Bleihaltige Munittion, trotz Bleiverbot ?

G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Hallo, nichts da. Freigabe wurde auch erst gemeint, alles. Dann kam es raus, keine über Laucherhohe Böcke, keine Gabler, die müssen für die "bezahl" Gäste aufgehoben werden, finde das aber auch i.O.
"Ihr beiden passt jagdlich nicht zusammen." genau, auch von der Jagdethik, dass ist aber was anderes.
Bis bald
Marcus

Dann würde ich auch meinen Hut nehmen.
 
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Hallo, nichts da. Freigabe wurde auch erst gemeint, alles. Dann kam es raus, keine über Laucherhohe Böcke, keine Gabler, die müssen für die "bezahl" Gäste aufgehoben werden, finde das aber auch i.O.
"Ihr beiden passt jagdlich nicht zusammen." genau, auch von der Jagdethik, dass ist aber was anderes.
Bis bald
Marcus
Es kann schon anspruchsvoll sein, erst ansprechen zu müssen, bevor geschossen wird.
Ist man erst mal selbst Pächter, kann man ja anders verfahren.
 
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Im Baden-Württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz steht nur, dass keine Munition verwendet werden darf, die beim Endverbraucher gesundheitliche Schäden verursachen kann. Nach Verabschiedung des Gesetzes hat dann wohl ein Jurist den grünen Minister-Darsteller Bonde darauf aufmerksam gemacht, dass bei dieser Formulierung im Gesetz im Fall des Falles der Gesetzgeber beweispflichtig ist - das heißt, im Zweifelsfalle müßte das Land BadenWürttemberg beweisen, dass die Verwendung bleihaltiger Munition zu Gesundheitsschäden bei irgendjemandem geführt hat. Da dies weltweit noch niemandem gelungen ist, hat man danach noch eine Durchführungsverordnung für dieses Jagd-und Wildtiermanagementgesetz erlassen, und dort steht dann explizit "bleifrei".
Daraus folgt, daß in Baden-Württemberg die Verwendung bleihaltiger Munition lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt - weil sie nicht gegen ein Gesetz, sondern nur gegen eine Verordnung verstösst.

@Klosterwald oder andere:
Hat jemand einen Link zur besagter DVO? Kann diesen einfach nicht finden.

Ich bin noch immer der Auffassung, dass laut JWMG die Jagd auf Schalenwild mit verbleiter Munition grundsätzlich erlaubt ist, da der Nachweis der Gefährdung nicht erbracht ist:

Wenn, dann müsste es in einer DVO zum JWMG explizit verboten sein.

Hintergrund:
Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) hat 2014 festgestellt, dass
[..] eine gesundheitliche Gefahr durch die Bleibelastung im Wild nur in Jägerhaushalten oder bei Vielverzehrer und dort nur für die Risikogruppe gebärfähige Frauen und Kinder besteht.
Quelle: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/jagd/bleifreie-jagdgeschosse.html
 
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25 Sep 2018
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Wenn dein Freund vom Inhaber des Jagdrechts (Pächter, Eigenjagdbesitzer, ... ) entsprechende Vorgaben zu der ihm erlaubten Jagdausübung bekommen hast, sind diese einzuhalten. Handelt dein Freund anders, so ist diese Jagdausübung nicht mehr erlaubt und damit Wilderei. Im Kommentar zum Bayerischen Jagdgesetz ist dies sehr eindeutig erklärt: 1685521896086.png
 

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