Brauchbaren Hund im fremden Revier anmelden

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In welchen Ländergesetzen ist der Hegebeitrag geregelt, außer in RLP?
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Ähhh, nö! Es gibt den "Hegebeitrag" defacto durchaus in den meisten Landesjagdgesetzen; ist eine Gegenleistung für die dargebotene Jagdmöglichkeit - juristisch gesehen also das "Entgelt", das man für den Begehungsschein bezahlt (mit den einschlägigen Folgen für Pächter und BGS-Inhaber.

Bekomme ich den BGS dennoch als "unentgeltlich" ausgestellt, ist dies eine Umgehung des Gesetzes - und bedeutet schlicht, dass das Vertraggeschäft "unentgeltlicher BGS" rechtswidrig und nichtig ist...
nee dann währen alle Unentgeltlichen Jagderlaubnisse beim Staat Rechtswidrig. Das sind ja auch keine Hegebeiträge sondern Jagdbetriebskosten
 
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Umgekehrt! In allen Ländern, in denen es die Unterscheidung un-/entgeltlich gibt, gilt der "Hegebeitrag" als Gegenleistung für Jagdmöglichkeit als "Entgelt" i.S.d.G.;


Nö.

Dann wäre ein BGS mit Hegebeitrag ein entgeltlicher BGS und das ist er in den seltensten Fällen.
Frag mal den TO, ob sein BGS im JS eingetragen hat....
 
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G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Meine mit Jäger/ Begher Jagen kostenlos ohne Pflichten und Rechte und tragen die Kosten des Jagdbetriebes.
Wer sich mit einbringt und Einsatz zeigt wird dementsprechend berücksichtigt bei mir ist alles transparent ich bin zwar der Verantwortliche von daher hab ich auch das letzte Wort das gebrauche ich aber äußerst selten wir sind eine Gemeinschaft und alle auf Augenhöhe Alles was im Revier gemacht wird gemeinsam besprochen
 
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17 Jul 2008
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Nö.

Dann wäre ein BGS mit Hegebeitrag ein entgeltlicher BGS und das ist er in den seltensten Fällen.

Falsch! das ist er immer! Gültig, wenn er korrekt angegeben (und eingetragen) ist, nichtig, wenn er´s nicht ist!
P.S. dabei muss auch nicht einmal Geld über´s Tisch gehen, die 17 Sack Mais oder die X Stunden Arbeitsleistung reichen juristisch auch!
 
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G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
deswegen steht ja auf dem Papier, das Du bekommst auch nicht Begehungsschein...
Richtig es ist eine Jagderlaubnis die dich berechtigt die Jagd als Gast auszuüben zu den Vertraglich vereinbarten Bedingungen Mit genau definierten Rechten und Pflichten Jagen nach Gebührenordnung
 
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G

Gelöschtes Mitglied 26188

Guest
Hallo Fitsch,

-Entgeldlicher Begehungsschein
- kein eigener Pirschbezirk
- keine Feste Strecke
- Überangebot an Jägern
- Schwarzwild/Rehwild

Jederzeit Verfügbar.

WmH


DAS ist entscheidend. Du bist in der schlechteren Verhandlungsposition und deshalb würde ich nix "nachverhandeln".
 
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15 Jun 2009
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Frag doch mal bei deinen Jagdgenossen an, ob sie es okay finden wenn du Begehungsscheine vertickst?



Eben.

Die haben nämlich einen Vertrag mit dir, in dem auch Begehungsscheine genau geregelt sind.
Da gabs schon Experten, die haben mit "Hegebeitrag" mehr eingenommen als die Höhe der Pacht war.

Und hier möchte ich noch einen draufsetzen.
Es gibt "Jagdherren", die wollen über "unentgeltliche Begehungsscheine" die kompletten Kosten der Jagdpacht einschließlich der berufsgenossenschaftlichen Beiträge abdecken.
Außerdem sollen sich die "unentgeltlichen Begehungsscheinler" noch um sämtliche Arbeiten im Revier kümmern und den gesamten Abschuß tätigen.
Zum selber Jagen sind die weniger geeignet, weil sie nur einen Crashkurs besucht haben.
Es gibt halt Leute, die brauchen dass zur Imagepflege.
 

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