Brauchbarkeitsprüfung ohne Papiere?

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Weiheil
In Bayern kann ein Hund doch nur mit Papieren zur BP antreten! Oder? Wenn ich aber jetzt mit diesen Hund,im benachbarten Ausland,zb.Sachsen,meine Prüfung ablege müßte diese dann nicht in Bayern akzeptiert werden?
Bin führ jede hilfe dankbar!

Gruß Schwarzpulver
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Schwarzpulver:
Weiheil
...Wenn ich aber jetzt mit diesen Hund,im benachbarten Ausland,zb.Sachsen,meine Prüfung ablege müßte diese dann nicht in Bayern akzeptiert werden?...
<HR></BLOCKQUOTE>

Nicht unbedingt. Die einzeln Bundesländer haben zu Teil sehr unterschiedliche Bedingungen.
Z.B. meine DD-Hündin hat in S-H eine VGP mit Tagfährte Schweiß mit 326 Punkten bestanden. Im benachbarten Nds. muß man für die Brauchbarkeit eine Nachtfährte machen.
Wie es in Bayern ist, kann ich dir nicht sagen. Normalerweise müßte die untere Jagdbehörde bescheid wissen oder die Hundeobleute der Kreisjägerschaften.
 
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Soweit ich informiert bin, kann man mit Hunden o.Papiere nur noch in BW und NS die Brauchbarkeitsprüfung machen. Oder in Österreich. Wird dann in Bayern akzeptiert. Stimmt's?

Gruß Hirschkäfer
(mit papierlosem Hund)
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hirschkäfer:
Soweit ich informiert bin, kann man mit Hunden o.Papiere nur noch in BW und NS die Brauchbarkeitsprüfung machen. Oder in Österreich. Wird dann in Bayern akzeptiert. Stimmt's?

Gruß Hirschkäfer
(mit papierlosem Hund)
<HR></BLOCKQUOTE>

Ich glaube in NRW geht das auch.
 
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Eine von einem Forstamt schriftlich bestätigte Brauchbarkeit, welche über mehrere jagdliche Einsätze des Hundes Auskunft gibt, reicht als BP im Sinne des BJ-Gesetzes aus. Absolut unabhängig davon, ob der Hund Papiere hat oder reinrassig ist. Landesverordnungen der einzelnen Länder stehen dem im Ergebnis nicht entgegen.
Trotzdem kann es einem passieren, daß man eine auf diese Art erlangte Brauchbarkeit vom Gericht bestätigen lassen muß.
Gruß...
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Lurcherman:
Eine von einem Forstamt schriftlich bestätigte Brauchbarkeit, welche über mehrere jagdliche Einsätze des Hundes Auskunft gibt, reicht als BP im Sinne des BJ-Gesetzes aus. Absolut unabhängig davon, ob der Hund Papiere hat oder reinrassig ist. Landesverordnungen der einzelnen Länder stehen dem im Ergebnis nicht entgegen.
Trotzdem kann es einem passieren, daß man eine auf diese Art erlangte Brauchbarkeit vom Gericht bestätigen lassen muß.
Gruß...
<HR></BLOCKQUOTE>

In wieweit ein Forstamt kompetent ist, ein BP zu bestätigen lassen wir mal dahingestellt sein. In Hessen kann zwar inzwischen eine Rassehund, der nicht vom JGHV anerkannt ist eine JEP ablegen.. ein Hund ohne Papiere aber nicht.

Olaf
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Lurcherman:
Eine von einem Forstamt schriftlich bestätigte Brauchbarkeit, welche über mehrere jagdliche Einsätze des Hundes Auskunft gibt, reicht als BP im Sinne des BJ-Gesetzes aus. ...<HR></BLOCKQUOTE>

Das Bundes Jagd Gesetz (ich nehme an, das ist mit "BJ-Gesetzes" gemeint) sagt überhaupt nichts zur Brauchbarkeit von Jagdhunden.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Lurcherman:

.... Landesverordnungen der einzelnen Länder stehen dem im Ergebnis nicht entgegen.
...
<HR></BLOCKQUOTE>

In Bayern ist die Anerkennung der Brauchbarkeit durch Rechtsverordnung aufgrund des BayJG abschließend geregelt. Da bleibt kein Spielraum für ein Gericht.


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Lurcherman:

Trotzdem kann es einem passieren, daß man eine auf diese Art erlangte Brauchbarkeit vom Gericht bestätigen lassen muß.
Gruß...
<HR></BLOCKQUOTE>

Aber in Bayern nicht bestätigt bekommen wird (AVBayJG §21 ).

