"Bundesforste-Waisenkind"

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nächste Frage (weil ich´s tatsächlich nicht weiß!): derartige Wirtschaftswege sind also im Ösi-Land Privatwege, nicht, wie in De in den meisten Fällen, öffentlicher Natur (wenn auch nur der Land- und Forstwirtschaft gewidmet, wozu auch die Jagdausübung zählt).

Die ÖBF hat somit im Wald, auf ihrem privaten Grund undd Boden eine Forststraße gebaut (?). Um dorthin zu kommen, musste sie wahrscheinlich anderen Privatbesitz - nämlich den der Bauern im Tal - benutzen und muss dies auch heute noch. Somit müsste auch ÖBF einen Benutzungsvertrag für den Weg dorthin mit den vorher liegenden Privatleuten abgeschlossen haben?! Hat sie?
Und was ist nun mit den Durchfahrtsrechten für die Anlieger jenseits des eigenen Eigentums? Funktioniert das tatsächlich nur auf privatrechtlichen Vereinbarungen?
Dass bei solchen Verhältnissen der Willkür Tür und Tor geöffnet sind, liegt doch auf der Hand, geht´s eigentlich noch umständlicher und affiger?
Normalerweise sind Forststraßen private Wege, deren Benutzung der Zustimmung der Grundeigentümer bedarf. Er ist auch für die Erhaltung verantwortlich. Fahrtrechte können von dritten z.b. ersessen werden oder sie zahlen für die Nutzung (wenn sie der Grundeigentümer/Straßenerhalter lässt). Sollte der Weginteressent ein entsprechendes Interesse begründen können, kann ihm auch ein Fahrtrecht gerichtlich eingeräumt werden, was aber sehr gut begründet sein muss. Das Eigentum hat in Österreich einen sehr hohen Stellenwert.
Wenn zum Beispiel die Öbf oder auch andere Waldbesitzer über Fremdgrund in ihren Wald fahren, bedürfen sie der Zustimmung des Straßenerhalters. In der Regel sind das Gemeinschaftswege, bei denen alle Interessenten an den Kosten der Erhaltung beteiligt sind. Größtenteils sind diese Abmachungen privatrechtlicher Natur. Meistens bestehen diese Wege schon seit Jahrhunderten, und somit gibt es Fahrtrechte. Spannend wirds wenn Wege neu gebaut werden, darum ist es für mich auch nicht nachvollziehbar warum der Hirschenflüsterer keine derartige Abmachung gemacht hat. Dieses Thema ist ziemlich Komplex und würde den Rahmen des Forums sprengen. Ich finde diese Lösung grundsätzlich gut, sonst müsste der Straßenerhalter die ganze Erhaltung und auch die Haftung gegenüber Dritte übernehmen.
 
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26 Feb 2017
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Wenn das ein Forstweg auf dem Grund der ÖBF ist, dann wurde er mit Steuergeldern gebaut.
Dass sich dann ein kleiner Beamter erdreistet, den Weg für jagdliche
Dann würde das auch bedeuten, dass jeder (zumindest österreichische) Autofahrer, Reiter, Motorradfahrer, Mountainbiker, etc. diese Forststraße nutzen dürfte?! Schnell wärs vorbei mit der Hirschromantik. Schlechtes Argument! Sind auch schließlich ihre Steuergelder in die Straße geflossen. Die Sache hat nur einen Haken der Staat fördert sich nicht selbst (zumindest nicht die Öbf), wäre auch dämlich wenn er Fördermittel an eigene Unternehmen auszahlt. Hättest du in der Diskussion aufgepasst, wäre dir nicht entgangen, dass Tscherne den Weg (angeblich) selbst finanziert hat. Aber nur blöd, dass das auf fremden Grund stattgefunden hat. Und ja es Bedarf oft kleiner Beamter, die drauf schauen, dass die Regeln eingehalten werden. Man stelle sich vor Experten wie du hätten die Verantwortung für solche komplexen Themen😅
 
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Stoeberjaeger:

...Zum Thema Streichelzoo:
......Ja, ich muss gestehen dass auch mich, der zeitlebens unter rein „ökologischen“ Gesichtspunkten gejagt hat oder jagen musste, die ganze Szenerie an der Angertalfütterung sehr beeindruckt hat. Nicht nur mich, sondern auch eine ganze Reihe mir sehr gut bekannter Förster. Selbst die konnten nicht widerstehen das ein oder andere Stück auch mal anzufassen und waren dann doch auch sehr beeindruckt! ....
....Es ist auf jeden Fall ein Riesenunterschied zu einem Gehege, und es ist hochinteressant zu sehen wie unterschiedlich die Charaktere der einzelnen Stückes sind....

