Wie eine Glock größtenteils?Äpfel und Birnen...
Wenn mein Kind mit einer SCHARFEN WAFFE auf jemanden Zielen würde, gebe es auch Hiebe. Es war aber immer noch aus Plastik.
Wie eine Glock größtenteils?Äpfel und Birnen...
Wenn mein Kind mit einer SCHARFEN WAFFE auf jemanden Zielen würde, gebe es auch Hiebe. Es war aber immer noch aus Plastik.
Auf Buben und Mädel wurde schon gezielt, aber nicht auf „nicht Mitspielende“. Haben wir auf Autos, Nachbarn oder andere gezielt war die mildeste Strafe, dass das Gewehr im Kamin landete.Mit unseren bescheidenen Mitteln, mit denen wir uns allenfalls aus einem abgewinkelten Ast etwas pistolenähnliches hätten schnitzen können, bestand wohl keine Verwechslungsgefahr. Trotzdem durften wir nicht auf Menschen zielen.
?Wie eine Glock größtenteils?
Bitte,bitte hör doch endlich mit dem Stuß auf.Ein 12jähriger als Anscheinsstörer,Gefahrenprognose,abgestellter Koffer usw. HIER HAT EIN KIND GESPIELT und die Mutter hat halt ,wie heute so oft, es verabsäumt,da mal ein klärendes Wort zum Buben zu sagen. Aus die Maus !Der Junge kann zunächst durchaus als Störer angesehen worden sein, da aus der Entfernung das Alter des Jungen und die Art der Waffe vielleicht nicht bestimmbar war. Damit war er zumindest ein Anscheinsstörer.
"Die bessere Einsicht im Nachhinein ändert damit nichts an der Rechtmäßigkeit der Gefahrenprognose im Vorhinein. Es liegt dann eine sog. Anscheinsgefahr vor, die i.S.d. der polizei- und ordnungsrechtlichen Eingriffsgrundlagen als „Gefahr“ zu werten ist."
So etwas kann- z. B. Wenn ein größerer Einsatz angeordnet wurde - durchaus mal teuer werden. Auch ohne böse Absicht.
Da reicht schon ein versehentlich abgestellter Koffer im Bahnhof aus.
die ganzen Heiligen
Zur gesellschaftlichen Entwicklung...Ich hab ja keine Ahnung, wo die ganzen Heiligen hier aufgewachsen sind, aber wir haben in den 70ern mit allem aufeinander geschossen womit das ging und verhältnismäßig harmlos war...Erbsenpistolen, Blasrohren, Zwillen....gestorben ist keiner und es hat auch keiner ein wichtiges Körperteil verloren. Mit Luftgewehr, Pistole oder KK hat das komischerweise keiner gemacht...damit durften wir das nämlich nicht. Die Erbsenpistole hat aber schon echt ausgesehen und mein Knallplättchen-Colt, den ich zu Karneval an der Hüfte getragen habe sah auch ziemlich echt aus...da hat sich nur Keiner drüber gewundert oder gedacht, dass ich einen Krieg anfangen möchte...
Nu lass mal gut sein mit deinem Störer, Anscheinsstörer usw.... Wenn mich nicht alles täuscht, bist du Mediziner im Ruhestand, da gehört OWi-Recht und Waffenrecht nicht unbedingt zur Kernkompetenz.Auf einem Bahnhof mit einem waffenähnlichen Gegenstand zu hantieren gilt nun mal als Störung. Wenn die Waffe sich als nicht echt erweist, als Anscheinsstörung. Ob das Objekt als Anscheinswaffe oder Spielzeugwaffe durchgeht, liegt wohl außerhalb der Kompetenz der Beamten, deswegen wurde die "Waffe" wohl auch eingezogen.
- Wie auch die Softairwaffe, mit der ein Junge am Tag zuvor auf demselben Bahnhof herumgeballert hat.
Gelsenkirchen: Junge schießt mit Softairwaffe am Bahnhof
Alarm bei der Bundespolizei: Im Gelsenkirchener Hauptbahnhof sollen Kinder mit Softairwaffen auf Reisende geschossen haben. Das ist passiert.www.waz.de
Ich kann mir vorstellen, dass die Beamten dort ziemlich genervt sind.
Jahrelang, nein, sogar jahrzehntelang habe ich mich mal über die "Früher-war-alles-besser"-Vertreter wahlweise amüsiert oder geärgert.... Vielleicht ist doch noch nicht alles verloren ...