Ein Jagdhund wird in Bayern als brauchbar i.S. BayJG anerkannt, wenn er
- eine Brauchbarkeitsprüfung nach der (bayerischen) BPO bestanden hat,
- wenn er rassespezifisch bestimmte, vom JGHV anerkannte Verbandsprüfungen ggf. zzgl. Ergänzungsprüfungen bestanden hat oder
- wenn er anläßlich einer oder mehrerer vom JGHV anerkannten Prüfung alle Fächer, die in der (bayerischen) BPO verlangt werden bestanden hat.

Eine allgemeine Anerkennung der Braubarkeitsprüfungen anderer Bundesländer gibt es in Bayern nicht.

Eine Anerkennung als "brauchbarer Jagdhund" i.S. der Bestimmungen verschiedener Jagdhaftpflichtversicherer, durch "Forstamtsbescheinigungen" ist häufig gegeben hat aber mit einer Anerkennung als "brauchbarer Jagdhund" i.S. des BayJG nichts zu tun.

Schwarzpulver empfehle ich, die Prüfungsanforderungen des von ihm ins Auge gefassten "Auslands" genau mit der (bayerischen) BPO zu vergleichen. Soweit alle dort verlangten Fächer geprüft und bestanden werden und die Prüfung vom JGHV anerkannt ist, steht einer Anerkennung seines Hundes, als brauchbarem Jagdhund nichts entgegen.

Auf die Ausnahmebestimmungen der BPO, zum Erfordernis einer JGHV Ahnentafel, sei zusätzlich hingewiesen.

[ 13. Januar 2005: Beitrag editiert von: Amadeus ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
In wieweit ein Forstamt kompetent ist, ein BP zu bestätigen lassen wir mal dahingestellt sein. In Hessen kann zwar inzwischen eine Rassehund, der nicht vom JGHV anerkannt ist eine JEP ablegen.. ein Hund ohne Papiere aber nicht.
@OlafD
Die Kompetenz möchte auch ich vielen Forstämtern absprechen...
Was meinst Du mit Rassehund und Papieren?
Nehmen wir mal den viel zitierten Schwarzwälder Schweißhund ( hessisches Urteil ist Dir ja bekannnt ); ist kein Rassehund und hat "selbstgemachte Papiere", trotzdem JEP möglich.
Gruß...

@Amadeus
Verordnungen sind Verordnungen, da gibt es immer gerichtlichen Spielraum, wie in mehreren Fällen in verschiedenen Bundesländern schon passiert.
Gruß...
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Lurcherman:

Was meinst Du mit Rassehund und Papieren?
Nehmen wir mal den viel zitierten Schwarzwälder Schweißhund ( hessisches Urteil ist Dir ja bekannnt ); ist kein Rassehund und hat "selbstgemachte Papiere", trotzdem JEP möglich.
Gruß...

Gruß...
<HR></BLOCKQUOTE>
Just auf jenen hab ich reflektiert, er ist (noch) nicht vom JGHV anerkannt als eigene Rasse. Und er wurde lediglich als " brauchbar für die Nachsuche auf Schalenwild" anerkannt ( In hessen eine eher zweifelhafte anerkennung für einen schweißhund, da die popeligen 300 m Fährte selbst für einen mittlemäßigen chiuahua keine herausforderung darstellen sollte). Die JEP umfaßt ja einiges mehr.

Olaf
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Schwarzpulver:
Weiheil
In Bayern kann ein Hund doch nur mit Papieren zur BP antreten! Oder? Wenn ich aber jetzt mit diesen Hund,im benachbarten Ausland,zb.Sachsen,meine Prüfung ablege müßte diese dann nicht in Bayern akzeptiert werden?
Bin führ jede hilfe dankbar!

Gruß Schwarzpulver
<HR></BLOCKQUOTE>

1. Es gibt (bislang) keine landesgesetzlichen Regelungen, die die Anerkennung der in einem anderen Bundesland abgelegten Brauchbarkeitsprüfungen regeln würden. Dies bedeutet eigentlich, dass man mit der Fixtöle in jedem Bundesland, in dem man ihr jagen möchte, jeweils eine eigene Brauchbarkeitsprüfung ablegen müßte. (P.S..: bislang, weil einige Bundesländer diese Regelungslücke nun endlich schließen wollen).

2. Die Betonung liegt auf eigentlich. Denn in der Praxis gibt man dann doch nicht soviel auf diese Kleinstaaterei (hier kann man schon fast von bananenstaatlichen Regelungen sprechen). Es wird keinen Fall geben, in dem das Führen einer anerkannten Gebrauchshundrasse, die in einem Bundesland X die Brauchbarkeitsprüfung abgelegt hat, in einem Bundesland Y als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, nur weil die Voraussetzungen der Brauchbarkeit in dem Bundesland X geringfügig anders geregelt sind. Das sind die segensreichen Ausflüsse des sog. "Opportunitätsprinzips".

