Bundespolizisten nehmen Zwölfjährigem Spielzeuggewehr weg

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Mit unseren bescheidenen Mitteln, mit denen wir uns allenfalls aus einem abgewinkelten Ast etwas pistolenähnliches hätten schnitzen können, bestand wohl keine Verwechslungsgefahr. Trotzdem durften wir nicht auf Menschen zielen.
Auf Buben und Mädel wurde schon gezielt, aber nicht auf „nicht Mitspielende“. Haben wir auf Autos, Nachbarn oder andere gezielt war die mildeste Strafe, dass das Gewehr im Kamin landete.
 
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Keiner wahr dabei und anhand eines Zeitungsartikel wird hier allerhand konstruiert...dann will ich auch mal: vielleicht haben es die Polizeibeamten mit reden versucht und kamen auf eine uneinsichtige Mutter und deren Sohn und deshalb wurde dann eine Anzeige geschrieben.
Ich kenne, berufsbedingt, viele Polizisten und von denen höre ich oft den Satz: alles was ich mit reden erreiche brauche ich nicht schreiben.
 
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Der Junge kann zunächst durchaus als Störer angesehen worden sein, da aus der Entfernung das Alter des Jungen und die Art der Waffe vielleicht nicht bestimmbar war. Damit war er zumindest ein Anscheinsstörer.
"Die bessere Einsicht im Nachhinein ändert damit nichts an der Rechtmäßigkeit der Gefahrenprognose im Vorhinein. Es liegt dann eine sog. Anscheinsgefahr vor, die i.S.d. der polizei- und ordnungsrechtlichen Eingriffsgrundlagen als „Gefahr“ zu werten ist."
So etwas kann- z. B. Wenn ein größerer Einsatz angeordnet wurde - durchaus mal teuer werden. Auch ohne böse Absicht.
Da reicht schon ein versehentlich abgestellter Koffer im Bahnhof aus.
 
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Der Junge kann zunächst durchaus als Störer angesehen worden sein, da aus der Entfernung das Alter des Jungen und die Art der Waffe vielleicht nicht bestimmbar war. Damit war er zumindest ein Anscheinsstörer.
"Die bessere Einsicht im Nachhinein ändert damit nichts an der Rechtmäßigkeit der Gefahrenprognose im Vorhinein. Es liegt dann eine sog. Anscheinsgefahr vor, die i.S.d. der polizei- und ordnungsrechtlichen Eingriffsgrundlagen als „Gefahr“ zu werten ist."
So etwas kann- z. B. Wenn ein größerer Einsatz angeordnet wurde - durchaus mal teuer werden. Auch ohne böse Absicht.
Da reicht schon ein versehentlich abgestellter Koffer im Bahnhof aus.
Bitte,bitte hör doch endlich mit dem Stuß auf.Ein 12jähriger als Anscheinsstörer,Gefahrenprognose,abgestellter Koffer usw. HIER HAT EIN KIND GESPIELT und die Mutter hat halt ,wie heute so oft, es verabsäumt,da mal ein klärendes Wort zum Buben zu sagen. Aus die Maus !
 
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Anscheinsstörer mit Anscheinswaffe schiesst anscheinend auf Güterzüge....
Also da ich regelmäßig Vorgänge der BuPo in die Hände kriege sage ich mal vorsichtig...übermotiviert und schlecht ausgebildet...wobei sie für die schlechte Ausbildung ja nix können.
Zur Sache. OWi gegen einen 12-jährigen = Einstellung des Verfahrens. Anscheinswaffe wird als Tatmittel eingezogen. Und Nein. Das Verfahren wird nicht gegen die Mutter geführt. Rechtlich also eine Nullnummer, nur der Kleene ist seine Knarre quit.
Zur gesellschaftlichen Entwicklung...Ich hab ja keine Ahnung, wo die ganzen Heiligen hier aufgewachsen sind, aber wir haben in den 70ern mit allem aufeinander geschossen womit das ging und verhältnismäßig harmlos war...Erbsenpistolen, Blasrohren, Zwillen....gestorben ist keiner und es hat auch keiner ein wichtiges Körperteil verloren. Mit Luftgewehr, Pistole oder KK hat das komischerweise keiner gemacht...damit durften wir das nämlich nicht. Die Erbsenpistole hat aber schon echt ausgesehen und mein Knallplättchen-Colt, den ich zu Karneval an der Hüfte getragen habe sah auch ziemlich echt aus...da hat sich nur Keiner drüber gewundert oder gedacht, dass ich einen Krieg anfangen möchte...
 
