Eben keine "weiten Bereiche". Bei dieser Schonzeitaufhebung handelt es sich ausschließlich um bestimmte waldbaulich sensible Sanierungsflächen, und Ziel ist nicht der Abschuß möglichst vieler Stücke, sondern ganzjährige Vergrämung, da ein Zäunen dort nicht möglich ist.
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Das ist natürlich Unsinn.
Und Du benutzt auch die falschen Begriffe, denn die Schonzeitaufhebungsverordnungsgebiete gehen sogar weit über die ausgewiesenen Schutzwaldsanierungsflächen hinaus.
Soweit ich informiert bin, handelt es sich bei der neuen Verordnung um über 90 NEU bzw. WIEDER ausgewiesene "Schonzeitaufhebungsverordnungsgebiete", die Fläche der bisherigen Schonzeitaufhebungsverordnungsgebiete war nach GIS-Auswertung 30.385 ha.
Davon überschnitten sich Schonzeitaufhebungsverordnungsgebiete und Gebiete mit Waldweiderechten auf 8.970 ha, dort darf also das Vieh im Sommer die Bäumchen abfressen und das Wild wird auch im Winter in der Schonzeit bekämpft.
Die Fläche der Waldweiderechte in den bayerischen Alpen beträgt ca. 63.535 ha.
Bei der neuen Verordnung hat sich daran wohl nichts wesentliches geändert.
Sobald die neue Verordnung im Amtsblatt veröffentlich ist, wird die hier eingestellt.
Die notwendigen Abschüsse können bei normaler jagdlicher Fertigkeit ohne weiteres in der regulären Jagdzeit erbracht werden, die blindwütige Verfolgung im Hochwinter ist völlig inakzeptabel und tierschutzwidrig und führt auch noch zu unnötigen Störungen anderer Arten wie z.B. Rauhfusshühnern.
Die Forstbürokratie demonstriert damit wie mit kaum etwas anderem ihre Unfähigkeit und Ignoranz.
Und bei den steilen, südexponierten Wintereinständen, aus denen die Gemsen angeblich "vergrämt" werden sollen (und mit ihnen z.B. Birk- und Auerhühner gleich mit), handelt es sich meistens um Flächen, in denen der selbst theoretisch zusammengebastelte Wunsch-Kunst-Planstellenschutzwald nie gewachsen ist. Das verraten oft schon die dortigen Flurnamen.
Hier wird mit Zwangsaufforstungen oft auch noch gesetzlich geschützter Offenlandbiotope GEGEN die Natur gearbeitet, das ist zum Scheitern verurteilt und verschlingt Unsummen an Steuergeldern.
An diesen Bildern sieht man das enorme Wachtumspotential von Schutzwald auf wirklich für die Wiederbewaldung geeigneten Standorten, ganz ohne Schutzwaldsanierungs- und Schonzeitaussetzungs-Firlefanz und trotz der Anwesenheit von Schalenwild.
In den letzten 100 Jahren sind so grossflächig frühere Freiflächen nach Nutzungsaufgabe oft ganz von selbst oder mit einfachsten Aufforstungs-Pflanzungen zugewachsen.
http://www.landschaftswandel.com/bildvergleich.php?kuerzel=55/Markus 30
http://www.landschaftswandel.com/bildvergleich.php?kuerzel=76/Dominik S1
Das ist der Link zur bisherigen Schonzeitaufhebungsverordnung (gültig vom 22. Februar 2014 bis 21. Februar 2019)
https://www.regierung.oberbayern.ba.../regob/internet/dokumente/obabl/04_210214.pdf
Und das sind die bisherigen
"bestimmte waldbaulich sensible Sanierungsflächen" (wobei der verwendete Begriff "
Sanierungsflächen" nachweislich fachlich falsch ist)
Viele der Flächen haben nachweislich überhaupt keine relevante Schutzfunktion für irgendwelche Infrastruktur, sondern liegen regelrecht im "hintersten Winkel".
1. Im Landkreis Berchtesgadener Land:
Antoniberg
Bischofswiesen-Winkl
Hahnsporn
Hiental-Litzlbach
Kälbergraben
Kesselgraben
Lattengebirge
Melleck
Mordau-Vogelspitz
Moosen
Predigtstuhl
Rauhenkopf-Nierntal
Rauschberg
Roßfeld
Rötelbach
Scharn
Schmuckenstein
Vorderstaufen
Weißwand
2. Im Landkreis Traunstein:
Alpbach
Danzing
Eibelsbach
Friedenrath-Nord
Friedenrath-Süd
Großwaldbach
Gschoßwände
Gurnwandkopf
Hammerergraben
Hochfelln-Ost
Hochfelln-West
Hörndl
Inzeller Kienberg
Kaltenbach-Nord
Kaltenbach-Süd
Kampenwand-Süd-Ost
Kampenwand-Süd-West (einschließlich Teilfläche im
Landkreis Rosenheim)
Kienbergl-Falkenstein
Mühlprachkopf
Nockerlahner
Reitberg
Rottauer Tal
Schneiderhanggraben
Schwarzache
Seehauser Kienberg
Staufen-Nord
Steinbach
Teisenberg-West
Walmberg
Weißache
Weitlahner
Wundergraben
3. Im Landkreis Rosenheim:
Gießenbach
Innerwald
Klausgraben
Wildbarren
4. Im Landkreis Miesbach:
Aurachtal
Brecherspitz
Elend
Grüneck
Hagenberg
Hirschberg
Kleinmiesing
Langenau-Nord
Langenau-Süd
Rotwand
Söllbach
Sonnberg
Staudenbach
Steilenberg
Stolzenberg
Stuben
Traithen
Vallepp
5. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen:
Deiningbach
Eschenlaine
Fahrenberg
Falkenberg
Glaswand
Grammersberg (ausgenommen Rotwild)
Grasberg – Ost
Grasberg – West
Isarberg
Moosberg
Seekar
Wasserberge (einschließlich Teilfläche im
Landkreis Miesbach)
6. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen:
Enning, Bereich Hirschbichl
Enning, Bereich Reschberg
Ettaler Berg
Fischbachkopf
Gassellahnbach
Gießenbach
Griesberg
Heuberg
Kankerbach
Kienjoch, Bereich Windstierl
Kuchelberg
Kuhalm
Laber
Noth
Riffelwald
Schachen
Scheinberg
Soiern-Süd
Steggreif
Wank