Brauchbaren Hund im fremden Revier anmelden

G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Das ist ja auch vollkommen in Ordnung wenn das bei dir in der Region so ist.
Ich finde das von dir praktizierte Modell auch vollkommen in Ordnung wenn man gegen eine Summe X sorglos Jagen kann.

Bei mir in der Region ist es nun mal anders.
Die Pachten kosten hier keine Unsummen und Reviere müssen teilweise mehrfach ausgeschrieben werden weil sich niemand darauf bewirbt.
Ein Jagd Paradies:love:(y)
 
Registriert
30 Jul 2019
Beiträge
3.395
Lag ich also doch richtig.


https://www.die-jagdrechtskanzlei.de/de/jagdrecht/jagderlaubnisschein/
Zitat:....
Eine entgeltliche Jagderlaubnis versetzt den Begehungsscheininhaber hingegen in einen Quasi-Pächterstatus. Der Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis hat mehr Rechte und Pflichten auf sich vereint, als ein einfacher Jagdgast. Es gelten für ihn zahlreiche Vorschriften, die üblicherweise dem Pächter bzw. Mitpächter auferlegt würden. Der Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis muss – je nach Landesrecht – teilweise jagdpachtfähig sein, d.h. drei Jahres-Jagdscheine gelöst haben. Die entgeltliche Jagderlaubnis bedarf zwingend der Schriftform. Da der Inhaber eines entgeltlichen Begehungsscheins zudem wie ein Pächter auftritt, finden auf ihn auch die Vorschriften im Hinblick auf die Höchstanzahl der Pächter oder die Begrenzung der Pächter auf einer bestimmten Fläche Anwendung. Hierbei ist entsprechend das Landesrecht zu beachten....."



und von hier: https://www.jagdprofi.de/glossar Jagdrecht/Jagdschutz.htm
Zitat:
.....
Jagdschutzberechtigt

sind folgende Personen:


  • Der Jagdausübungsberechtigte / Pächter / Inhaber von Eigenjagdbezirken
    (im eigenen Revier)

Jagdgäste mit entgeltlicher und unentgeltlicher Jagderlaubnis und angestellte Jäger sind keine Jagdausübungsberechtigten. Sie haben nur Jagdschutzbefugnisse im Rahmen der vom Jagdausübungsberechtigten erteilten schriftlichen Erlaubnis (Abschuss wildernder Hunde und streunender Katzen, Bekämpfung von Wildseuchen, Fütterung in der Notzeit).

  • Der bestätigte Jagdaufseher

Als Jagdaufseher können volljährige, zuverlässige und jagdpachtfähige Inhaber von Jahresjagdscheinen tätig werden. Sie werden durch einen Jagdausübungsberechtigten bestellt und durch die Jagdbehörde bestätigt. Bestätigte Jagdaufseher haben sich bei Ausübung des Jagdschutzes durch ein sichtbar zu tragendes Dienstabzeichen auszuweisen, das ihnen von der Jagdbehörde ausgehändigt wird.

Bestätigte Jagdaufseher haben, wenn sie Berufsjäger sind oder ein forstliches Studium abgeschlossen haben, innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten von Polizeibeamten und sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Ein Jagdaufseher muss bestellt werden, wenn die Jagdbehörde dies verlangt, weil ohne die Bestellung der Jagdbezirk ohne gehörigen Schutz sein würde. Bei Jagdbezirken über 1000 ha muss der Jagdaufseher Berufsjäger bzw. jagdwirtschaftlich oder forstlich ausgebildet sein. Ein Jagdaufseher kann gem. § 12 LJG während der Dauer eines Verfahrens wegen Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrages auch von der Jagdbehörde bestellt werden.
........
 
Zuletzt bearbeitet:

ElCaracho

Anzeige/Gewerblicher Anbieter
Registriert
12 Feb 2014
Beiträge
1.801
Ich sehe keinen Grund, dass ein brauchbarer Hund eine Minderung rechtfertigen würde. Ausnahmen solls geben. Während der Ausbildung macht der Hund ja auch das Revier mal ungefragt kirre. Meiner zumindest, der is schon ein paar mal in seiner Sturm- und Drangzeit in einen Einstand geprescht trotz gegenteiliger Befehlslage.

Ich würde es auch nicht zur Sprache bringen, ich bin da bei Skadi und Degerl, wenn man als Begeher Kosten zurück will..... naja da wäre ich auch sehr verärgert. Da lässt man jemanden Jagen und dann kommen Forderungen an einer bestehenden Vereinbarung, das würd ich mir an der Stelle des Threadstarters 3x mal gut überlegen.

