Bürgergeld Wohnungskosten

Registriert
30 Jan 2016
Beiträge
3.077
Moin Männers,

Nein, ich will keine Wohnung auf Bürgergeld mieten und meine Jacht wird davon nur indirekt bezahlt ;)

Es geht um Folgenden Sachverhalt. Ich möchte aus reiner Gutherzigkeit einer Kopfstarken Syrischen Familie mit geringem Willen zur Arbeit ein neues zuhause geben😇

Nun Habe ich denen ein Mietangebot gemacht das sie dem Jobcenter zur Freigabe vorlegen sollen. Die Höhe des Mietzinses habe ich nach einer Tabelle des Jobcenters aus einer Liste errechnet bzw angepasst die die Maximalen Kosten einer Wohnung in Abhängigkeit zur Personenzahl angibt. Nun Meinte das Familienoberhaupt er glaube nicht das das Jobcenter so viel zahlen würde. Nehme an er traf diese Einschätzung aus Erfahrung.

Jetzt ist meine Frage an euch: Ist das Jobcenter an die Zahlen aus solchen Listen, die sie selbst Veröffentlicht haben gebunden, also haben die Leute ein Anrecht auf eine Wohnung die eben diesen Preisrahmen nicht überschreitet oder können die das je nach Tagesform noch anders bewerten ? Vorrausgesetzt natürlich das da keine Sanktionen oder sonstiges vorliegen.

Frage hier weil ich das schonmal beim Amt erfragt habe was der Maximale Satz ist den ich Verlangen kann. Waren nicht so angetan von der Frage und sind eine Antwort schuldig geblieben...

Danke schonmal :D
Ich musste es drei Mal lesen. Wenn Du Dich wunderst, warum Rechts- und Linksradikale Zulauf bekommen, dann auch wegen so etwas.

Wenn Deine kopfstarke Familie dann den Einbürgerungstest macht, informiere Sie bitte, dass Sie nicht so offensichtlich das Wort "Bescheissen" verwenden.
 
Registriert
11 Feb 2018
Beiträge
2.699
Also
Es geht um Folgenden Sachverhalt. Ich möchte aus reiner Gutherzigkeit einer Kopfstarken Syrischen Familie mit geringem Willen zur Arbeit ein neues zuhause geben😇

Also ich versteh die Gehässigen Antworten auf die obige Frage nicht ganz, das ist doch VOLL EASY!

1: Du packst unbenötigte
( momentan ist ja der Kalauer "das braucht man nicht" grade Waffen- besitz-technisch der oberburner) Dinge deines Besitzes , sowie Bares ist wahres etc.pp in schicke Koffer, die drückst du dem arbeitscheuen Anführer in die Hand, zusammen mit one way Flugtickets 1er Klasse . Guten Heimflug!

2: Du ziehst auf den nächsten Dauercampingplatz ein für schmales Geld und die Sippe zieht in deine Butze. Mietfrei.
mit dem Geld, das du ja auf dem Cplatz sparst, übernimmst Du die Finanzierung deines "Hobbys" in Form von Taschengeld und Nebenkosten...
Nicht vergessen beim Testament -schreiben , das zu deren gunsten aufzusetzen.
GANZ schlaue Füchse wissen aber : Die Warme Hand verschenkt billiger als die kalte Hand vererbt.
Sprich: um dem Staat die Erbschaftssteuer zu drücken am besten JETZT GLEICH Dinge von Wert übergeben.

Bitte, gerne! man hilft wo man kann...
 
Registriert
19 Dez 2017
Beiträge
115
Ich habe ein paar Jahre in einem Sozialamt gearbeitet und kann daher wohl etwas fachlicher darauf antworten.
Ich weiß, das Sozialamt ist nicht das gleiche wie das Jobcenter, schon klar... Aber die Grundsätze der Sozialgesetzbücher gelten für beide Ämter.

Es gibt in der Regel einen Höchstsatz für Mietkosten, die ein Jobcenter übernimmt. Dieser ist meist abhängig von der Anzahl der Personen (und manchmal auch abhängig von der größe der Wohnung in m²).
Beispiel: Für eine alleinstehende Person wird eine Miete von 550 € übernommen.
Für eine dreiköpfige Familie könnte z.B. eine Miete in Höhe von 900 € übernommen werden, weil diese natürlich einen größeren Platzbedarf haben als ein Singel.
Je größer also die Familie (Behördensprache= Bedarfsgemeinschaft), desto höher auch die Mietkosten, die übernommen werden.

