BR "quer" - Gift im Gewehr: Warum hängen Bayerns Jäger am Blei?

G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Ich sehe in dem Beitrag nur einen Versuch politischer Einflussnahme.

Würde man sich bei der Redaktion der Sendung wirklich um den Adler selber scheren hat man entweder sehr schlecht recherchiert oder sich nur auf politisch motivierte "Zuträger" verlassen und selber gar nichts gemacht.

1. Der Adler wurde in Unterammergau gefunden.
2. Der Adler wurde am 08. März gefunden.
3. Am 08. März ist bleihaltiger Aufbruch nur dort möglich wo es eine Schonzeitaufhebung gab/gibt. Überall sonst wird Anfang März nicht gejagt.
4. Die Schonzeitaufhebung betrifft, so dachte ich immer, im Wesentlichen die Staatsforsten - wo wiederum kein Blei mehr verwendet werden darf.
5. Der Adler stirbt nicht an Ort und Stelle wo er den Aufbruch findet. Die Grenze zu Österreich ist nur 15 km weg.

Könnte da jemand hier aus dem Forum bitte sinnvoll was beitragen?
Die Meisten hier werden wie ich die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen. (Obwohl ich sogar schon mal zur Jagd dort in der Nähe war.)
Wo ist denn da die Schonzeit aufgehoben? Nur auf deutscher Seite? Und in wie weit betrifft die Schonzeitaufhebung hüben wie drüben denn Reviere in privater Hand?


Wäre der Bericht ausgewogen (gedacht) gewesen, dann hätte man seitens des BR sich mal an das erinnern können was sie selbst schon als Nachricht vermeldet haben:

Es wurde also bereits vereinbart, dass dort entweder Bleifrei geschossen wird oder der Aufbruch nicht liegen bleibt.
Davon ist aber NICHTS zu hören und zu sehen in dem Beitrag. Keiner erinnert sich dran wenn er vor der Kamera steht, weder die Staatsforsten, noch der LBV - oder gar der BR selbst, der die Meldung längst zuvor schon gebracht hat. :rolleyes:


Hat Schwarzwild in Bayern Schonzeiten ?
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

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Also demnach brauche ich den "Bottkast" nicht zu bemühen, wenn schon @raze nichts gefunden hat. Symbolisch dafür noch einen 🦅

Ja lieber Henry , ich bilde mir meine Meinung gerne so, das ich das für und wieder für beide Seiten abwägen. Bei dir istve s da ja etwas anders 😂
 
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Hat Schwarzwild in Bayern Schonzeiten ?
Wurde seitens des LBV und der Staatsforsten der Aufbruch von Schwarzwild in der getroffenen Vereinbarung ausgenommen?
Im Übrigen sind die Streckenzahlen leicht zu recherchieren, SW spielt da keine große Rolle. Was natürlich nicht heißen muss, dass es nicht trotzdem SW-Aufbruch gewesen sein könnte, da hast Du schon recht.

Und dennoch: Warum wird die getroffene Vereinbarung nirgends erwähnt? Schämt man sich beim LBV und den Staatsforsten dafür bereits vorher gedacht und auch gehandelt zu haben? Vor die Kamera gestellt haben sich von beiden Genannten welche. :rolleyes:
In einer seriös recherchierten Story hätte man das bringen müssen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Da der Steinadler dem Jagdrecht unterliegt, stellt sich mir die Frage wer da von seinem Aneignungsrecht gebrauch gemacht hat oder ob der LBV neuerdings über ein allgemeines Aneignungsrecht verfügt.
Möglicherweise habe ich aber auch völlig übersehen, das mittlerweile einer Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen - insbesondere aus dem Themenfeld Tier- und Naturschutz - weitgehende hoheitliche Rechte übertragen wurden.
Nur so ließe sich erklären warum Vogelschutzvereine sich als Sammel und Untersuchungsstellen aufschwingen oder Katzenschützer überall Fangjagd betreiben dürfen - von unangemeldeten Stallbesuchen, Beschlagnahmungen oder "Befreiung" von Privateigentum mit der rechtsbehelfsfähigen Begründung "Ich bin vom Tierschutz" bis hin zu nachweisfreiem Expertentum zu jedweder Naturschutzthematik und damit verbundenen Exklusivberaterfunktionen in den Amtsstuben der Naturschutzbehörden....
Fragen über Fragen......:unsure::whistle:
 
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1. Der Adler wurde in Unterammergau gefunden.
2. Der Adler wurde am 08. März gefunden.
3. Am 08. März ist bleihaltiger Aufbruch nur dort möglich wo es eine Schonzeitaufhebung gab/gibt. Überall sonst wird Anfang März nicht gejagt.
4. Die Schonzeitaufhebung betrifft, so dachte ich immer, im Wesentlichen die Staatsforsten - wo wiederum kein Blei mehr verwendet werden darf.
5. Der Adler stirbt nicht an Ort und Stelle wo er den Aufbruch findet. Die Grenze zu Österreich ist nur 15 km weg.

