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Beispiel Eisensulfat: Verkauft man es als "Rasendünger", dann ist das kein Problem. Würde man draufschreiben "Herbizid gegen Moos u.ä." wären die Auflagen wesentlich strenger.
Und wen interessiert das?Soweit mir bekannt ist,
entscheidet der Verwendungszweck die Legalität der Nutzung. Nimmst Du Essigsäure als Unkrautbekämpfungsmittel, muss sie als solches zugelassen sein.
Gruß,
Mbogo
Toller Post ! Echt ! Top ! Wenn interessieren Gesetzte ! Wo kein Kläger ..bla bla naja ich als (geschulte Person mit Pflanzensachkunde Ausweis)Und wen interessiert das?
Genau.
Niemand.
Ich fände es super wenn der Mist endlich richtig einsortiert würde.Beispiel Eisensulfat: Verkauft man es als "Rasendünger", dann ist das kein Problem. Würde man draufschreiben "Herbizid gegen Moos u.ä." wären die Auflagen wesentlich strenger.
Jo das Stimmt.Es geht um Essig. Essig, das ist kein Gift. Dass kann man sogar essen, das Zeug.
Und wen interessiert das?
Genau.
Niemand.