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Offiziell heißt es in einem Schreiben aus dem Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (liegt BILD vor): „Unter Berücksichtigung des Annährungs-/Kontaktverbotes ist die Einzelansitzjagd ab sofort de facto kaum noch ausübbar, da der Mindestabstand von 1,5 m zu Begleitpersonen nicht eingehalten werden kann. Das betrifft insbesondere die jagdlichen Handlungen nach dem Schuss, wie Nachsuche, Wildbergung, Versorgung, Trichinenprobe bei Wildschweinen und Abgabe an den Wildhandel.“Das Verbot ist aber auch in Hinsicht auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) nicht sinnvoll. Torsten Reinwald zu BILD: „Das Vorhaben ist eine Katastrophe in Hinblick auf die ASP-Prävention. Denn die ASP ist nur noch zwölf Kilometer von der sächsischen Grenze zu Polen entfernt. Deswegen wird dieses Bundesland die Jagd nicht einschränken. Im Übrigen genauso wie alle anderen Bundesländer auch. Bis auf Brandenburg. Wir müssen bundesweit so viele Wildschweine wie möglich erlegen, damit sich das Virus im Ernstfall nicht weiter ausbreiten kann.“
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Als betroffener Pächter kann ich nur den Kopf schütteln