In welchen Ländergesetzen ist der Hegebeitrag geregelt, außer in RLP?
nee dann währen alle Unentgeltlichen Jagderlaubnisse beim Staat Rechtswidrig. Das sind ja auch keine Hegebeiträge sondern JagdbetriebskostenÄhhh, nö! Es gibt den "Hegebeitrag" defacto durchaus in den meisten Landesjagdgesetzen; ist eine Gegenleistung für die dargebotene Jagdmöglichkeit - juristisch gesehen also das "Entgelt", das man für den Begehungsschein bezahlt (mit den einschlägigen Folgen für Pächter und BGS-Inhaber.
Bekomme ich den BGS dennoch als "unentgeltlich" ausgestellt, ist dies eine Umgehung des Gesetzes - und bedeutet schlicht, dass das Vertraggeschäft "unentgeltlicher BGS" rechtswidrig und nichtig ist...
Umgekehrt! In allen Ländern, in denen es die Unterscheidung un-/entgeltlich gibt, gilt der "Hegebeitrag" als Gegenleistung für Jagdmöglichkeit als "Entgelt" i.S.d.G.;
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nee dann währen alle Unentgeltlichen Jagderlaubnisse beim Staat Rechtswidrig. Das sind ja auch keine Hegebeiträge sondern Gagdbetriebskosten
Nö.
Dann wäre ein BGS mit Hegebeitrag ein entgeltlicher BGS und das ist er in den seltensten Fällen.
Richtig es ist eine Jagderlaubnis die dich berechtigt die Jagd als Gast auszuüben zu den Vertraglich vereinbarten Bedingungen Mit genau definierten Rechten und Pflichten Jagen nach Gebührenordnungdeswegen steht ja auf dem Papier, das Du bekommst auch nicht Begehungsschein...
Ach ja währe ja langweilig wenn wir alle einer Meinung währen
nichtig, wenn er´s nicht ist!
Hallo Fitsch,
-Entgeldlicher Begehungsschein
- kein eigener Pirschbezirk
- keine Feste Strecke
- Überangebot an Jägern
- Schwarzwild/Rehwild
Jederzeit Verfügbar.
WmH
Nette Antworten, teilweise. Deshalb fragt man als Jungjäger in diesem Forum auch besser nichts.
Frag doch mal bei deinen Jagdgenossen an, ob sie es okay finden wenn du Begehungsscheine vertickst?
Eben.
Die haben nämlich einen Vertrag mit dir, in dem auch Begehungsscheine genau geregelt sind.
Da gabs schon Experten, die haben mit "Hegebeitrag" mehr eingenommen als die Höhe der Pacht war.