Hallo Gunther,
das kenne ich (von der erwähnten zahmen Frischlingsrotte) und weiß um die Faszination, freilebende Tiere so nah erleben zu können. Es beeindruckt und verändert einen empathischen Jäger, eine neue Sicht außer durchs Zielfernrohr zu gewinnen.
Am Ende ist es aber imo hilfreich, wieder in die Jäger-Rolle zu schlüpfen und für an den Lebensraum angepasste Wilddichten zu sorgen. DANN ist man wirklich ein Anwalt des Wilds, wenn man es im Rahmen eines bestmöglichen, an seine Biologie angepassten Konzepts - kurzzeitig und sehr effizient - bejagt und nicht nur massiv füttert und streichelt. Das ist mal eine nette Erfahrung, von der man sich besser wieder abwenden sollte. Was man dabei über die wunderbaren und sehr intelligenten Tiere gelernt hat, kann man gut in ein Managementkonzept einfließen lassen.
Beste Grüße
Stöbi
 
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Normalerweise sind Forststraßen private Wege, deren Benutzung der Zustimmung der Grundeigentümer bedarf. Er ist auch für die Erhaltung verantwortlich. Fahrtrechte können von dritten z.b. ersessen werden oder sie zahlen für die Nutzung (wenn sie der Grundeigentümer/Straßenerhalter lässt). Sollte der Weginteressent ein entsprechendes Interesse begründen können, kann ihm auch ein Fahrtrecht gerichtlich eingeräumt werden, was aber sehr gut begründet sein muss. Das Eigentum hat in Österreich einen sehr hohen Stellenwert.
Wenn zum Beispiel die Öbf oder auch andere Waldbesitzer über Fremdgrund in ihren Wald fahren, bedürfen sie der Zustimmung des Straßenerhalters. In der Regel sind das Gemeinschaftswege, bei denen alle Interessenten an den Kosten der Erhaltung beteiligt sind. Größtenteils sind diese Abmachungen privatrechtlicher Natur. Meistens bestehen diese Wege schon seit Jahrhunderten, und somit gibt es Fahrtrechte. Spannend wirds wenn Wege neu gebaut werden, darum ist es für mich auch nicht nachvollziehbar warum der Hirschenflüsterer keine derartige Abmachung gemacht hat. Dieses Thema ist ziemlich Komplex und würde den Rahmen des Forums sprengen. Ich finde diese Lösung grundsätzlich gut, sonst müsste der Straßenerhalter die ganze Erhaltung und auch die Haftung gegenüber Dritte übernehmen.

Danke für die Info!
Ich sehe an dieser Stelle natürlich die Gefahr des sich Verzettelns in der Erschließung eines Gesamtbereiches und die Problematik, dass der tatsächlich letzte Grundeigentümer im Tal auf Gedeih und Verderb auf das Wohlwollen der "Vorderleute" angewiesen und im Zweifel von deren Willkür abhängig ist, aber sei´s drum. Diese Grundsatzdiskussion führt hier sicher zu weit.
 
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Die Talstraßen sind meistens öffentlich, dann zweigen die Wege über Gründe bäuerlicher Eigentümer ab, führen durch Öbf Wälder und die Almen gehören, dann wieder den Bauern. Irgendwie braucht jeder jeden. Das läuft schon😇
 
