brandenburg-privatfirma-soll-problemwoelfe-fangen-und-entnehmen

Registriert
28 Nov 2014
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Insgesamt scheinen sich wenige belesen und auch einen ganz eigenen Rechtsstil entwickelt zu haben.

Ganz so einfach kommt man am JAgdausübingsberechtigten nämlich nicht vorbei. Da ist in mehreren Quelle zu recherchieren.
Dazu weiter:
Wer darf schießen?
Die Verordnung spricht von berechtigten Personen. Ist ein Abschuss notwendig, wird das Landesamt für Umwelt zuerst den jeweils räumlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten ansprechen.
Wenn der nicht kann oder will kann das Landesamt für Umwelt eine andere Person mit der Durchführung beauftragen.
Auch wird es stets zu koordinieren sein. Weder ist die Jagd zu stören, noch eine mögliche Gefährdung ohne konkrete Absprachen hinnehmbar.
Wer es darauf anlegt, kann dem beauftragten Privatunternehmer sehr leicht ganz große Schwierigkeiten bereiten.
 
Y

Yumitori

Guest
Wenn der Staat meint, das SEK müßte Deine Bude stürmen, dann muß Du das hinnehmen, obs Dir passt oder nicht. Nun ist es aber so, dass unsere Polizei wesentlich gründlicher im Vorfeld plant als die Jungs, die für die Wolfsshow zuständig sind. Ein SEK Unfall ist also eher unwahrscheinlich solange Du ein braver Bürger bist. Jäger sind das schon von wegen dem Zuverlässigkeitgebotes. Hinnehmen musst Du es aber trotzdem. Bezüglich der Jagd ist es Gefahrenabwehr gleichwohl, da muss das Privilig des Jagdrechtes hintanstehen. Die guten Zeiten diesbezüglich sind seit dem Mauerfall vorbei.
sca

fangen und nach Bayern bringen, da hats viel zu wenig Wölfe.
Zum Gruße,
das klingt schön, ist aber in Einzelheiten so nicht richtig, man muss die Stürmung durchs SEK zunächst hinnehmen, danach gibt es sogar möglicherweise Schadenersatz für die verkloppte Tür.
Und das Jagdrecht als solches ist kein Privileg, vielmehr ein Recht, das unmittelbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden ist. Was D U meinst, ist das Jagdausübungsrecht - und auch das ist kein Privileg, Privilegien sind spätestens seit 1949 abgeschafft. Denn j ed er kann das Jagdausübungsrecht vom Grundeigentümer pachten (oder den Grundeigentümern, dann halt gemeinschaftlicher Jagdbezirk).
Und ob das, was der Wolfsentnehmer tut, im Rahmen der Gefahrenabwehr geschieht, die vergleichbar wäre mit der (vermeintlichen) Gefahrenabwehr durch einen SEK-Einsatz, wäre noch zu prüfen.
Wolfskuschler würden ja sofort sagen, dass es überhaupt keine Problemwölfe geben k a n n....
 
Registriert
11 Aug 2011
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Es ist doch jetzt geklärt, daß anders als im Kaktzenfallenfaden, im Wolfsfall der Jagdausübungsberechtigte mit eingebunden wird. Wenn das so passiert wäre es für mich i.O.
 
S

scaver

Guest
Die werden sich schon bei mir melden, dann schnack ich mit dem Wolfsterminator und dann darf der nach Einweisung Wölfe schiessen, soviel er will.
sca
 

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