Diese Vorgaben sind allerdings nicht entgültig. Es besteht immer ein Ermessen des Jobcenters. Wenn für eine 10-Köpfige Familie zu den vom Jobcenter festgesetzten maxmialen Übernahmekosten keine adäquate Wohnung gefunden wird, so kann auch ein höherer Mietzins übernommen werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Familie (insbesondere wenn noch Kinder dabei sind) obdachlosigkeit droht.

Der potenzielle Mieter sollte mit dem Entwurf des Mietvertrags zum Jobcenter gehen und sich eine Kostenübernahmeerklärung geben lassen. Dann hast du die Sicherheit, dass das Jobcenter die Miete auch in voller Höhe übernimmt.

Aber vorsicht: Mietverträge sind immer Privatverträge. Wenn die Mieter die Miete nicht mehr bezahlen sonder mit dem Geld lieber regelmäßig Urlaub im Heimatland machen (alles schon erlebt), (das Jobcenter DARF die Mietkosten nicht direkt an dich überweisen, sondern nur an den Bedürftigen auszahlen), oder schäden an deinem Eigentum entstehen, hat das Jobcenter damit nichts zu tun und du bekommst von denen keinen Cent. Das müsstes du dann privatrechtlich mit deinen Mietern klären.

Bestehe daher mindestens darauf, dass die Familie eine ordentliche Privathaftpflichtversicherung abschließt und lass dir das zweifelsfrei bestätigen!


Ps.: Wenn man im Sozialamt/Jobcenter arbeitet, muss man sich ganz schnell eine "Scheiß-egal" Einstellung aneignen, da man ansonsten nach 2 Wochen im Dienst anfängt die "Alternativen" zu wählen...
Ich habe selbst erlebt, dass eine 7 köpfige Familie (der Vater hatte es auch nicht so mit dem Arbeiten) ein großes Haus mit Garten, Garage inklusive mehreren Tausend Euro für die Wohn-Erstausstattung vom Sozialamt bezahlt bekommen hat. Das ist ziemlich frustrierend, wenn man selbst gerade das Studium beendet hat, seinen ersten Job anfängt und noch in einer 40 m² Wohnung lebt und sich mühsam die erste Waschmaschine zusammensparen muss...
Es sind aber nur einige so, die meisten Asylbewerber die ich kennen gerlernt habe waren ziemlich fleißig!
 
Registriert
28 Mrz 2020
Beiträge
455
Ich habe ein paar Jahre in einem Sozialamt gearbeitet und kann daher wohl etwas fachlicher darauf antworten.
Ich weiß, das Sozialamt ist nicht das gleiche wie das Jobcenter, schon klar... Aber die Grundsätze der Sozialgesetzbücher gelten für beide Ämter.

Es gibt in der Regel einen Höchstsatz für Mietkosten, die ein Jobcenter übernimmt. Dieser ist meist abhängig von der Anzahl der Personen (und manchmal auch abhängig von der größe der Wohnung in m²).
Beispiel: Für eine alleinstehende Person wird eine Miete von 550 € übernommen.
Für eine dreiköpfige Familie könnte z.B. eine Miete in Höhe von 900 € übernommen werden, weil diese natürlich einen größeren Platzbedarf haben als ein Singel.
Je größer also die Familie (Behördensprache= Bedarfsgemeinschaft), desto höher auch die Mietkosten, die übernommen werden.

Diese Vorgaben sind allerdings nicht entgültig. Es besteht immer ein Ermessen des Jobcenters. Wenn für eine 10-Köpfige Familie zu den vom Jobcenter festgesetzten maxmialen Übernahmekosten keine adäquate Wohnung gefunden wird, so kann auch ein höherer Mietzins übernommen werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Familie (insbesondere wenn noch Kinder dabei sind) obdachlosigkeit droht.

Der potenzielle Mieter sollte mit dem Entwurf des Mietvertrags zum Jobcenter gehen und sich eine Kostenübernahmeerklärung geben lassen. Dann hast du die Sicherheit, dass das Jobcenter die Miete auch in voller Höhe übernimmt.

Aber vorsicht: Mietverträge sind immer Privatverträge. Wenn die Mieter die Miete nicht mehr bezahlen sonder mit dem Geld lieber regelmäßig Urlaub im Heimatland machen (alles schon erlebt), (das Jobcenter DARF die Mietkosten nicht direkt an dich überweisen, sondern nur an den Bedürftigen auszahlen), oder schäden an deinem Eigentum entstehen, hat das Jobcenter damit nichts zu tun und du bekommst von denen keinen Cent. Das müsstes du dann privatrechtlich mit deinen Mietern klären.