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Hallo Stoeberjaeger,
ja, ich muss Dir in Bezug auf #108 im Wesentlichen schon Recht geben. Aber keine Sorge, ich kann meinen Schalter im Kopf schon auch wieder ganz schnell umlegen. So wie es das Rotwild im Angertal auch macht, sobald im Frühjahr das erste Grün oberhalb der der Fütterung erscheint. Es ist kaum zu fassen dass es dann innerhalb nur weniger Tage auch gegenüber T. Tscherne so scheu ist wie bei jedem anderen Menschen. T. Tscherne legt dann seinen Schalter im Kopf ebenfalls wieder um und stellt ihn auf „Jäger“.
Dass ich heute allerdings - nach über 40 Jahren „ökologischen“ Jagens - etwas nachdenklich geworden bin und manches etwas anders sehe als früher hat andere Gründe. Alle aufzuführen würde hier zu weit führen, aber wogegen ich wirklich allergisch geworden bin, sind Jäger ohne Mitgefühl für Tiere. Und davon habe ich in der Vergangenheit leider zu viele kennen lernen müssen. Die „ökologische“ Fraktion ist dabei leider überdurchschnittlich vertreten.
Aber um noch einmal aufs Angertal zunkommen, ja eigentlich auf die gesamte Nordalpenregion: Im Umgang mit dem Rotwild muss sich etwas ändern!
Ich will damit nicht behaupten dass es heute, vor allem in Österreich, zu wenig Rotwild gibt. Ganz bestimmt nicht. Aber der praktischen Umsetzung geeigneterer Jagdstrategien wird derzeit noch vielfach viel zu wenig Bedeutung beigemessen. Der erfolgreiche Vorstoß der Bayerischen Staatsforsten z.B., die ganzjährige Jagd auf Rot- und Gamswild in weiten Bereichen auf weitere 5 Jahre auszudehnen, zeugt jedenfalls eher von Unfähigkeit als von professionellem Handeln. Solche Vorgehensweisen sind für mich einer der Gründe, warum meine Jagdpassion heute manchmal nicht mehr so ausgeprägt ist als noch in früheren Jahren.
 

z/7

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die ganzjährige Jagd auf Rot- und Gamswild in weiten Bereichen auf weitere 5 Jahre auszudehnen
Eben keine "weiten Bereiche". Bei dieser Schonzeitaufhebung handelt es sich ausschließlich um bestimmte waldbaulich sensible Sanierungsflächen, und Ziel ist nicht der Abschuß möglichst vieler Stücke, sondern ganzjährige Vergrämung, da ein Zäunen dort nicht möglich ist.

Überall sonst haben gerade die BaySF sehr restriktive Vorgaben zu den Jagdzeiten. Juli-August beispielsweise herrscht in vielen rotwildfreien Gebieten Jagdruhe. Die Jagd auf Rehwild endet oft am 31. 12. (in Bayern eigentlich 15.1.) etc. Man versucht den Begehern zu vermitteln, daß zum Jagdhandwerk auch gehört, dem Wild seine Ruhe zu lassen. Bohren dicker Bretter, aber langfristig wird es sich hoffentlich durchsetzen.
 
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Eben keine "weiten Bereiche". Bei dieser Schonzeitaufhebung handelt es sich ausschließlich um bestimmte waldbaulich sensible Sanierungsflächen, und Ziel ist nicht der Abschuß möglichst vieler Stücke, sondern ganzjährige Vergrämung, da ein Zäunen dort nicht möglich ist.
....
Das ist natürlich Unsinn.
Und Du benutzt auch die falschen Begriffe, denn die Schonzeitaufhebungsverordnungsgebiete gehen sogar weit über die ausgewiesenen Schutzwaldsanierungsflächen hinaus.

Soweit ich informiert bin, handelt es sich bei der neuen Verordnung um über 90 NEU bzw. WIEDER ausgewiesene "Schonzeitaufhebungsverordnungsgebiete", die Fläche der bisherigen Schonzeitaufhebungsverordnungsgebiete war nach GIS-Auswertung 30.385 ha.
Davon überschnitten sich Schonzeitaufhebungsverordnungsgebiete und Gebiete mit Waldweiderechten auf 8.970 ha, dort darf also das Vieh im Sommer die Bäumchen abfressen und das Wild wird auch im Winter in der Schonzeit bekämpft.
Die Fläche der Waldweiderechte in den bayerischen Alpen beträgt ca. 63.535 ha.
Bei der neuen Verordnung hat sich daran wohl nichts wesentliches geändert.
Sobald die neue Verordnung im Amtsblatt veröffentlich ist, wird die hier eingestellt.

