Büchse für reise Verleihen

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@ Wheelgunner:

Die Bundespolizei kontrolliert natürlich die Waffe und die zugehörigen Papiere: WBK und JJSch für die mitgenommene Munition (falls nicht in WBK eingetragen). Das war aber nicht die Frage.
Bei Snoebel ging es aber um die Namibier bei der Waffenkontrolle - und da reicht das ausgefüllte Namibia Formblâtt mit der Waffennummer/Beschreibung. Dt. WBK ist dort schlicht nicht gültig.
Manche nehmen aber auch Trauschein und Katasterauszug mit, um Personenstand und Zahlungsfähigkeit zu dokumentierenn :cheers:

In Ffm verzichtet mittlerweile die BPol auf die Kontrolle. Völlig entspannt am Gepäckschalter aufgeben, der Waffenkoffer kriegt das Securitybapperl und gut is.
 
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...der Junge fährt nach Namibia, hat keine Waffe und will sich eine leihen.

Warum den ganzen Zirkus hier mit Waffe um den halben Globus schleppen inclusive dem Behördentrara?

Der soll sich drunten bei seinem Gastgeber eine leihen, der drück dem die einfach in die Hand und gut is.


Gruß

HWL
 
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...der Junge fährt nach Namibia, hat keine Waffe und will sich eine leihen.

Genau, und mit der möchte er hier schon Üben.;-)

Warum den ganzen Zirkus hier mit Waffe um den halben Globus schleppen inclusive dem Behördentrara?
Weil er´s kann und darf, wenn hier jemand soetwas schon mal gemacht hat, freue ich mich auf ein Bericht und einen Tipp wie´s geht, wer davon keine Ahnung hat darf ruhig die Tasten ruhen lassen:p

Der soll sich drunten bei seinem Gastgeber eine leihen, der drück dem die einfach in die Hand und gut is.
Das wird er nicht tun, dir bleibt eben dieser "einfache" weg unbenommen:bye:


Gruß

HWL

Im Moment läuf eine Anfrage beim Amt und bei der Botschaft,
ich werde berichten.
 
A

anonym

Guest
Hey, warum begleitest du deine Waffe nicht nach Afrika? wäre doch ne Idee

Gruss
 

JMB

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Da es um Namibia geht und der heute in der Regel indigene Grenzbeamte(in) inzwischen weder des Deutschen noch des deutschen Waffenrechts kundig ist, hat er von meiner WBK gar nichts und ich lege sie ihm auch nicht vor - wurde auch seit 1990 noch nie danach gefragt.
Wie Snoebel schon schrieb:
Bei mir wollten sie im Nam beide male die WBK sehen und haben auch auf die Waffennummer geschaut.
Inwiefern das da aber üblich ist entzieht sich meiner Kenntnis.
Bei jeder meiner Einreisen nach Namibia wurden die WBKn aller meiner Mitreisenden vom schwarzen Grenzbeamten kontrolliert und mit den Waffen verglichen.
Zusätzlich wurde natürlich das Anmeldeformular zur Waffeneinfuhr nach Namibia kontrolliert.

Insofern ist Deine Aussage zumindest nicht allgemeingültig.
Direktflug oder über Drittland (Südafrika)?


Naja, war auch schon ein paar mal mit Waffen fliegen, die Bundespolizei wollten immer beim einchecken kontrollieren
- dass die Waffen gemäß IATA transportiert werden
...
Als ich mal in Windhoek gelandet bin, hätt's mich fast umgehauen:
Da hatte einer seine Waffe in einer einfachen Styropor-Verpackung.
Die beiden Hälften waren mit dem von der Bundeswehr-Munition (200er Karton) bekannten Stoffriemen mit Einfachst-Schnalle zusammengehalten.

Er meinte, das hätte er schon öfter so gemacht und noch nie Probleme gehabt.


WaiHei
 
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Zum Abschluß: Die UJB hätte keine Einwende gegen einen "Leihschein" gehabt, auch Zoll u.s.w. wären damit zufrieden gewesen, mit amtlich beglaubigter Kopie meiner Dokumente.
Da wir uns aber nicht auf die Behöhrden in Afrika verlassen wollten haben wir die Waffe vorübergehend bei ihm eingetragen, jetzt hab ich sie wieder, und alles ist gut. Die Schießprügel die vom Reiseveranstalter gestellt wurden haben meinem Bekanten nicht zugesagt.
 
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Warum evtl. Probleme bekommen, wenn man es vermeiden kann.

Lass Deinen Neffen hier mit Deiner Waffe üben, dann kann er sich an das Kaliber gewöhnen.
Dann ohne Kanone fliegen, easy going....
Dort Waffe leihen, Probeschüsse, jagen, ohne Kanone zurück.

Alles andere... leihen, Formulare, mögl. Probleme-Eigentum-Besitz, kann dann nicht mehr schief gehen.

Meine Meinung.

Remy
 
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Hallo,

und wie man´s lesen kann, habt ihr´s auf die unkomplizierteste und sauberste Art gelöst. Die rd. 90€ für die doppelte Ein- und Austragerei sind, verglichen mit den Kosten einer Afrikareise, doch nun wirklich "peanuts" gewesen. ;)(y)
Hatte dein Neffe Waidmansheil in Namibia gehabt???

Grüße
Sirius
 
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Die Kosten übernahm mein Neffe, was es gekostet hat weiß ich garnicht genau, und ja er hatte Erfolg, ein Warzenschwein, ein Hartebeest und ein Oryxbulle wurden mit der .375er erlegt, mit seiner .308 hat er einen Schakal(y)Mittlerweile hat er auch die Trophäen bekommen. Nun bin ich neidisch:sick:;)
 

JMB

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Zum Abschluß: Die UJB hätte keine Einwende gegen einen "Leihschein" gehabt, ...
Die UJB kann gar nichts dagegen haben, weil es sie gar nichts angeht!
Zuständig ist schließlich die Untere Waffenbehörde.


... haben wir die Waffe vorübergehend bei ihm eingetragen, ...
D.h. Du hast dieselbe Waffe jetzt 2x in der WBK stehen?:
1x als verkauft an Deinen Neffen ausgetragen und
1x als erworben von Deinem Neffen

Bei der alten 4-Wochen-Regelung hätte man das oft ohne hinbekommen:
Der "Käufer" lässt die Waffe bei sich eintragen und nach max. 4 Wochen wieder austragen, man selbst hätte nichts aus- u. wieder eintragen lassen müssen (welche Jagdreise dauert heute schon länger, als 4 Wochen).


WaiHei
 
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Ja mein Bester, da hast du Recht die UJB ist da nicht zuständig, ist bei uns aber mit der Unteren Polizeibehörde identisch, gleicher Sachbearbeiter, und wenn du es nicht weitersagst, meine WBK lag die 2 1/2 Wochen in seinem Schreibtisch;)
 

JMB

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"Identisch" sind sie nicht, auch wenn derselbe SB beides macht[/klugscheiß]

Und wie ist das nun mit den Einträgen in Deiner WBK?


WaiHei
 

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