Bestehe daher mindestens darauf, dass die Familie eine ordentliche Privathaftpflichtversicherung abschließt und lass dir das zweifelsfrei bestätigen!


Ps.: Wenn man im Sozialamt/Jobcenter arbeitet, muss man sich ganz schnell eine "Scheiß-egal" Einstellung aneignen, da man ansonsten nach 2 Wochen im Dienst anfängt die "Alternativen" zu wählen...
Ich habe selbst erlebt, dass eine 7 köpfige Familie (der Vater hatte es auch nicht so mit dem Arbeiten) ein großes Haus mit Garten, Garage inklusive mehreren Tausend Euro für die Wohn-Erstausstattung vom Sozialamt bezahlt bekommen hat. Das ist ziemlich frustrierend, wenn man selbst gerade das Studium beendet hat, seinen ersten Job anfängt und noch in einer 40 m² Wohnung lebt und sich mühsam die erste Waschmaschine zusammensparen muss...
Es sind aber nur einige so, die meisten Asylbewerber die ich kennen gerlernt habe waren ziemlich fleißig!

Das ist doch mal eine ausführliche Antwort zum Thema. Damit hätte sich das Thema für mich auch erledigt. Bis man jemanden im Zweifelsfall wieder rausgeklagt hat, dauert eine gute Weile. Keiner weiss wie jemand anderes tickt und ob dieser nach 3 Monaten pünktlich gezahlter Miete auch weiterzahlt.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.482
Bei Flüchtlingsunterkünften.
Aber nicht bei regulärer Vermietung an Bürgergeldempfänger.
In meinem angefragten Fall läuft dann als Flüchtlingsunterkunft, Vertragspartner wäre das Sozialamt gewesen. Ich hätte in meiner 75m²- ETW mit 3 Räumen 6 Syrer rein gesteckt bekommen. Pro Person und Tag wären dann knapp 30€ überwiesen worden. Und dann setze mal 900€ Kaltmiete dagegen
 
Registriert
31 Jan 2013
Beiträge
1.768
Ich habe ein paar Jahre in einem Sozialamt gearbeitet und kann daher wohl etwas fachlicher darauf antworten.
Ich weiß, das Sozialamt ist nicht das gleiche wie das Jobcenter, schon klar... Aber die Grundsätze der Sozialgesetzbücher gelten für beide Ämter.

Es gibt in der Regel einen Höchstsatz für Mietkosten, die ein Jobcenter übernimmt. Dieser ist meist abhängig von der Anzahl der Personen (und manchmal auch abhängig von der größe der Wohnung in m²).
Beispiel: Für eine alleinstehende Person wird eine Miete von 550 € übernommen.
Für eine dreiköpfige Familie könnte z.B. eine Miete in Höhe von 900 € übernommen werden, weil diese natürlich einen größeren Platzbedarf haben als ein Singel.
Je größer also die Familie (Behördensprache= Bedarfsgemeinschaft), desto höher auch die Mietkosten, die übernommen werden.

Diese Vorgaben sind allerdings nicht entgültig. Es besteht immer ein Ermessen des Jobcenters. Wenn für eine 10-Köpfige Familie zu den vom Jobcenter festgesetzten maxmialen Übernahmekosten keine adäquate Wohnung gefunden wird, so kann auch ein höherer Mietzins übernommen werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Familie (insbesondere wenn noch Kinder dabei sind) obdachlosigkeit droht.

Der potenzielle Mieter sollte mit dem Entwurf des Mietvertrags zum Jobcenter gehen und sich eine Kostenübernahmeerklärung geben lassen. Dann hast du die Sicherheit, dass das Jobcenter die Miete auch in voller Höhe übernimmt.

Aber vorsicht: Mietverträge sind immer Privatverträge. Wenn die Mieter die Miete nicht mehr bezahlen sonder mit dem Geld lieber regelmäßig Urlaub im Heimatland machen (alles schon erlebt), (das Jobcenter DARF die Mietkosten nicht direkt an dich überweisen, sondern nur an den Bedürftigen auszahlen), oder schäden an deinem Eigentum entstehen, hat das Jobcenter damit nichts zu tun und du bekommst von denen keinen Cent. Das müsstes du dann privatrechtlich mit deinen Mietern klären.

Bestehe daher mindestens darauf, dass die Familie eine ordentliche Privathaftpflichtversicherung abschließt und lass dir das zweifelsfrei bestätigen!