Die notwendigen Abschüsse können bei normaler jagdlicher Fertigkeit ohne weiteres in der regulären Jagdzeit erbracht werden, die blindwütige Verfolgung im Hochwinter ist völlig inakzeptabel und tierschutzwidrig und führt auch noch zu unnötigen Störungen anderer Arten wie z.B. Rauhfusshühnern.

Die Forstbürokratie demonstriert damit wie mit kaum etwas anderem ihre Unfähigkeit und Ignoranz.

Und bei den steilen, südexponierten Wintereinständen, aus denen die Gemsen angeblich "vergrämt" werden sollen (und mit ihnen z.B. Birk- und Auerhühner gleich mit), handelt es sich meistens um Flächen, in denen der selbst theoretisch zusammengebastelte Wunsch-Kunst-Planstellenschutzwald nie gewachsen ist. Das verraten oft schon die dortigen Flurnamen.
Hier wird mit Zwangsaufforstungen oft auch noch gesetzlich geschützter Offenlandbiotope GEGEN die Natur gearbeitet, das ist zum Scheitern verurteilt und verschlingt Unsummen an Steuergeldern.

An diesen Bildern sieht man das enorme Wachtumspotential von Schutzwald auf wirklich für die Wiederbewaldung geeigneten Standorten, ganz ohne Schutzwaldsanierungs- und Schonzeitaussetzungs-Firlefanz und trotz der Anwesenheit von Schalenwild.
In den letzten 100 Jahren sind so grossflächig frühere Freiflächen nach Nutzungsaufgabe oft ganz von selbst oder mit einfachsten Aufforstungs-Pflanzungen zugewachsen.

http://www.landschaftswandel.com/bildvergleich.php?kuerzel=55/Markus 30

http://www.landschaftswandel.com/bildvergleich.php?kuerzel=76/Dominik S1

Das ist der Link zur bisherigen Schonzeitaufhebungsverordnung (gültig vom 22. Februar 2014 bis 21. Februar 2019)
https://www.regierung.oberbayern.ba.../regob/internet/dokumente/obabl/04_210214.pdf


Und das sind die bisherigen "bestimmte waldbaulich sensible Sanierungsflächen" (wobei der verwendete Begriff "Sanierungsflächen" nachweislich fachlich falsch ist)
Viele der Flächen haben nachweislich überhaupt keine relevante Schutzfunktion für irgendwelche Infrastruktur, sondern liegen regelrecht im "hintersten Winkel".

1. Im Landkreis Berchtesgadener Land:
Antoniberg
Bischofswiesen-Winkl
Hahnsporn
Hiental-Litzlbach
Kälbergraben
Kesselgraben
Lattengebirge
Melleck
Mordau-Vogelspitz
Moosen
Predigtstuhl
Rauhenkopf-Nierntal
Rauschberg
Roßfeld
Rötelbach
Scharn
Schmuckenstein
Vorderstaufen
Weißwand

2. Im Landkreis Traunstein:
Alpbach
Danzing
Eibelsbach
Friedenrath-Nord
Friedenrath-Süd
Großwaldbach
Gschoßwände
Gurnwandkopf
Hammerergraben
Hochfelln-Ost
Hochfelln-West
Hörndl
Inzeller Kienberg
Kaltenbach-Nord
Kaltenbach-Süd
Kampenwand-Süd-Ost
Kampenwand-Süd-West (einschließlich Teilfläche im
Landkreis Rosenheim)
Kienbergl-Falkenstein
Mühlprachkopf
Nockerlahner
Reitberg
Rottauer Tal
Schneiderhanggraben
Schwarzache
Seehauser Kienberg
Staufen-Nord
Steinbach
Teisenberg-West
Walmberg
Weißache
Weitlahner
Wundergraben
3. Im Landkreis Rosenheim:
Gießenbach
Innerwald
Klausgraben
Wildbarren

4. Im Landkreis Miesbach:
Aurachtal
Brecherspitz
Elend
Grüneck
Hagenberg
Hirschberg
Kleinmiesing
Langenau-Nord
Langenau-Süd
Rotwand
Söllbach
Sonnberg
Staudenbach
Steilenberg
Stolzenberg
Stuben
Traithen
Vallepp

5. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen:
Deiningbach
Eschenlaine
Fahrenberg
Falkenberg
Glaswand
Grammersberg (ausgenommen Rotwild)
Grasberg – Ost
Grasberg – West
Isarberg
Moosberg
Seekar
Wasserberge (einschließlich Teilfläche im
Landkreis Miesbach)

6. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen:
Enning, Bereich Hirschbichl
Enning, Bereich Reschberg
Ettaler Berg
Fischbachkopf
Gassellahnbach
Gießenbach
Griesberg
Heuberg
Kankerbach
Kienjoch, Bereich Windstierl
Kuchelberg
Kuhalm
Laber
Noth
Riffelwald
Schachen
Scheinberg
Soiern-Süd
Steggreif
Wank
 
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G

Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Das ist natürlich Unsinn.
Und Du benutzt auch die falschen Begriffe, denn die Schhonzeitaufhebungsverordnungsgebiete gehen sogar weit über Schuzwaldsanierungsflächen hinaus.

Soweit ich informiert bin, handelt es sich bei der neuen Verordnung um über 90 NEU bzw. WIEDER "Schonzeitaufhebungsverordnungsgebiete", die Fläche der bisherigen Schonzeitaufhebungsverordnungsgebiete war nach GIS-Auswertung 30.385 ha.
Davon überschnitten sich Schonzeitaufhebungsverordnungsgebiete und Gebiete mit Waldweiderechten auf 8.970 ha.
Die Fläche der Waldweiderechte in den bayerischen Alpen beträgt ca. 63.535 ha.
Bei der neuen Verordnung hat sich daran wohl nichts wesentliches geändert.
Sobald die neue Verordnung im Amtsblatt veröffentlich ist, wird die hier eingestellt.

Die notwendigen Abschüsse können bei normaler jagdlicher Fertigkeit ohne weiteres in der regulären Jagdzeit erbracht werden, die blindwütige Verfolgung im Hochwinter ist völlig inakzeptabel und tierschutzwidrig und führt auch noch zu unnötigen Störungen anderer Arten wie z.B. Rauhfusshühnern.

Die Forstbürokratie demonstriert damit wie kaum mit etwas anderem ihre Unfähigkeit.

Und bei den steilen, südexponierten Wintereinständen, aus denen die Gemsen angeblich "vergrämt" werden sollen (und mit ihnen z.B. Birk- und Auerhühner gleich mit), handelt es sich meistens um Flächen, in denen der selbst theoretisch zusammengebastelte Wunsch-Kunst-Planstellenschutzwald nie gewachsen ist. Das verraten oft schon die dortigen Furnamen.
Hier wird mit Zwangsaufforstungen oft auch noch gestzlich geschützter OffenlandbiotopeGEGEN die Natur gearbeitet, und das ist zum Scheitern verurteilt und verschlingt Unsummen an Steuergeldern.

An diesen Bildern sieht man das enorme Wachtumspotential von Schutzwald auf wirklich für die Wiederbewaldung geeigneten Standorten, ganz ohne Schutzwaldsanierungs- und Schonzeitaussetzungs-Firlefanz und trotz der Anwesenheit von Schalenwild.
In den letzten 100 Jahren sind so grossflächig frühere Freiflächen nach Nutzungsaufgabe oft ganz von selbst oder mit einfachsten Aufforstungs-Pflanzungen zugewachsen.

http://www.landschaftswandel.com/bildvergleich.php?kuerzel=55/Markus 30

http://www.landschaftswandel.com/bildvergleich.php?kuerzel=76/Dominik S1


Das ist der Link zur bisherigen Schonzeitaufhebungsverordung (gültig vom 22. Februar 2014 bis 21. Februar 2019)

https://www.regierung.oberbayern.ba.../regob/internet/dokumente/obabl/04_210214.pdf
Die selben Fehler wie immer...
Du wirfst den Förstern vor Theoretiker zu sein und zeigst mit Deinem Post, dass du selber einer bist....du hast immer noch nicht gesagt, auf wieviel der waldweiderechtsbelasteten Fläche dieses recht tatsächlich ausgeübt wird.
Dass es eine alte krux der Konkurrenz zwischen Offenland und Wald ist, ist bekannt. Aber daran arbeitet man ja meines Wissens. Da gibts aber keine derart pauschalen Wahrheiten wie du sie glaubst zu kennen.
Das wars dazu von mir. Alles schon dagewesen, alles schon durchgekaut.