Könnte da jemand hier aus dem Forum bitte sinnvoll was beitragen?

Zu

1: So what? Durfte der da nicht sein oder gar sterben?
2: Also nach Einsetzen der Schneeschmelze?
3: Zu der Zeit nehmen alle Beutegreifer und Greife Fallwild und Aufbruch auf, die der Schnee da, gut konserviert, freigibt.
4: Für die Aasaufnahme braucht es weder den Staatsforst noch die Schonzeitaufhebung noch illegal vom Staatsforst verschossenes Blei. Es reicht das Blei, das vom Fähnlein Fieselschweif der 7 aufrechten und übriggebliebenen Jägerlein verschossen wurde, in der Jagdzeit und innerhalb des Flugradius eines Steinadlers, waidgerecht und mit sofortiger bumm-ummmm Tötungswirkung.
5: Markiere den Ort des Auffindens des Adlers und ziehe einen Kreis mit 15 km Durchmesser - wo könnte der Adler was geatzt haben? Könnte der Adler sogar mehr, als 15 km gesegelt sein, bei vollem Magen? Am Ende sogar ein Tiroler Adler? Oder ein fränkischer?

Könntest Du vielleicht mal etwas Sinnvolles beitragen?

Mbogo
 
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Ich frage mich ob es nicht eine Lösung sein könnte, bleifreie Munition zu subventionieren oder sonst irgendwie (Steuergeschenke o.ä.) attraktiver zu machen.
Das hätte zumindestens für die, die aus finanziellen Gründen zögern, eine Anreizwirkung.

Und es wäre doch in einer Zeit, in der man die Jäger gerne als Erfüllungsgehilfen benutzt (ASP, Waldumbau) ein schönes Zeichen. Nicht immer nur was weg nehmen und einschränken, sondern auch mal unterstützen.

Vielleicht könnte man ja auch "nicht-jagende Naturschutzorganisationen" dazu bewegen, einen Teil ihrer Spendengelder und Mitgliedsbeiträge für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. ;)
 
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Da der Steinadler dem Jagdrecht unterliegt, stellt sich mir die Frage wer da von seinem Aneignungsrecht gebrauch gemacht hat oder ob der LBV neuerdings über ein allgemeines Aneignungsrecht verfügt.
...
Fragen über Fragen......:unsure::whistle:
Die Frage lässt sich beantworten wenn man auf die Webseite der Kreisgruppe Garmisch-Partenkirchen schaut.
Der zuständige Berufsjäger war vor Ort als der kranke Adler eingefangen wurde.
 
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Da der Steinadler dem Jagdrecht unterliegt, stellt sich mir die Frage wer da von seinem Aneignungsrecht gebrauch gemacht hat oder ob der LBV neuerdings über ein allgemeines Aneignungsrecht verfügt.
...
Fragen über Fragen......:unsure::whistle:

Das ist natürlich das Kernproblem!

Mit dessen Klärung wird das Thema dann endgültig geklärt sein und der Tisch wieder sauber gewischt, zu Lasten des Teppichs, unter dem alle Fragmente ungeklärter Fragen dem Heraufdämmern der nächsten Koalition aus CSU und Grünen entgegengammeln, die den Teppich am Zipfel greift und ausklopft...

Dann werden sie kommen, eine Frage nach der nächsten, und die traditionsbewußten Waidheiligen werden mal wieder keine sachbezogene Antwort haben...

Gruß,

Mbogo
 
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3. Am 08. März ist bleihaltiger Aufbruch nur dort möglich wo es eine Schonzeitaufhebung gab/gibt. Überall sonst wird Anfang März nicht gejagt.
.
Der Aufbruch kann genausogut von einem durch eine Schonzeitmaßnahme betroffenem Stück stammen.

Nennt sich "Hegeabschuss".. u.U. nach einem Straßenverkehrsunfall oder ein ersichtlich krankes Stück im Revier.

So viel zu deinen Theorien!
 

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