Ich zahle für meine Jagdmöglichkeit auch keinen direkten Betrag, wäre jemals einer verlangt worden, würde ich ihn ohne mit der Wimper zu zucken entrichten. Ich übernehme einfach mein Wild für den Marktpreis, drücke mich nicht vor Arbeit, lege ein paar Teuro für die Kühlkammer dazu, kaufe auf eigene Kosten Verbrauchsmaterial und stelle meine für die Jagd angeschafften Werkzeuge mit zur freien Verfügung. So geht`s auch und man leistet seinen Beitrag.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Lesen wir beide nochmal nach, oder?

LJG-NRW § 12 Abs.3
(3) Die entgeltliche Erteilung einer Jagderlaubnis bedarf der Schriftform. Sie unterliegt den Bestimmungen der §§ 12 und 13 des Bundesjagdgesetzes. Derjenige, dem eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt wird, steht im Sinne des § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes einem Jagdpächter gleich. Die Sätze 2 und 3 finden auf entgeltliche Erlaubnisse, die nur zum Einzelabschuss berechtigen, keine Anwendung.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.662
Rechtlich gibts den Begriff Hegebeitrag nicht.
Du schmeißt da alles durcheinander. Hegebeitrag ist KEIN Begehungsschein/entgeltliche Jagderlaubnis.
Wie viele entgeltliche/unentgeltliche Jagderlaubnisscheine vergeben werden dürfen regelt das jeweilige Jagdgesetz.
Unterschrieben werden Jagderlaubnisscheine von dem/den Pächter/n.
Wer die Jagderlaubnisscheine bekommt, darauf hat die Jagdgenossenschaft keinen Einfluss.

Ich werfe gar nichts durcheinander. Hegebeitrag gibt's im Gesetz nicht, das ist eine Erfindung der Pächter, die sich ein Revier nicht leisten können.

Prinzipiell kann fast alles einzelvertraglich zwischen Verpächter und Pächter und zwischen Pächter und Kurz- oder Dauerjagdgast geregelt werden.

Bei uns ist die max Anzahl der Jagderlaubnisse von den Jagdgenossen vorgegeben. Die hatten mit einem Vorpächter lustige Erfahrungen gemacht.

Eben.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.662
und @Bromisch.

kommst du aus dem hessischen Odenwald?

Dann lies mal im hessischen Jagdgesetz

§12 Absatz 2 (3)

Die Erteilung einer Jagderlaubnis bedarf der Einwilligung der Inhaber des Jagdrechts.
 
G

Gelöschtes Mitglied 12266

Guest
Ich werfe gar nichts durcheinander. Hegebeitrag gibt's im Gesetz nicht, das ist eine Erfindung der Pächter, die sich ein Revier nicht leisten können.



Eben.

Das heißt aber nicht, dass es pauschal so ist, sondern kommt auf den jeweiligen Vertrag an. Also kann man die Aussage immer nur auf den jeweils gültigen Vertrag beziehen und nicht irgendetwas behaupten.
Bei mir gibt es dazu keine explizite Regelung, in vielen Musterverträgen schon...
 
Registriert
14 Dez 2017
Beiträge
710
Das heißt aber nicht, dass es pauschal so ist, sondern kommt auf den jeweiligen Vertrag an. Also kann man die Aussage immer nur auf den jeweils gültigen Vertrag beziehen und nicht irgendetwas behaupten.
Bei mir gibt es dazu keine explizite Regelung, in vielen Musterverträgen schon...

Hinzu kommen dann noch die unterschiedlichen Landesjagdgesetze....
 
Registriert
30 Jul 2019
Beiträge
3.395
Das heißt aber nicht, dass es pauschal so ist, sondern kommt auf den jeweiligen Vertrag an. Also kann man die Aussage immer nur auf den jeweils gültigen Vertrag beziehen und nicht irgendetwas behaupten.
Bei mir gibt es dazu keine explizite Regelung, in vielen Musterverträgen schon...
Und es kann auch keine gesetzliche Regelung (z.B. max. Anzahl an Pächtern/Begehern auf Fläche x)außer Kraft gesetzt werden. Sonst ist der unter Umständen der gesamte Vertrag ungültig.
 
Registriert
17 Jul 2008
Beiträge
6.024
Ich werfe gar nichts durcheinander. Hegebeitrag gibt's im Gesetz nicht, das ist eine Erfindung der Pächter, die sich ein Revier nicht leisten können.

Ähhh, nö! Es gibt den "Hegebeitrag" defacto durchaus in den meisten Landesjagdgesetzen; ist eine Gegenleistung für die dargebotene Jagdmöglichkeit - juristisch gesehen also das "Entgelt", das man für den Begehungsschein bezahlt (mit den einschlägigen Folgen für Pächter und BGS-Inhaber.

Bekomme ich den BGS dennoch als "unentgeltlich" ausgestellt, ist dies eine Umgehung des Gesetzes - und bedeutet schlicht, dass das Vertraggeschäft "unentgeltlicher BGS" rechtswidrig und nichtig ist...
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
148
Zurzeit aktive Gäste
802
Besucher gesamt
950
Oben