Im Baden-Württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz steht nur, dass keine Munition verwendet werden darf, die beim Endverbraucher gesundheitliche Schäden verursachen kann. Nach Verabschiedung des Gesetzes hat dann wohl ein Jurist den grünen Minister-Darsteller Bonde darauf aufmerksam gemacht, dass bei dieser Formulierung im Gesetz im Fall des Falles der Gesetzgeber beweispflichtig ist - das heißt, im Zweifelsfalle müßte das Land BadenWürttemberg beweisen, dass die Verwendung bleihaltiger Munition zu Gesundheitsschäden bei irgendjemandem geführt hat. Da dies weltweit noch niemandem gelungen ist, hat man danach noch eine Durchführungsverordnung für dieses Jagd-und Wildtiermanagementgesetz erlassen, und dort steht dann explizit "bleifrei".
Daraus folgt, daß in Baden-Württemberg die Verwendung bleihaltiger Munition lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt - weil sie nicht gegen ein Gesetz, sondern nur gegen eine Verordnung verstösst.