Die Veröffentlichung dieser von Euch selbst ausgeheckten Endlos-Liste gefällt Dir gar nicht, gell ?
Und auch nicht die jetzt schwarz auf weiss belegte Fläche von
25.987 ha, auf denen die Schonzeit auf Druck der Forstbürokratie allein in Oberbayern im Hochwinter aufgehoben ist, denn das führt Deine Schutzbehauptung ja ad absurdum :
Ach ja,
25.987 ha sind für DICH also keine "weiten Bereiche" ?!
Anhang anzeigen 69661
Und im Regierungsbezirk Schwaben kommt eine weitere Schonzeitaufhebungsfläche in ungefähr der gleichen Grössenordnung noch mal dazu, nur hat der Staatsforst dort viel weniger Grundbesitz als in Oberbayern und die Jäger im Regierungsbezirk Schwaben machen diesen Quatsch zum grössten Teil einfach nicht mit.
Übrigens ist der Waldzustand in Oberbayern trotz der genehmigten blindwütigen Schalenwildbekämpfung im Winter überhaupt nicht besser, auch daran sieht man schon, dass dieser tierschutzwidrige Unsinn in der Praxis nichts bringt. Aber die Schäden z.B. durch die Störung von Rauhfusshühnern und anderen empfindlichen, streng geschützten Arten werden von den Wildhassern trotzdem in Kauf genommen.
Und wer es in den 9 Monaten der regulären Jagdzeit auf Schalenwild nicht schafft, einen angepassten Wildbestand herzustellen, dem sollte man nicht noch zusätzlich 3 Monate tierschutzwidrige Wildbekämpfungszeit im Hochwinter genehmigen, sondern den sollte man jagdlich komplett aus dem Rennen nehmen, denn er kann es einfach nicht.
Hier kann man die tierschutz- und artenschutzwidrige Culling-Verordnung nachlesen, die auf dem Mist des Forstes gewachsen ist :
https://www.regierung.oberbayern.ba.../regob/internet/dokumente/obabl/04_220219.pdf