P.S. ist doch eh im wesentlichen eine mediale und politische Auseinandersetzung.
 
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"Schutzwaldsanierung im Gamsrevier - Beispiele für Zielkonflikte"

https://www.deutschewildtierstiftung.de/aktuelles/schutzwaldsanierung-gams

https://www.deutschewildtierstiftun...-gams/180715_dewist_8xzielknflktschutzwld.pdf

Waldweide im Landkreis Garmisch-Partenkirchen :
"... Ausmaß: Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist auf 5.535 ha die Schonzeit auf Gämse, Reh- und Rotwild aufgehoben. 68 % (3.762 ha) der Schonzeitaufhebungsflächen liegen gleichzeitig auf Waldweideflächen. ..."

Mangfallgebirge :
"... Ausmaß: Auf ~ 2.500 ha und damit 16 % des SPA ist die Schonzeit ganzjährig zur Vergrämung des Schalenwildes aufgehoben. Davon liegen wiederum knapp 260 ha in ausgewiesenen Offenland-Biotopen. ..." (SPA = Special Protection Area = Vogelschutzgebiet Natura 2000)

Wald-Wild-Schongebiete am „Hochfelln“ :
"...Ausmaß: Im Bereich des Hochfelln darf auf einer zusammenhängenden Fläche von 1.618 ha ganzjährig auf Gämse, Rehe und Rotwild gejagt werden. In diesem arrondierten Gebiet liegen die WWS „Torauschneid“ (44 ha), „Gröhrkopf Süd“ (5 ha), „Felln Alm“ (37 ha) und „Hinter-Alm Schindeltal-Diensthütte“ (12,5 ha), die zwar nicht durch Touristen gestört werden sollen, die aber gleichzeitig zu 100 % von der Schonzeitaufhebung betroffen sind. ..."

Ganzjährige Jagd in der Felsregion am „Mittersee“ :
" ... Ausmaß: 23 % des 306 ha großen Schonzeitaufhebungsgebietes nördlich des Mittersees sind von Fels bedeckt. ..."

Auerhuhnschutz in den östlichen Chiemgauer Alpen :
"... Ausmaß: Auf ~ 3.200 ha und damit 25 % des SPA ist die Schonzeit ganzjährig zur Vergrämung des Schalenwildes aufgehoben. Davon liegen wiederum knapp 350 ha in ausgewiesenen Offenland-Biotopen. ..."

Ganzjährige Jagd außerhalb des Schutzwaldes am „Teisenbergkopf“
"... Ausmaß: Auf 125 ha und damit 28 % des Wald-Wild-Schongebietes (WWS) „Teisenbergkopf“ darf ganzjährig gejagt werden. 49 Hektar Schonzeitaufhebungsfläche innerhalb des WWS und weitere 120 ha au-ßerhalb des WWS sind nicht einmal als Schutzwaldsanierungsfläche ausgewiesen. ..."

Waldweide im Berchtesgadener Land :
" ... Ausmaß: Im Landkreis Berchtesgadener Land ist auf 5.935 ha die Schonzeit auf Gämse, Reh- und Rotwild aufgehoben. 39 % (2.312 ha) der Schonzeitaufhebungsflächen liegen gleichzeitig auf Waldweideflächen...."

Ganzjährige Jagd im Nationalpark Berchtesgaden :
"... Ausmaß: An der nördlichen Grenze des Nationalparks Berchtesgaden befinden sich vier Schonzeitaufhebungsgebiete mit einer Gesamtfläche von 833 ha. ..."
 
