Brauchbarkeitsprüfung ohne Papiere?

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Da der letzte Beitrag aus 2005 war, würde mich die aktuelle Sachlage zum Thema interessieren.
Zumal ich demnächst einen bösen papierlosen Welpen bekomme ;-)
 
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Tausendfach diskutiert! In Bayern kann jedermann einen Jagdhund zum brauchbaren Jagdhund erklären, also der BJV, der ÖJV, Verein brauchbarer Jagdhund, jeder Jäger, Förster, Hundeausbilder, die Verkäuferin aus den Jagdfachgeschäft, etc! Such dir aus, wo du die BP absolvieren möchtest!
 
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Lt. Urteil von Regensburg gilt:


... "(.......)Durch das rechtskräftige Urteil des VG Regensburg vom 21.03.2006, Az.: RN 2 K 05.782, wird klargestellt, dass die vom Landesjagdverband Bayern durchgeführte Brauchbar-keitsprüfung und die ihr gleichgestellten Prüfungen nur eine Möglichkeit des Nachweises der Brauchbarkeit sind. Auch von sonstigen Ausbildungsstätten oder vom Hundeführer individuell ausgebildete Hunde können daher als brauchba-re Hunde bei der Jagd eingesetzt werden. Die zuständige Untere Jagdbehörde kann die Brauchbarkeit eines solchen Hundes nur bei konkreten Zweifeln infrage stellen. In die-sem Fall muss die Jagdbehörde nachweisen, weshalb der jeweilige Hund nicht brauchbar sein soll. In diesem Zusam-menhang wären abgelegte Prüfungen entsprechend zu wür-digen. "

Falls es weitere Unklarheiten gibt einfach mal das durchlesen:
https://www.bayern.landtag.de/www/E...cksachen/Schriftliche Anfragen/17_0009610.pdf
 
G

Gelöschtes Mitglied 26188

Guest
Da der letzte Beitrag aus 2005 war, würde mich die aktuelle Sachlage zum Thema interessieren.
Zumal ich demnächst einen bösen papierlosen Welpen bekomme ;-)


Art. 56, 1 Nr. 9 BayJG:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig bei der Such-, Drück-, Riegel- oder Treibjagd oder bei der Jagd auf Wasserwild sowie bei der Nachsuche auf krangeschossenes Wild brauchbare Jagdhunde nicht verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit

§ 21 AVBayJG:

Brauchbar ist ein Jagdhund, der eine Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung bestanden hat.

Regelungen zur Brauchbarkeit und Prüfung sind in den einzelnen Bundesländern jedoch unterschiedlich geregelt.

Es gibt mehrere Anbieter, die eine Allg. Brauchbarkeitsprüfung durchführen, sofern keine JGHV-Papiere vorliegen.

So zum Beispiel:

https://www.oejv-bayern.de/arbeitskreise/ak-hundewesen/prüfungsordnungen/

https://www.brauchbarer-jagdhund.de/


Weiterhin solltest Du auch noch genau nachlesen, welche Aussagen hinsichtlich des Hundes in Deiner Jagdhaftpflichtversicherung getroffen werden. Nicht dass es für Dich böse endet, wenn was passiert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Art. 56, 1 Nr. 9 BayJG:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig bei der Such-, Drück-, Riegel- oder Treibjagd oder bei der Jagd auf Wasserwild sowie bei der Nachsuche auf krangeschossenes Wild brauchbare Jagdhunde nicht verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit

§ 21 AVBayJG:

Brauchbar ist ein Jagdhund, der eine Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung bestanden hat.

Regelungen zur Brauchbarkeit und Prüfung sind in den einzelnen Bundesländern jedoch unterschiedlich geregelt.

Es gibt mehrere Anbieter, die eine Allg. Brauchbarkeitsprüfung durchführen, sofern keine JGHV-Papiere vorliegen.

So zum Beispiel:

https://www.oejv-bayern.de/arbeitskreise/ak-hundewesen/prüfungsordnungen/

https://www.brauchbarer-jagdhund.de/


Weiterhin solltest Du auch noch genau nachlesen, welche Aussagen hinsichtlich des Hundes in Deiner Jagdhaftpflichtversicherung getroffen werden. Nicht dass es für Dich böse endet, wenn was passiert.
Wer fungiert bei diesen Prüfungen als Richter?
 
G

Gelöschtes Mitglied 26188

Guest
Eine einfache Antwort wie "Hinz und Kunz" oder "Richter des JGHV" hätte schon ausgereicht.

Ach so, wenn Du das meinst:

Ad1: Richter des ÖJV
Ad2 Richter des Vereins "Brauchbarer Jagdhund".

Für den JGHV hast Du ja die "Richter des JGHV" schon selbst genannt.
 
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Was @Bollenfeld sagt, in Bayern herrscht echte Anarchie. Man kann einen dreibeinigen Mops als brauchbar deklarieren und die Behörde muss dann beweisen dass es nicht so ist

http://www.sr71.dyndns.info/images/_jaegerpruefung/Sachgebiet3-Jagdrecht/Brauchbarkeitpruefung.pdf

Mich würde in diesem Zusammenhang mal interessieren, wie das im Schadensfall die Versicherungsgesellschaften sehen? Habe ja auch heuer die BP hier in Bayern geführt und war froh, dass ich versicherungstechnisch zumindest den anerkannten Nachweis habe (und hoffe diesen niemals erbringen zu müssen). Ist ja schnell mal was passiert im Jagdbetrieb und wenn's ums Zahlen geht ...
 
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17 Jul 2008
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Mich würde in diesem Zusammenhang mal interessieren, wie das im Schadensfall die Versicherungsgesellschaften sehen? Habe ja auch heuer die BP hier in Bayern geführt und war froh, dass ich versicherungstechnisch zumindest den anerkannten Nachweis habe (und hoffe diesen niemals erbringen zu müssen). Ist ja schnell mal was passiert im Jagdbetrieb und wenn's ums Zahlen geht ...

das kann man auch VOR dem Schadensfall selbst im Kleingedruckten des Versicherungsvertrages nachlesen...
 

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