BR Auschuss fodert MPU bei Erstantrag WBK und Jagdscheinverlängerung

G

Gelöschtes Mitglied 27371

Guest
Eine MPU für die Verlängerung des JS halte ich für die total überzogen. Wer will denn die Kosten dafür, welche nicht unerheblich sind, tragen? Der JS Inhaber? Das ist wohl im höchsten Maße unverhältnismäßig.:unsure:

Das steht in dem Entwurf im ersten Post:

Zitat

Die Eignung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist durch den Antragsteller bei Erstantragstellung und bei jeder Verlängerung durch ein amtsärztliches, ärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis auf Kosten der betroffenen Person zu belegen.

Zitat Ende

Eine ähnliche Formulierung findet sich bereits in §6(3) WaffG für junge Menschen:

Zitat

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.

Zitat Ende

Man könnte also zu dem Schluß kommen, daß hier jeweils der gleiche oder ein ähnlicher Nachweis gemeint ist. Der Bezugspunkt (1)2. des Entwurfs gemäß Post # 1 ist allerdings etwas anders formuliert mit:

Zitat

[....]
psychisch krank oder geistig behindert sind und dadurch in ihrer Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt sind und daraus Risiken für Leib und Leben der eigenen Person oder Dritter durch unsachgemäßen Waffengebrauch entstehen können
[....]
Zitat Ende


Wie auch immer: einen Eindruck, wie sowas abläuft bzw. möglicherweise ablaufen könnte, kann man hier bekommen:

 
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z/7

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Die MPU ist nur für Fahreignung es geht um ein "amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung".
Nein, es gibt verschiedene MPU. Kollege wurde mit erheblich Promille im Fahrzeug erwischt, der durfte ZWEI MPU machen, einmal Verkehr, einmal Waffen. War ein teurer Spaß.
 
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Eines kann ich daran nun ganz und gar nicht verstehen. Der Jäger soll bei der jährlichen Jagscheinverlängerung (ich weiß, man kann ihn auch alle drei Jahre verlängern) zur MPU, während andere nur bei Beantragung der WBK zur MPU sollen. Das bedeutet für mich das ein Sportschütze nur einmal da hin muss. Wir Jäger hingegen ständig.
Sehe ich das richtig ? Geht von uns Jägern eine besondere Gefahr aus ?
Es ist einfach nur noch zum kotzen, was in diesem Land in den letzten Jahren vor sich geht.
Der normale Bürger wird nur noch bestraft und zur Kasse gebeten.
 
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Vielleicht bekommen so einige insbesondere die Verbände nun endlich mal in die Pötte, wenn sie selbst direkt betroffen wären. Sind dann nicht mehr nur die mit den "bösen schwarzen Gewehren" dran.
 
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Die "MPU" wird nach diesem Entwurf nur benötigt, um Zweifel an der persönlichen Eignung auszuräumen.
Wird die persönliche Eignung durch die Regelabfrage (z.B. vom Gesundheitsamt) bestätigt, gibt's kein Problem.

Absatz 1 Satz 1 beschreibt wer die persönliche Eignung nicht hat.
 
G

Gelöschtes Mitglied 27371

Guest
OK, kann man so lesen und klingt dann auch plausibel. Danke. Offensichtlich hatten das einige -incl. mir übrigens- anders verstanden.
 
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Vorsicht.

Aktuelle Fassung des §6 WaffG:

"

Waffengesetz (WaffG)
§ 6 Persönliche Eignung

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie 1.
geschäftsunfähig sind,
2.
abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
3.
auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.
(3) ... "

Aus dem (2) würde nach Anhängen des Textes der Vorlage (die anderen Änderungen weggelassen, da in diesem Kontext eher redaktioneller Art):

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben. Die Eignung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist durch den Antragsteller bei Erstantragstellung und bei jeder Verlängerung durch ein amtsärztliches, ärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis auf Kosten der betroffenen Person zu belegen.

Das wäre zusätzlich zum bestehenden Text nicht notwendig, wenn es nicht als Umkehrschluss die Nachweispflicht des Nichtvorliegens der Gründe aus dem (1) 2 dem Bürger aufbürdete. Wären nämlich entsprechende Tatsachen bekannt, greift Satz 1.

Und selbst wenn es anders gemeint ist, nämlich zur Verstärkung des bestehenden Textes (was IMO unsinnig und überflüssig wäre), dann dürfte die erste in einem gewissen Etablissement in Leipzig auflaufende Klage für eine restriktivste Auslegung sorgen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 27371

Guest
Ja, aber es hatten ja offensichtlich so einige verstanden: Jagdscheinerteilung bzw. - verlängerung: pauschal für jeden immer MPU.
Das hat sich ja mit dem Post von @DBDDHKP nun etwas relativiert, und wird sicherlich für so manche Erleichterung gesorgt haben.
 
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Die "MPU" wird nach diesem Entwurf nur benötigt, um Zweifel an der persönlichen Eignung auszuräumen.
Oh, dann versteht der Bundesrat seinen eigenen Entwurf also falsch:
sollten umgekehrt Menschen die, einen Waffenschein beantragen regelhaft ihre Eignung nachweisen, im Falle des „großen“ Waffenscheins, der drei Jahre gilt, auch bei jeder Verlängerung.
Verstehe nicht wie man das falsch verstehen kann:
Die Eignung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist durch den Antragsteller bei Erstantragstellung und bei jeder Verlängerung durch ein amtsärztliches, ärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis auf Kosten der betroffenen Person zu belegen.
 
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Hier wieder ein trauriger Beweis, dass du NIE sicher bist mit wem du es zu tun hast. Oder fordern wir jetzt auch von allen Polizisten eine MPU? Laufen ja auch mit Waffen rum
Missbrauch...
 
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es gibt doch eigentlich nur eine einzige wahre MPU

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G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Sorry, aber die Ergänzung des Absatzes (2) macht nur Sinn, wenn es eben um genau diese regelmäßige MPU geht! Nun macht vieles im WaffR nicht unbedingt logisch nachvollziehbar Sinn ...
Wer jetzt noch nicht begriffen hat worauf der derzeitige politische Wille abzielt dem kann nicht mehr geholfen werden.

Ziel ist, dass alle LWB permanent unter Dauergängelung des (dysfunktionalen) Verwaltungsapparates stehen und irgendwann entnervt oder aufgrund explodirender Kosten von selbst das Handtuch werfen...

Perfide eingefädelt und konsequent umgesetzt. Die paar LWB die danach übrig bleiben, werden jedesmal Männchen machen, wenn irgendeine Behörde irgendetwas will.
 
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10.726
Wer jetzt noch nicht begriffen hat worauf der derzeitige politische Wille abzielt dem kann nicht mehr geholfen werden.
Wie gsagt, ich bin da raus. Mehr wie reden, informieren und seine Verbände nerven, kann man nicht. Wenn die Verbände immer still halten... Bitte, dann ist das alles halt bald Geschichte.
Uns kann man da nicht mehr helfen.
 

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