Büchse für reise Verleihen

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24 Aug 2016
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Die UJB kann gar nichts dagegen haben, weil es sie gar nichts angeht!
Zuständig ist schließlich die Untere Waffenbehörde.


D.h. Du hast dieselbe Waffe jetzt 2x in der WBK stehen?:
1x als verkauft an Deinen Neffen ausgetragen und
1x als erworben von Deinem Neffen

Bei der alten 4-Wochen-Regelung hätte man das oft ohne hinbekommen:
Der "Käufer" lässt die Waffe bei sich eintragen und nach max. 4 Wochen wieder austragen, man selbst hätte nichts aus- u. wieder eintragen lassen müssen (welche Jagdreise dauert heute schon länger, als 4 Wochen).


WaiHei
So habe ich es auch, eine Waffe erworben, dann meiner Frau für die Jägerprüfung überlassen, diese nicht bestanden, Waffe zurück. Steht sogar auf der gleichen WBK. Oben durchgestrichen.
 

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