Bleihaltige Munittion, trotz Bleiverbot ?

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Hallo, das für einen Freund war ein Spaß, weil so komische Sachen ja meistens nur für andere gefragt werden. Nein es betrifft mich. So höflich bin ich aber nicht, dass ich mich auf alles einlasse. An der nächsten Bombe brennt schon die Zündschnur, ich soll mir Nachtsichttechnik kaufen. In einem anderen Zusammenhang hat er mal geäußert, er sei Pächter, würde weder bitte noch danke sagen und er bestimmt die Spielregeln.
Ich habe für mich jetzt die Sache abgeschlossen, manche Leute soll man alleine spielen lassen. Wenn ich wirklich Bleifrei kaufen würde, dann komme ich mit vielen Fabriklaborierungen sowieso nicht auf die 2.000 j auf 100m mit 7x57r und somit verletzte ich nicht die Spielregeln, sondern geltendes Jagdgesetz...........
Danke für eure Mühen
Marcus

Schon getestet?


Mal davon abgesehen, dass bei Dir und Deinem Pächter wohl der Haussegen schief hängt.

Wmh
Flo
 
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An der nächsten Bombe brennt schon die Zündschnur, ich soll mir Nachtsichttechnik kaufen.

Aha, es geht Dir also um eine Art zu jagen, die Dir nicht gefällt. Das ist persönlicher Geschmack, Du bist Gast und leider ...,

einem anderen Zusammenhang hat er mal geäußert, er sei Pächter, würde weder bitte noch danke sagen und er bestimmt die Spielregeln.

... muss ich ihm hier voll und ganz Recht geben. Wie kommst Du eigentlich auf die Idee, als Gast bestimmen zu dürfen, wie gejagt wird ?

Wenn ich wirklich Bleifrei kaufen würde, dann komme ich mit vielen Fabriklaborierungen sowieso nicht auf die 2.000 j auf 100m mit 7x57r

Das ist sachlich eindeutig falsch und klingt nach Ausrede:

RWS Evo Green: 2200J
Sax KJG: 2200J
usw.
 
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Im Baden-Württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz steht nur, dass keine Munition verwendet werden darf, die beim Endverbraucher gesundheitliche Schäden verursachen kann. Nach Verabschiedung des Gesetzes hat dann wohl ein Jurist den grünen Minister-Darsteller Bonde darauf aufmerksam gemacht, dass bei dieser Formulierung im Gesetz im Fall des Falles der Gesetzgeber beweispflichtig ist - das heißt, im Zweifelsfalle müßte das Land BadenWürttemberg beweisen, dass die Verwendung bleihaltiger Munition zu Gesundheitsschäden bei irgendjemandem geführt hat. Da dies weltweit noch niemandem gelungen ist, hat man danach noch eine Durchführungsverordnung für dieses Jagd-und Wildtiermanagementgesetz erlassen, und dort steht dann explizit "bleifrei".
Daraus folgt, daß in Baden-Württemberg die Verwendung bleihaltiger Munition lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt - weil sie nicht gegen ein Gesetz, sondern nur gegen eine Verordnung verstösst.
Ordnungswidrigkeit ist das eine aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn mal ein Ausschuss aufgrund mehrerer dummer Zufälle etwas trifft was er nicht treffen darf🤔
 
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Das ist sachlich eindeutig falsch und klingt nach Ausrede:
Die S&B liegt aber leider darunter, das war die erste die mir angezeigt worden ist.
... muss ich ihm hier voll und ganz Recht geben. Wie kommst Du eigentlich auf die Idee, als Gast bestimmen zu dürfen, wie gejagt wird ?
Ne nicht bestimmen, aber wenn er durch Phantsiegesetze die Hürde immer höher hängt, muss ich doch nicht da jagen ? Ich möchte keine 2.000€ für Nachtsichttechnik ausgeben und das weiß er.
Das war alles im Sommer kein Problem, jetzt wo es um einen Begehungsschein geht, kommen die Sachen halt auf den Tisch. Er will das halt nicht, dass einer ohne zu bezahlen bei ihm jagd. Das ist mir leider erst hier mitten im Tread klar geworden, aber besser spät als nie.
Vielen Dank für eure Mühen.
Viele Grüße
Marcus
 
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Ordnungswidrigkeit ist das eine aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn mal ein Ausschuss aufgrund mehrerer dummer Zufälle etwas trifft was er nicht treffen darf🤔
Warum sollte dadurch der Versicherungsschutz verloren gehen?
Übertrag das mal auf's Auto. du missachtest die Vorfahrt und rauschst dem Vorfahrtsberechtigtem in die Seite - Ordnungswidrigkeit, deine Versicherung zahlt den Fremdschaden, bei Vollkasko sogar den deinigen.
 
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ok, manchmal ist ein Jäger, der nichts zahlt mehr Wert als einer, viel Zahlt und dafür nichts erlegt und auch keine Arbeiten im Revier durchführt.

Aber in Deinem Fall schein es besser zu sein das Weite zu suchen, auch wenn der nächste Pächter auch nicht umsonst Begehungsscheine ausgibt.
 
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Aber in Deinem Fall schein es besser zu sein das Weite zu suchen, auch wenn der nächste Pächter auch nicht umsonst Begehungsscheine ausgibt.
Hallo, habe halt gedacht, dass man für 80 Arbeitsstunden, ab und zu mit raus darf. Geschossen habe ich dort seit Juni letzten Jahres nichts. Immer nur Einsatz. Es ist halt ein sehr stark frequentiertes Revier.
Bis bald
Marcus
 
G

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Guest
Warum nichts geschossen ? Keine Freigabe , oder nichts erwischt?
 
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Sowas kann man auch schlecht auf die Waage legen. Arbeitsstunden x, dafür y Stunden Jagd. So funktioniert es meistens nicht.

Entweder man kann miteinander (!!!) leben und jagen oder man muss es sein lassen. Kann man die Vorgaben nicht erfüllen, ist es schlicht der falsche Platz. Ja, es gibt Jagdherren die sind im Zwischenmenschlichen nicht so bewandert. Aber davon gibt es auf Begeherseite noch viel mehr.

Somit kann man aus deinen Posts nur herauslesen: Ihr beiden passt jagdlich nicht zusammen.
 
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Warum nichts geschossen ? Keine Freigabe , oder nichts erwischt?
Hallo, nichts da. Freigabe wurde auch erst gemeint, alles. Dann kam es raus, keine über Laucherhohe Böcke, keine Gabler, die müssen für die "bezahl" Gäste aufgehoben werden, finde das aber auch i.O.
"Ihr beiden passt jagdlich nicht zusammen." genau, auch von der Jagdethik, dass ist aber was anderes.
Bis bald
Marcus
 
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Bei und sucht einer noch Begeher, Sauen satt , Rehböcke und Schmalrehe frei.
Der verlangt 700,00 Euro im Jahr bei Wildbret Übernahme zu zivilen Preisen.

Das ist kein Angebot sondern zu Info was möglich ist zum Vergleich von 80 Arbeitsstunden als Dödel.
 
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