3. Anders sieht es nach meinen konkreten Erfahrungen aus, wenn es nicht um die Ausgestaltung der Prüfungsordnung, sondern um die Zulassungsvoraussetzungen zur BP geht. Ein Hund ohne Papiere (im Beispielsfall BGS), der die Brauchbarkeit in NRW bestanden hatte, durfte danach in ..... bei Androhung des Erlasses eines Bußgeldbescheides nicht als Schweisshund geführt werden!

4. Das konkrete Beispiel (BP in Sachsen ablegen, in Bayern führen) haut ohnehin nicht hin, weil gerade Sachsen (bislang) besonders streng darauf achtet, dass nur Hunde mit JGHV-Papieren (!) zur BP zugelassen werden. Man könnte also etwa in Sachsen keine Finnenbracke oder keinen Drever mit (erstklassigen) schwedischen oder finnischen Papieren führen....

ULE
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Lurcherman:

@Amadeus
Verordnungen sind Verordnungen, da gibt es immer gerichtlichen Spielraum, wie in mehreren Fällen in verschiedenen Bundesländern schon passiert.
<HR></BLOCKQUOTE>

Dann gib mal Butter bei die Fische und teile uns mit, wo was entschieden worden ist (Gericht und AZ genügt mir).

Über die Auswirkung nicht höchstinstanzlicher Urteile auf Entscheidungen anderer Gerichte kannst Du Dich dann auch gleich informieren.
 
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Danke für die vielen Antworten!
Also heißt das quasi das ein Jagdhund ohne Papiere kein Jagdhund ist!Weil er ja keine BP in Bayern ablegen kann!Auch wenn seine Eltern beide Papiere haben!
Ich hoffe ich hab etz da nix falschverstanden!

[ 13. Januar 2005: Beitrag editiert von: Schwarzpulver ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von the dogfather:


2. Die Betonung liegt auf eigentlich. Denn in der Praxis gibt man dann doch nicht soviel auf diese Kleinstaaterei (hier kann man schon fast von bananenstaatlichen Regelungen sprechen). Es wird keinen Fall geben, in dem das Führen einer anerkannten Gebrauchshundrasse, die in einem Bundesland X die Brauchbarkeitsprüfung abgelegt hat, in einem Bundesland Y als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, nur weil die Voraussetzungen der Brauchbarkeit in dem Bundesland X geringfügig anders geregelt sind. Das sind die segensreichen Ausflüsse des sog. "Opportunitätsprinzips".

<HR></BLOCKQUOTE>

Ich möchte hierzu vier Fälle unterscheiden:

1. Jäger A wohnt in Bundesland A, macht dort eine BP mit seinem Fiffi und jagd als Gast in Bundesland B.
2. Jäger A ist von Bundesland A nach Bundesland B umgezogen und jagd jetzt ständig in Bundesland B.
3. Jäger C wohnt und jagd in Bundesland C macht aber eine BP mit Waldi in Bundesland D, weil Waldi in Bundesland C nicht zur BP zugelassen wurde oder werden würde.
4. Jäger C wird von den Behörden in Bundesland C aufgegeben einen (zur Nachsuche) brauchbaren Jagdhund zu halten. Jäger C meldet Waldi als solchen Jagdhund der Behörde.

In den Fällen 1 und 2 stimme ich Dir uneingeschränkt zu.

Im Fall 3 könnten sich Probleme ergeben.

Im Fall 4 wird die (bayerische) Behörde den Hund sehr wahrscheinlch nicht anerkennen.

[ 13. Januar 2005: Beitrag editiert von: Amadeus ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Schwarzpulver:
... Weil er ja keine BP in Bayern ablegen kann!Auch wenn seine Eltern beide Papiere haben!
<HR></BLOCKQUOTE>

Ich möchte Deine Aufmerksamkeit nochmals auf die Ausnahmen von den Zulassungsvoraussetzungen lenken.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:


Ich möchte hierzu vier Fälle unterscheiden:

[ 13. Januar 2005: Beitrag editiert von: Amadeus ]
<HR></BLOCKQUOTE>


Vielleicht sollten wir irgendwann gemeinsam eine Kanzlei eröffnen; Tätigkeitsschwerpunkt Jagd-, Forst-,Waffen- und Agrarrecht?
Eine kleine feine Rechtsboutique?
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Dann muss aber Schluss sein mit der geschäftsschädigenden unentgeltlichen Rechtsberatung im Internet!
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