Ps.: Wenn man im Sozialamt/Jobcenter arbeitet, muss man sich ganz schnell eine "Scheiß-egal" Einstellung aneignen, da man ansonsten nach 2 Wochen im Dienst anfängt die "Alternativen" zu wählen...
Ich habe selbst erlebt, dass eine 7 köpfige Familie (der Vater hatte es auch nicht so mit dem Arbeiten) ein großes Haus mit Garten, Garage inklusive mehreren Tausend Euro für die Wohn-Erstausstattung vom Sozialamt bezahlt bekommen hat. Das ist ziemlich frustrierend, wenn man selbst gerade das Studium beendet hat, seinen ersten Job anfängt und noch in einer 40 m² Wohnung lebt und sich mühsam die erste Waschmaschine zusammensparen muss...
Es sind aber nur einige so, die meisten Asylbewerber die ich kennen gerlernt habe waren ziemlich fleißig!
Ich habe ein paar Jahre in einem Sozialamt gearbeitet und kann daher wohl etwas fachlicher darauf antworten.
Ich weiß, das Sozialamt ist nicht das gleiche wie das Jobcenter, schon klar... Aber die Grundsätze der Sozialgesetzbücher gelten für beide Ämter.

Es gibt in der Regel einen Höchstsatz für Mietkosten, die ein Jobcenter übernimmt. Dieser ist meist abhängig von der Anzahl der Personen (und manchmal auch abhängig von der größe der Wohnung in m²).
Beispiel: Für eine alleinstehende Person wird eine Miete von 550 € übernommen.
Für eine dreiköpfige Familie könnte z.B. eine Miete in Höhe von 900 € übernommen werden, weil diese natürlich einen größeren Platzbedarf haben als ein Singel.
Je größer also die Familie (Behördensprache= Bedarfsgemeinschaft), desto höher auch die Mietkosten, die übernommen werden.

Diese Vorgaben sind allerdings nicht entgültig. Es besteht immer ein Ermessen des Jobcenters. Wenn für eine 10-Köpfige Familie zu den vom Jobcenter festgesetzten maxmialen Übernahmekosten keine adäquate Wohnung gefunden wird, so kann auch ein höherer Mietzins übernommen werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Familie (insbesondere wenn noch Kinder dabei sind) obdachlosigkeit droht.

Der potenzielle Mieter sollte mit dem Entwurf des Mietvertrags zum Jobcenter gehen und sich eine Kostenübernahmeerklärung geben lassen. Dann hast du die Sicherheit, dass das Jobcenter die Miete auch in voller Höhe übernimmt.

Aber vorsicht: Mietverträge sind immer Privatverträge. Wenn die Mieter die Miete nicht mehr bezahlen sonder mit dem Geld lieber regelmäßig Urlaub im Heimatland machen (alles schon erlebt), (das Jobcenter DARF die Mietkosten nicht direkt an dich überweisen, sondern nur an den Bedürftigen auszahlen), oder schäden an deinem Eigentum entstehen, hat das Jobcenter damit nichts zu tun und du bekommst von denen keinen Cent. Das müsstes du dann privatrechtlich mit deinen Mietern klären.

Bestehe daher mindestens darauf, dass die Familie eine ordentliche Privathaftpflichtversicherung abschließt und lass dir das zweifelsfrei bestätigen!


Ps.: Wenn man im Sozialamt/Jobcenter arbeitet, muss man sich ganz schnell eine "Scheiß-egal" Einstellung aneignen, da man ansonsten nach 2 Wochen im Dienst anfängt die "Alternativen" zu wählen...
Ich habe selbst erlebt, dass eine 7 köpfige Familie (der Vater hatte es auch nicht so mit dem Arbeiten) ein großes Haus mit Garten, Garage inklusive mehreren Tausend Euro für die Wohn-Erstausstattung vom Sozialamt bezahlt bekommen hat. Das ist ziemlich frustrierend, wenn man selbst gerade das Studium beendet hat, seinen ersten Job anfängt und noch in einer 40 m² Wohnung lebt und sich mühsam die erste Waschmaschine zusammensparen muss...
Es sind aber nur einige so, die meisten Asylbewerber die ich kennen gerlernt habe waren ziemlich fleißig!