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Ah ja. Merkste selber, wa?
Na klar, sogar gleich 3 Punkte :

1.) Die Georeferezierung der Schonzeitaufhebungsflächen der bisherigen Verordnung war angesichts des groben Kartenmaterials (Massstab 1:200.000) ziemlich genau, es ergab sich daraus wie oben gepostet eine Fläche von 30.385 ha gegenüber den jetzt offiziell genannten 29.802 ha (Abweichung 1,9%) Offizielle shape-Dateien gab es ja angeblich nicht.
2.) Scheinbar gehst Du Eurer eigenen Propganda so auf den Leim, dass Du die aberwitzigen tatsächlichen Flächengrössen komplett verdrängst.
3.) Bei den 29.802 ha handelte es sich AUSSCHLIESSLICH um Flächen im Regierungsbezirk Oberbayern (nur dort gilt die Verordnung), für den Regierungsbezirk Schwaben kommen nochmal Flächen in der gleichen Grössenordnung DAZU !

Und so sehen die Zahlen für die Schonzeitaufhebung in Oberbayern konkret aus (alt / neu) :

https://s15.directupload.net/images/190301/qzydq75x.png
qzydq75x.png


Link zur Verordnung :
https://www.regierung.oberbayern.ba.../regob/internet/dokumente/obabl/04_220219.pdf

Klartext : Die am 22. Februar 2019 neu in Kraft getretene Verordnung hebt die Schonzeit im Regierungsbezirk Oberbayern auf einer Fläche von 25.987 ha auf und betrifft auch Natura2000-Gebiete mit streng geschützten Vogelarten, wo Schalenwild im Hochwinter angeblich "vergrämt" werden soll.
Hinzu kommen noch entsprechende Schonzeitaufhebungen im Regierungsbezirk Schwaben in der gleichen Grössenordnung.
Völlig aberwitzig und jenseit aller Verhältnismässigkeit, insbesondere weil der sinnvolle Abschuss zur Herstellung einer verträglichen Schalenwilddichte ohne weiteres während der regulären Jagdzeiten erbracht werden kann.

Und das sind die neuen Schonzeitaufhebungsgebiete in Oberbayern im Einzelnen :

1. Im Landkreis Berchtesgadener Land:
Antoniberg
Hahnsporn
Hiental-Litzelbach
Kälbergraben
Kesselgraben
Melleck
Mordau-Vogelspitz
Moosen
Predigtstuhl
Untersberg-Rauhenkopf
Rauschberg
Roßfeld
Rötelbach
Scharn
Schmuckenstein
Törl
Vorderstaufen
Weißwand

2. Im Landkreis Traunstein:
Alpbach
Danzing
Eibelsbach
Friedenrath
Gschoßwände
Hammerergraben
Hochfelln-Ost
Hochfelln-West
Hörndl
Inzeller Kienberg
Kaltenbach-Nord
Kaltenbach-Süd
Kampenwand-Süd-Ost
Kampenwand-Süd-West
Kienbergl-Falkenstein
Mühlprachkopf
Nockerlahner
Reitberg
Rottauer Tal
Schneiderhanggraben-Nord
Schneiderhanggraben-Süd
Seehauser Kienberg
Staufen-Nord
Steinbach
Teisenberg-West
Walmberg
Weißache
Weitlahner
Wundergraben

3. Im Landkreis Rosenheim:
Gießenbach
Innerwald
Klausgraben
Wildbarren

4. Im Landkreis Miesbach:
Aurachtal
Brecherspitze
Elend
Grüneck
Hagenberg
Langenau-Nord
Langenau-Süd
Sonnberg
Stolzenberg
Deiningbach
Eschenlaine
Fahrenberg
Falkenberg
Grammersberg
Grasberg-West
Isarberg
Moosberg
Seekar
Wasserberge (einschließlich Teilfläche im
Landkreis Miesbach)

6. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen:
Enning, Bereich Hirschbichl
Enning, Bereich Reschberg
Ettaler Berg
Fischbachkopf
Gassellahnbach
Gießenbach
Griesberg
Heuberg
Laber
Kankerbach
Kienjoch, Bereich Windstierl
Kuchelberg
Kuhalm
Noth
Riffelwald
Scheinberg
Soiern-Süd
Steggreif
Wank
 
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Laß gut sein, da müßt er sich ja selbst ad absurdum führen, das kann man nicht verlangen....
 

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