BR Auschuss fodert MPU bei Erstantrag WBK und Jagdscheinverlängerung

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8 Nov 2016
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Der Ausschuss des BR der sich mit der Änderung des Waffengesetzes zur persönlichen Eignung beschäftigt fordert einige Verschärfungen, am gravierendsten ist die Forderung einer MPU bei Erstantrag oder Verlängerung einer Erlaubnis.

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass sie
1. geschäftsunfähig sind,
2. psychisch krank oder geistig behindert sind und dadurch in ihrer Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt sind und daraus Risiken für Leib und Leben der eigenen Person oder Dritter durch unsachgemäßen Waffengebrauch entstehen können oder
3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind.
Die zuständige Behörde holt die Stellungnahme der folgenden Behörden ein, ob dort Erkenntnisse nach den Sätzen 1 und 2 vorliegen:
1. der örtlichen Polizeidienststelle,
2. der Polizeidienststellen, die für die inländischen Wohnsitze zuständig sind, die die betroffene Person in den letzten fünf Jahren vor Durchführung der Prüfung der persönlichen Eignung innehatte,
3. des Bundespolizeipräsidiums,
4. des Zollkriminalamts,
5. des für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Gesundheitsamts sowie
6. der Gesundheitsämter, die für die inländischen Wohnsitze zuständig sind, die die betroffene Person in den letzten fünf Jahren vor Durchführung der Prüfung der persönlichen Eignung innehatte.
Ergänzend kann sie auch die Stellungnahme der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Staatsanwaltschaft einholen.
(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben. Die Eignung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist durch den Antragsteller bei Erstantragstellung und bei jeder Verlängerung durch ein amtsärztliches, ärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis auf Kosten der betroffenen Person zu belegen.

Außerdem soll die Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung beim Jagdschein auf die Waffenbheörden verlagert werden, was dann eine MPU bei jeder Jagdschein Erteilung und Verlängerung bedeuten würde:

In § 17 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes, das zuletzt durch … geändert worden ist, wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „Die zuständige Behörde hat bei der nach § 48 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Waffengesetzes für die Ausführung des Waffengesetzes zuständigen Behörde eine Auskunft einzuholen, ob die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes gegeben sind.“ ‘

Außerdem soll das persönliche Erscheinen angeordnet werden können, damit die Sachbearbeiter
evidente Mängel der Zuverlässigkeit, wie etwa aggressives Auftreten, extremistisches, demokratie- und fremdenfeindliches Verhalten, und der persönlichen Eignung, wie merkliche Probleme der Motorik, schwere geistige Mängel, psychische Auffälligkeiten oder bestehende Alkoholprobleme, feststellen können.
 
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27 Sep 2006
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Du hast ja anscheinend je nach Anlass auch nicht nur 3 Ansprechstellen im ganzen Bundesland oder arbeitest in der Kreisstadt und kannst während einer Pause aufs Amt ...
 
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13 Sep 2016
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So eine MPU sollte man auch für Politiker einführen, zwingend jedes Jahr und vor einer Aufstellung zur Wahl. Sobald der Psychologe auch nur den leisesten Anschein einer Selbstüberschätzung, Größenwahnsinn, Selbstverliebtheit, Machtbesessenheit, etc. feststellt ist Essig...
 
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20 Mai 2015
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Kann mir bitte jemand der Kompetenten, insbesondere mit Erfahrung im Bereich ministeriellen Denkens und Handelns, erläutern, was ich von der Begründung der sicherlich mehrfach geprüften Stellungnahme des Bundesrates zu halten habe, wenn auf den Seiten 13 und 14 ständig von großem und kleinem Waffenschein parliert wird? Darf ich die Prüfung zur Beantragung eines Waffenscheins -also die Berechtigung zum Führen einer Waffe- als Intention des Bundesrates annehmen oder wird das hier mit der Waffenbesitzkarte gleich welcher Couleur verwechselt. Was habe ich -als Berufswaffenträger- von der Kompetenz der Autoren zu halten, wenn dort nicht mal die Begrifflichkeiten sitzen?
 
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27 Sep 2006
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"kleiner WS" ist für Schreckschuss, das zusammen mit dem "großen" für berufliche Waffenträger etc. zu werten zeigt eine gewisse Neigung, von Kompetenz will ich da lieber nicht reden. IIRC ist aktuell auch noch Bremen vorsitzend im BR und treibende Kraft, da erübrigt sich die Frage wohl sowieso.
 
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28 Jan 2019
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Das ist bei mir hier schon 30 Jahre so.
Ja, vor Corona bin ich auch immer auf dem Amt zur Verlängerung des JJS/Sprengstoffschein oder wegen einer Ein/Austragung von Waffen pers. erschienen. Es war auch nicht anders möglich. Falls sich die C-Lage wieder bessert, muss man auch wieder pers. erscheinen, was imho nicht der Fall ist.
D.T.
 
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16 Apr 2018
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Steht viel Schwachsinn drin, aber die Regelabfrage-Problematik scheint insbesondere in Bezug auf Jagdscheinverlängerung und Eintragung in WBK zumindest erkannt.

Lustig auch die Passage mit dem "hat bei den Behörden für Unmut gesorgt".
 

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