Danke für die hilfreiche Antwort😀

Nur nochmal zum Verständnis. Das Jobcenter hat einen Ermessensspielraum und wie du schreibst kann es auch mehr Miete zahlen wenn nichts passendes zu finden ist. Die Frage die mich interessiert können oder dürfen die auch Wohnungen in diesem Rahmen ablehnen weil zu Teuer obwohl sie den Rahmen nicht überschreiten ?
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.516
Danke für die hilfreiche Antwort😀

Nur nochmal zum Verständnis. Das Jobcenter hat einen Ermessensspielraum und wie du schreibst kann es auch mehr Miete zahlen wenn nichts passendes zu finden ist. Die Frage die mich interessiert können oder dürfen die auch Wohnungen in diesem Rahmen ablehnen weil zu Teuer obwohl sie den Rahmen nicht überschreiten ?
Ermessen geht in alle Richtungen und irgendwie ist die öffentliche Hand ja auch dem Steuerzahler ein wenig verpflichtet. Den Rahmen kann man, muß man aber nicht ausschöpfen. Je mehr Köpfe die Familie hat, desto weniger Wohnungen kommen ja per se in Frage, so daß irgendwann ein anbieterseitiges Oligopol für entsprechende Preise sorgt. Und Sachbearbeiter A kann anders entscheiden als Sachbearbeiter (Fallmanager) B. Also nicht konträr, aber in der Bandbreite.
 
Registriert
17 Dez 2020
Beiträge
3.487
In meinem angefragten Fall läuft dann als Flüchtlingsunterkunft, Vertragspartner wäre das Sozialamt gewesen. Ich hätte in meiner 75m²- ETW mit 3 Räumen 6 Syrer rein gesteckt bekommen. Pro Person und Tag wären dann knapp 30€ überwiesen worden. Und dann setze mal 900€ Kaltmiete dagegen
Richtig. Weil die Landkreise zuständig sind.
Vermietest du an Bürgergeldempfänger läuft es als normale Vermietung. Bundesagentur für Arbeit zahlt dann.
 
Registriert
17 Apr 2019
Beiträge
478
Ich hatte mir mal 2012-2013 überlegt nicht ein altes Wohnhaus zu kaufen. Hatte da zwar mittlerweile nicht mehr gewohnt, aber ein teil der Familie ist da noch in der Gegend und ich eh öfters zu Besuch. Als Single und mit einem soliden Gehalt wären die 50-60.000€ jetzt kein Drama gewesen, und Zeit zum Sanieren/Renovieren hätte sich auch gefunden.

Die Häuser waren alle Bewohnbar, halt alt und die nächsten Jahre hätte man sie Renovieren müssen um sie zu normalen sich rechnenden Preis vermieten zu können. (Hauser und Mietwohnungen gab es da im Ländlichen genügend Preiswerte).

Dann hat sch Frau und co. ergeben, und solche "Experimente" standen nicht mehr auf dem Plan.
Dann kam 2015 und ich hab mir in den Arsch gebissen, da sich jede 2. der Immobilien innerhalb 1 Jahr bezahlt hätte + Geld für die Grundsanierung....

PS: Das Jobcenter übernimmt Mietkosten zum Ortsüblichen Preis (Mietspiegel) einer normal ausgestatteten Wohnung. Das Budget errechnet sich nach Personananzahl, maximalen m² etc.
Abweichungen liegen im Ermessensspielraum das sind z.B. Erreichbarkeit der Arbeits/Ausbildungsstelle, Schule usw.
 
Registriert
19 Dez 2017
Beiträge
115
Richtig. Weil die Landkreise zuständig sind.
Vermietest du an Bürgergeldempfänger läuft es als normale Vermietung. Bundesagentur für Arbeit zahlt dann.
Du und @Wheelgunner_45ACP habt beide recht. Ich möchte das hier noch etwas erläutern:

Asylbewerber (das sind Flüchtlinge, die hier einen Antrag auf Asyl gestellt haben und über deren Antrag noch nicht entschieden wurde (bei Ablehnung des Asylantrags wird in der Regel Klage erhoben, die Verfahren können sich über Jahre hinziehen) und Personen, deren Asylantrag entgültig abgelehnt wurde, die aber aus diversen Gründen nicht abgeschoben werden können), haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Höhe der Geldleistungen entspricht in etwa dem des Bürgergelds, mit dem wichtigen Unterschied, das Berechtigten nach dem AsylbLG einen Anspruch auf Unterbringung haben. Das bedeutet, dass Sozialamt (die sind für die Durchführung des AsylbLG zuständig) MUSS den Personen mit Anspruch auf AsylbLG eine adäquate Unterkunft (adäquat heißt nicht Unterbringung in einer Turnhalle auf Feldbetten) zur Verfügung stellen. Daher muss das Sozialamt Wohnungen und Häuser anmieten, um die Unterkunft gewähren zu können. Somit werden Mietverträge für Asylbewerber immer mit dem Sozialamt abgeschlossen. Demzufolge ist das Sozialamt als Vertragspartner auch haftbar für Schäden, die durch die Bewohner angerichtet werden.
 
