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Gelöschtes Mitglied 27371
Guest
Eine MPU für die Verlängerung des JS halte ich für die total überzogen. Wer will denn die Kosten dafür, welche nicht unerheblich sind, tragen? Der JS Inhaber? Das ist wohl im höchsten Maße unverhältnismäßig.
Das steht in dem Entwurf im ersten Post:
Zitat
Die Eignung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist durch den Antragsteller bei Erstantragstellung und bei jeder Verlängerung durch ein amtsärztliches, ärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis auf Kosten der betroffenen Person zu belegen.
Zitat Ende
Eine ähnliche Formulierung findet sich bereits in §6(3) WaffG für junge Menschen:
Zitat
(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.
Zitat Ende
Man könnte also zu dem Schluß kommen, daß hier jeweils der gleiche oder ein ähnlicher Nachweis gemeint ist. Der Bezugspunkt (1)2. des Entwurfs gemäß Post # 1 ist allerdings etwas anders formuliert mit:
Zitat
[....]
psychisch krank oder geistig behindert sind und dadurch in ihrer Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt sind und daraus Risiken für Leib und Leben der eigenen Person oder Dritter durch unsachgemäßen Waffengebrauch entstehen können
[....]
Zitat Ende
Wie auch immer: einen Eindruck, wie sowas abläuft bzw. möglicherweise ablaufen könnte, kann man hier bekommen:
Waffenrechtliche Begutachtung | TÜV NORD
TÜV NORD bietet Untersuchungen der persönlichen Eignung für Antragsteller von Waffenbesitzkarten im Alter von 18 bis 25 Jahren an.
www.tuev-nord.de
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