Bundespolizisten nehmen Zwölfjährigem Spielzeuggewehr weg

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Aktualisiert am 10.10.2021, 09:33 Uhr

  • Die Bundespolizei hat in Gelsenkirchen einem 12-Jährigen dessen Spielzeuggewehr abgenommen.
  • Der Junge zielte mit der Plastikwaffe auf einen vorbeifahrenden Güterzug.
  • Nun droht Mutter und Kind ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Belästigung der Allgemeinheit und Verstoßes gegen das Waffengesetz.
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Beamte der Bundespolizei haben einem zwölfjährigen Jungen auf dem Hauptbahnhof in Gelsenkirchen dessen Spielzeuggewehr weggenommen. Außerdem leiteten sie ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit ein. Der Junge aus Castrop-Rauxel hatte am Samstagnachmittag auf einem Bahnsteig mit seinem Plastik-Sturmgewehr gespielt und auf einen vorbeifahrenden Güterzug gezielt, wie die Bundespolizei mitteilte. Dies sahen Polizisten vom gegenüberliegenden Bahnsteig - und weil die Waffe aus der Entfernung wie ein echtes Gewehr aussah, schritten sie ein.
Die Beamten stellten das Gewehr sicher und klärten die anwesende Mutter des Jungen über die Gefahren auf, die "eine Spielzeugwaffe in der Öffentlichkeit auslösen kann", wie es im Polizeibericht heißt. Sie leiteten zudem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Belästigung der Allgemeinheit und Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. © dpa

 
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Tja, unsere Beamten sollen alles unterbinden was mit Waffen zutun hat, selbst Spielzeuggewehre sind eine echte Bedrohung!
Ich fühlte mich auch immer von Kindern vom Rand des Karnevalsumzugs, die mit Wasserpistolen bewaffnet waren, bedroht! :unsure:
D.T.
 
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Zunächst mal sind ab ca 50 m Entfernung ein 12-Jähriger mit Spielzeugwaffe kaum von einem Erwachsenen mit echter Waffe zu unterscheiden.
Dadurch ist eine Bedrohungslage anzunehmen: Das ist nicht lustig.
Und: Wenn ihr euren Kindern solche Dinger kauft: Weist ihr sie an, keinesfalls auf Menschen oder Transportmittel zu zielen?
Ich hoffe doch.
Mindestens eine ordentliche Standpauke hätten Kind und Eltern verdient.
Ein Vergleich mit unseren früheren Indianerspielen wäre in unserer heutigen Zeit schwachsinnig.
Das kann dann so enden:
oder so:
 
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Schwachsinnige Vergleich. Aber sowas von...
Es ist kein schwachsinniger Vergleich, sondern, sofern die Meldung stimmt, ein Beleg, dass die Verhältnismäßigkeit abhanden gekommen ist. Einmal mit dem Kimd sprechen, hätte genügt. "Ordnungswidrigkeitsverfahren" ist in diesem Fall "schwachsinnig".
 
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Was soll denn die Bundespolizei tun? Nichts?
Früher war alles anders, ob besser?
In der heutigen Zeit macht man soetwas halt nicht.
Stellt euch vor wie sich jemand fühlt, der z.B. die Terroranschläge von Paris überlebt hat und nun am Bahnsteig steht.
Die meisten Menschen empfinden ein solches Verhalten als Bedrohung und das muss man halt respektieren.
 
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Zunächst mal sind ab ca 50 m Entfernung ein 12-Jähriger mit Spielzeugwaffe kaum von einem Erwachsenen mit echter Waffe zu unterscheiden.
..... vor allem, wenn die auch noch richtig bunt und mit Wasser gefüllt sind :unsure:.
Was wollen wir denn noch alles verbieten/regeln, damit sich auch der letzte Mohikaner sicher fühlt?
D.T.
 
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Der Attentäter von München war gerade 18. Trotzdem hat er 9 Menschen getötet.
Je nach Kleidung auf ein paar Hundert Meter schwer einzuschätzen.
 
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Stellt euch vor wie sich jemand fühlt, der z.B. die Terroranschläge von Paris überlebt hat und nun am Bahnsteig steht.
Oder stelle Dir eine Frau vor, die von einem Mann vergewaltigt wurde und nun in der Öffentlichkeit permanent Männern begegnet. Ja, das mit den Emotionen ist schon schlimm, in so einer durchfeminisierten Gesellschaft.

Früher gab es mal den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der fragte, ob eine Maßnahme angemessen, erforderlich und geeignet ist.

Aber, wie hier ja immer wieder betont wird, früher war eben keineswegs alles besser. Von daher...
 

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