Registriert
8 Dez 2019
Beiträge
852
Ich habe ein paar Jahre in einem Sozialamt gearbeitet und kann daher wohl etwas fachlicher darauf antworten.
Ich weiß, das Sozialamt ist nicht das gleiche wie das Jobcenter, schon klar... Aber die Grundsätze der Sozialgesetzbücher gelten für beide Ämter.

Es gibt in der Regel einen Höchstsatz für Mietkosten, die ein Jobcenter übernimmt. Dieser ist meist abhängig von der Anzahl der Personen (und manchmal auch abhängig von der größe der Wohnung in m²).
Beispiel: Für eine alleinstehende Person wird eine Miete von 550 € übernommen.
Für eine dreiköpfige Familie könnte z.B. eine Miete in Höhe von 900 € übernommen werden, weil diese natürlich einen größeren Platzbedarf haben als ein Singel.
Je größer also die Familie (Behördensprache= Bedarfsgemeinschaft), desto höher auch die Mietkosten, die übernommen werden.

Diese Vorgaben sind allerdings nicht entgültig. Es besteht immer ein Ermessen des Jobcenters. Wenn für eine 10-Köpfige Familie zu den vom Jobcenter festgesetzten maxmialen Übernahmekosten keine adäquate Wohnung gefunden wird, so kann auch ein höherer Mietzins übernommen werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Familie (insbesondere wenn noch Kinder dabei sind) obdachlosigkeit droht.

Der potenzielle Mieter sollte mit dem Entwurf des Mietvertrags zum Jobcenter gehen und sich eine Kostenübernahmeerklärung geben lassen. Dann hast du die Sicherheit, dass das Jobcenter die Miete auch in voller Höhe übernimmt.

Aber vorsicht: Mietverträge sind immer Privatverträge. Wenn die Mieter die Miete nicht mehr bezahlen sonder mit dem Geld lieber regelmäßig Urlaub im Heimatland machen (alles schon erlebt), (das Jobcenter DARF die Mietkosten nicht direkt an dich überweisen, sondern nur an den Bedürftigen auszahlen), oder schäden an deinem Eigentum entstehen, hat das Jobcenter damit nichts zu tun und du bekommst von denen keinen Cent. Das müsstes du dann privatrechtlich mit deinen Mietern klären.

Bestehe daher mindestens darauf, dass die Familie eine ordentliche Privathaftpflichtversicherung abschließt und lass dir das zweifelsfrei bestätigen!


Ps.: Wenn man im Sozialamt/Jobcenter arbeitet, muss man sich ganz schnell eine "Scheiß-egal" Einstellung aneignen, da man ansonsten nach 2 Wochen im Dienst anfängt die "Alternativen" zu wählen...
Ich habe selbst erlebt, dass eine 7 köpfige Familie (der Vater hatte es auch nicht so mit dem Arbeiten) ein großes Haus mit Garten, Garage inklusive mehreren Tausend Euro für die Wohn-Erstausstattung vom Sozialamt bezahlt bekommen hat. Das ist ziemlich frustrierend, wenn man selbst gerade das Studium beendet hat, seinen ersten Job anfängt und noch in einer 40 m² Wohnung lebt und sich mühsam die erste Waschmaschine zusammensparen muss...
Es sind aber nur einige so, die meisten Asylbewerber die ich kennen gerlernt habe waren ziemlich fleißig!
Expertenfrage. Habe vor ca 10 Jahren Hartz IV Empfänger in einem vermieteten Haus gehabt, es waren deutsche Assos, mit Vermüllung usw. Die Stadt hat sich auf Anfrage geweigert, deren Mietzahlung an mich zu leisten, ich hatte selbst das Risiko, dass die Typen bezahlen. Haben sie natürlich nicht, die Räumungsklage hat mir zwischen sechs und sieben tausend Euro gekostet, die Sanierung im Anschluss war mein Problem!

Wieso gibt es hier unterschiedliche Risikoabwälzung auf Vermieter?
 
Zuletzt bearbeitet:

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
14
Zurzeit aktive Gäste
530
Besucher gesamt
544
Oben