Böllern auf eigenem Grundstück (Aussiedlerhof)

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Mein bester Freund (Jäger) hat einen Aussiedlerhof der von 3 Gemeinden sichtbar ist (Kirsche auf der Sahnetorte ;) )
Seine Enkel sind kleine Jäger und Pyromanen und freuen sich seit 2019 auf Rums und Feuerwerk. Feuerwerk vom letzten Jahr ist noch vorhanden. Da wird selbst gebastelt oder hingetüttelt....
Kann er das problemlos zünden oder eher im Keller verschwinden lassen?

Nein das ist keine Spassanfrage! Gefunden auf die Frage habe ich noch nichts.
 
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9 Jul 2019
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Feuerwerk abbrennen darf man, zumal auf eigenem Grund. Nur dieses Jahr nicht verkaufen.

Enkel unter 14? Dann dürfen auch die Eltern mit dabei sein.
 
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Bitte unbedingt auf die örtliche Rechtslage achten. Ansonsten kann es eventuell teuer werden. So wurde z.B. für Nürnberg bereits ein allgemeines Verbot, auch für Privatgrundstücke, ausgesprochen.
 
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Danke für die schnelle Antwort!
Es handelt msich um BW!
Enkel sind unter 14 Jahren und anwesend sind nur Personen aus 2 Haushalten. Also soweit alles gut....
Es ging nur um das Böllern. Die Rasselbande freut sich schon drauf.....und wäre enttäuscht wenn nicht
 
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10 Jan 2012
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Aber sich dann nicht beschweren wenn der blau weiße Partybus anrollt und die ihre Möglichkeiten ausschöpfen...

Ansonsten ist das böllern (im übrigen auch der Konsum von Alkohol) auf nicht öffentlichen Plätzen erlaubt. Lediglich der Verkauf ist eben untersagt. Kontaktbeschränkungen beachten, dann sollte das i.O. gehen.
 
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In BW ist die Polizei auf dem Land derartig ausgedünnt...

Eigentlich wollte ich dieses Jahr ordentlich feuerwerken, aber nicht mal in der Metro bekommt man etwas.
 
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... Ein Grund nicht zu böllern ist ja auch, dass die Krankenhäuser voll sind. ....
Wmh
Peter

Wer zu doof ist zu böllern mag eben dieses Jahr sterben wie ein Mann.
Ganz ehrlich: käme ich noch an Böller, ich würde mich fett eindecken und das erste mal seit Jahren feuerwerken wie bekloppt.

Einfach als Zeichen der Hoffnung.
 
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2 Apr 2018
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@D.T.:

Betrifft leider in Niedersachsen auch das Grundstück:

21. § 10 a Feuerwerkskörpern und andere pyrotechnischen Gegenständen dürfen nicht nur nicht verkauft und abgegeben werden (Absatz 1), sondern auch nicht mitgeführt oder abgebrannt werden (Absatz 2). Die Regelung gilt auch im eigenen Garten und sie gilt durchgängig und ist nicht auf bestimmte Tage beschränkt. Ausnahmen sind lediglich für die Verwendung von Leuchtzeichen in der Schifffahrt oder im Flugverkehr vorgesehen (Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2).

Was solls, ich hab nur Reste, mache es kurz und heftig. Da wird für 5 Min Feuerwerk schon kein Partybus anrücken.
 
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