Brauchbaren Hund im fremden Revier anmelden

G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Frag doch mal bei deinen Jagdgenossen an, ob sie es okay finden wenn du Begehungsscheine vertickst?



Eben.

Die haben nämlich einen Vertrag mit dir, in dem auch Begehungsscheine genau geregelt sind.
Da gabs schon Experten, die haben mit "Hegebeitrag" mehr eingenommen als die Höhe der Pacht war.
Ich nehme auch Jagdbetriebskosten Pauschale das ist ein rund um Sorglos Paket.
Keiner meiner Begeher hat irgendwelche Pflichten.
Ich kümmere mich um alles und unterhalte das Revier Kirrungen, Ansitzeinrichtungen Wer Jagen will muß sich an den Kosten beteiligen
 
Registriert
14 Dez 2017
Beiträge
710
neee da bist aber falsch eine Endgeldliche Jagderlaubnis ist eine Unterverpachtung und wird auch im Jagdschein eingetragen der Unterpächter steht dem Pächter gleich.
Ohne Zustimmung der Jagdgenossen geht da garnix.

Unterverpachtung ist etwas anderes. Ein Begehungsschein bedingt KEINE Gleichstellung mit dem Pächter. Hier kann man jederzeit Beschränkungen aussprechen bzw eintragen. Auf welche Wildart darf gejagt werden, Anzahl kann festgelegt werden, welcher Bezirk darf bejagt werden usw usw usw
 
Registriert
28 Nov 2007
Beiträge
3.075
Ja klar das geht überhaupt nicht. Verhandeln mal schön nach. Um das auch medial darstellen zu können würde ich Hund und dich mit GPS Tracking ausstatten, dann kannst du dir anteilig ein Cent pro Schritt für dich und Hund und Anfahrtkosten von 30cent pro km anrechnen. Am Monatsende kann das der Pächter dann einfach überweisen. Die Ausrüstung für Hund und Nachsuche muss der Pächter natürlich auch übernehmen. Stell ihm da mal eine schöne Rechung auf, ist ja dein gutes Recht.
:D:censored:
 

Westwood

Moderator
Registriert
4 Apr 2016
Beiträge
3.282
Hallo Phileas,

in deinem Fall hast du den BGS ja bereits.
Aus diesem Grund würde ich für die Laufzeit des Scheines nicht Nachfragen, kommt komisch rüber in meinen Augen. Wenn man über eine Verlängerung spricht und du bis dahin Pausenlos mit deinem Hund on Tour bist kann man das Thema aber ruhig anschneiden in meinen Augen, allerdings wirklich nur wenn eine Gegenleistung besteht. Sollte der Hund nicht zum Einsatz kommen wäre die Frage unangebracht in meinen Augen.

Bei mir in der Region ist es zum Beispiel nicht üblich das die Person die den Hund für das Revier stellt, den Begehungsschein bezahlt. (Übernommenes Wild aber natürlich schon)
Dafür ist es allerdings auch erforderlich das der Hund was taugt und wirklich gebraucht wird.

Es verhält sich aber wie überall mit allem.... Angebot und Nachfrage. Bei uns gibt es mehr Reviere als Jäger und der Schaden ist allgegenwärtig.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Unterverpachtung ist etwas anderes. Ein Begehungsschein bedingt KEINE Gleichstellung mit dem Pächter. Hier kann man jederzeit Beschränkungen aussprechen bzw eintragen. Auf welche Wildart darf gejagt werden, Anzahl kann festgelegt werden, welcher Bezirk darf bejagt werden usw usw usw
was ist denn eine Unterverpachtung? wenn es kein Endgeldlicher Begehungsschein ist.
 
Registriert
30 Jul 2019
Beiträge
3.395
Frag doch mal bei deinen Jagdgenossen an, ob sie es okay finden wenn du Begehungsscheine vertickst?



Eben.

Die haben nämlich einen Vertrag mit dir, in dem auch Begehungsscheine genau geregelt sind.
Da gabs schon Experten, die haben mit "Hegebeitrag" mehr eingenommen als die Höhe der Pacht war.
Rechtlich gibts den Begriff Hegebeitrag nicht.
Du schmeißt da alles durcheinander. Hegebeitrag ist KEIN Begehungsschein/entgeltliche Jagderlaubnis.
Wie viele entgeltliche/unentgeltliche Jagderlaubnisscheine vergeben werden dürfen regelt das jeweilige Jagdgesetz.
Unterschrieben werden Jagderlaubnisscheine von dem/den Pächter/n.
Wer die Jagderlaubnisscheine bekommt, darauf hat die Jagdgenossenschaft keinen Einfluss.
 
Registriert
9 Sep 2013
Beiträge
3.802
Frag doch mal bei deinen Jagdgenossen an, ob sie es okay finden wenn du Begehungsscheine vertickst?



Eben.

Die haben nämlich einen Vertrag mit dir, in dem auch Begehungsscheine genau geregelt sind.
Da gabs schon Experten, die haben mit "Hegebeitrag" mehr eingenommen als die Höhe der Pacht war.

Hier in RLP: Wenn so verpachtet wird und jemand nimmt damit mehr ein, Glück für ihn, Pech für die Jagdgenossen. Dann hat derjenige genug Dumme gefunden und die Jagdgenossenschaft nicht gut genug gesucht. Wahrscheinlich bekommt sie jedoch davon nichts mit, da nicht zwischen entgeltlicher und und unentgeltlichem Schein unterschieden wird im Landesrecht bzgl. Rechten und Pflichen. Es gab jedoch schon Fälle in denen auf diese Weise unterverpachtet wurde an der Genossenschaft vorbei, also entgeltlicher Schein mit Bedingungen wie bei der Unterverpachtung, das geht eben nicht.
 
