keine Munition verwendet werden darf, die beim Endverbraucher gesundheitliche Schäden verursachen kann. Nach Verabschiedung des Gesetzes hat dann wohl ein Jurist den grünen Minister-Darsteller Bonde darauf aufmerksam gemacht, dass bei dieser Formulierung im Gesetz im Fall des Falles der Gesetzgeber beweispflichtig ist - das heißt, im Zweifelsfalle müßte das Land BadenWürttemberg beweisen, dass die Verwendung bleihaltiger Munition zu Gesundheitsschäden bei irgendjemandem geführt hat. Da dies weltweit noch niemandem gelungen ist, hat man danach noch eine Durchführungsverordnung für dieses Jagd-und Wildtiermanagementgesetz erlassen, und dort steht dann explizit "bleifrei".
Daraus folgt, daß in Baden-Württemberg die Verwendung bleihaltiger Munition lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt - weil sie nicht gegen ein Gesetz, sondern nur gegen eine Verordnung verstösst.
 
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So so, ich frage für einen Freund.......!?!?
Wenn Bleikernmunition laut Landesjagdrecht nicht verboten ist, hast du keinerlei rechtliche Sanktionen zu erwarten.
Wenn der Jagdausübungsberechtigte, der dich freundlicher Weise rausgehen lässt, meint bleifrei sei angesagt, dann ist es ein Akt der Höflichkeit, dem nach zu kommen. Du kannst aber auch sagen/denken lmA, dann mißachtest du die Gastfreundschaft und riskierst den unmittelbaren Rauswurf.
Abgesehen davon, schreibst du verschwurbelt!
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Hallo,
welche Strafen stehen eigentlich auf die Verwendung von Bleihaltiger Munition in einem Jagdrevier, wo vom Forst es verboten ist mit Blei zu schießen ?
Darf man nur nicht mehr dort jagen, oder verliert man im schlimmsten Falle die Zuverlässigkeit ?
Ich frage für einen Freund :O)
Bis bald
Marcus
Wenn mein Gastgeber bleifrei möchte dann bekommt er bleifrei das ist alternativlos.
 
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Hallo, das für einen Freund war ein Spaß, weil so komische Sachen ja meistens nur für andere gefragt werden. Nein es betrifft mich. So höflich bin ich aber nicht, dass ich mich auf alles einlasse. An der nächsten Bombe brennt schon die Zündschnur, ich soll mir Nachtsichttechnik kaufen. In einem anderen Zusammenhang hat er mal geäußert, er sei Pächter, würde weder bitte noch danke sagen und er bestimmt die Spielregeln.
Ich habe für mich jetzt die Sache abgeschlossen, manche Leute soll man alleine spielen lassen. Wenn ich wirklich Bleifrei kaufen würde, dann komme ich mit vielen Fabriklaborierungen sowieso nicht auf die 2.000 j auf 100m mit 7x57r und somit verletzte ich nicht die Spielregeln, sondern geltendes Jagdgesetz...........
Danke für eure Mühen
Marcus
 
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