Registriert
6 Jan 2017
Beiträge
204
Ich nehme auch Jagdbetriebskosten Pauschale das ist ein rund um Sorglos Paket.
Keiner meiner Begeher hat irgendwelche Pflichten.
Ich kümmere mich um alles und unterhalte das Revier Kirrungen, Ansitzeinrichtungen Wer Jagen will muß sich an den Kosten beteiligen

ist für viele die halt nicht die Zeit aber das nötige Kleingeld haben genau das richtige..

wenn sowas von vorn herrein so klar kommuniziert wird kann man das ja machen oder muss es halt bleiben lassen..

ich finde so ein von dir praktiziertes Modell gut !!
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Prinzipiell kann fast alles einzelvertraglich zwischen Verpächter und Pächter und zwischen Pächter und Kurz- oder Dauerjagdgast geregelt werden.

Bei uns ist die max Anzahl der Jagderlaubnisse von den Jagdgenossen vorgegeben. Die hatten mit einem Vorpächter lustige Erfahrungen gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Hallo Phileas,

in deinem Fall hast du den BGS ja bereits.
Aus diesem Grund würde ich für die Laufzeit des Scheines nicht Nachfragen, kommt komisch rüber in meinen Augen. Wenn man über eine Verlängerung spricht und du bis dahin Pausenlos mit deinem Hund on Tour bist kann man das Thema aber ruhig anschneiden in meinen Augen, allerdings wirklich nur wenn eine Gegenleistung besteht. Sollte der Hund nicht zum Einsatz kommen wäre die Frage unangebracht in meinen Augen.

Bei mir in der Region ist es zum Beispiel nicht üblich das die Person die den Hund für das Revier stellt, den Begehungsschein bezahlt. (Übernommenes Wild aber natürlich schon)
Dafür ist es allerdings auch erforderlich das der Hund was taugt und wirklich gebraucht wird.

Es verhält sich aber wie überall mit allem.... Angebot und Nachfrage. Bei uns gibt es mehr Reviere als Jäger und der Schaden ist allgegenwärtig.
Bei uns wird dafür bezahlt das die Hunde Arbeit haben, aber nicht umgekehrt.
Es gibt ausreichend Hundeleute nur weil mein Begeher einen Hund hat wird er keine Vorteile haben hab selbst 2 Hunde und einen großen Jagdlichen Dunstkreis Brauchbare Hunde stehen immer zur Verfügung. bei uns kostet aber auch ein kleines Revier allein schon 10.000,-+ Jährlich
 
Registriert
30 Jul 2019
Beiträge
3.395
Wenn dem so wäre, dass ein entgeltlicher Begehungsschein einer Unterverpachtung gleich käme, dann müsste ja irgendwo auch geregelt werden für welche Fläche etc.
Außerdem hätte der Begeher ja dann die gleichen Rechte (Jagdschutz) wie der Jagdausübungsberechtigte (Pächter) und die hat ein Begehungsscheininhaber definitiv nicht (zumindest nicht automatisch, es sei denn er wäre bestätigter Jagdaufseher für dieses Revier).
In den JS eingetragen wird der Begehungsschein nur, damit sichergestellt ist, dass keiner über die 1.000ha kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
ist für viele die halt nicht die Zeit aber das nötige Kleingeld haben genau das richtige..

wenn sowas von vorn herrein so klar kommuniziert wird kann man das ja machen oder muss es halt bleiben lassen..

ich finde so ein von dir praktiziertes Modell gut !!
Ja ist eine Fähre Sache für alle beteiligten die meisten Jäger in NRW haben weder Zeit noch Geld für ein Revier bei mir können sie für eine geringe Kostenbeteiligung Jagen ohne jede Pflicht ich lege grundsätzlich alle Kosten offen und alle Zahlungen laufen über sie Bank kein Gemauschel mit Bargeld.
 

Westwood

Moderator
Registriert
4 Apr 2016
Beiträge
3.282
Bei uns wird dafür bezahlt das die Hunde Arbeit haben, aber nicht umgekehrt.
Es gibt ausreichend Hundeleute nur weil mein Begeher einen Hund hat wird er keine Vorteile haben hab selbst 2 Hunde und einen großen Jagdlichen Dunstkreis Brauchbare Hunde stehen immer zur Verfügung. bei uns kostet aber auch ein kleines Revier allein schon 10.000,-+ Jährlich

Das ist ja auch vollkommen in Ordnung wenn das bei dir in der Region so ist.
Ich finde das von dir praktizierte Modell auch vollkommen in Ordnung wenn man gegen eine Summe X sorglos Jagen kann.

Bei mir in der Region ist es nun mal anders.
Die Pachten kosten hier keine Unsummen und Reviere müssen teilweise mehrfach ausgeschrieben werden weil sich niemand darauf bewirbt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Wenn dem so wäre, dass ein entgeltlicher Begehungsschein einer Unterverpachtung gleich käme, dann müsste ja irgendwo auch geregelt werden für welche Fläche etc.
Außerdem hätte der Begeher ja dann die gleichen Rechte (Jagdschutz) wie der Jagdausübungsberechtigte (Pächter) und die hat ein Begehungsscheininhaber definitiv nicht (zumindest nicht automatisch, es sei denn er wäre bestätigter Jagdaufseher für dieses Revier).
In den JS eingetragen wird der Begehungsschein nur, damit sichergestellt ist, dass keiner über die 1.000ha kommt.
Neee lese mal nochmal nach
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
131
Zurzeit aktive Gäste
705
Besucher gesamt
836
Oben