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Ich rate noch mal den Post 82 von @wolpertinger82 zu lesen.
Niemand war dabei, es ist unklar ob ein Versuch der Kommunikation erfolgte, möglich war (Sprachbarriere?) oder sonst was.
Von daher vlt. alles etwas entspannter angehen.
Allerdings sind entsprechende Einsätze / Feststellungen in der heutigen Zeit anders gelagert als vor x Jahrzehnten.

wipi
 
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Auf einem Bahnhof mit einem waffenähnlichen Gegenstand zu hantieren gilt nun mal als Störung. Wenn die Waffe sich als nicht echt erweist, als Anscheinsstörung. Ob das Objekt als Anscheinswaffe oder Spielzeugwaffe durchgeht, liegt wohl außerhalb der Kompetenz der Beamten, deswegen wurde die "Waffe" wohl auch eingezogen.
- Wie auch die Softairwaffe, mit der ein Junge am Tag zuvor auf demselben Bahnhof herumgeballert hat.

Ich kann mir vorstellen, dass die Beamten dort ziemlich genervt sind.
 
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die ganzen Heiligen

Die sind schon irgendwie schräg.

Also wir hatten u.a. so was hier.
Das nur zur stets gerne wiederholten Behauptung "Das hätte es damals in der Juten Alten Zeit™ nicht gegeben."
pistole-kinder-spielzeugpistole-revolver-spielzeug-schuss-knall-stuck-436Lp2Gu3Ij8uHEt.jpg
 
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Zur gesellschaftlichen Entwicklung...Ich hab ja keine Ahnung, wo die ganzen Heiligen hier aufgewachsen sind, aber wir haben in den 70ern mit allem aufeinander geschossen womit das ging und verhältnismäßig harmlos war...Erbsenpistolen, Blasrohren, Zwillen....gestorben ist keiner und es hat auch keiner ein wichtiges Körperteil verloren. Mit Luftgewehr, Pistole oder KK hat das komischerweise keiner gemacht...damit durften wir das nämlich nicht. Die Erbsenpistole hat aber schon echt ausgesehen und mein Knallplättchen-Colt, den ich zu Karneval an der Hüfte getragen habe sah auch ziemlich echt aus...da hat sich nur Keiner drüber gewundert oder gedacht, dass ich einen Krieg anfangen möchte...

Und: Es hat einen riesigen Spaß gemacht! Habe das sogar intensiv mit einem heutigen Bundespolizisten durchexerziert, damals... 😂
 
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Auf einem Bahnhof mit einem waffenähnlichen Gegenstand zu hantieren gilt nun mal als Störung. Wenn die Waffe sich als nicht echt erweist, als Anscheinsstörung. Ob das Objekt als Anscheinswaffe oder Spielzeugwaffe durchgeht, liegt wohl außerhalb der Kompetenz der Beamten, deswegen wurde die "Waffe" wohl auch eingezogen.
- Wie auch die Softairwaffe, mit der ein Junge am Tag zuvor auf demselben Bahnhof herumgeballert hat.

Ich kann mir vorstellen, dass die Beamten dort ziemlich genervt sind.
Nu lass mal gut sein mit deinem Störer, Anscheinsstörer usw.... Wenn mich nicht alles täuscht, bist du Mediziner im Ruhestand, da gehört OWi-Recht und Waffenrecht nicht unbedingt zur Kernkompetenz.
Die "Waffe" wurde nicht eingezogen, sondern
sichergestellt. Als Beweismittel, welches der Einziehung unterliegen kann. Und genau DIE Kompetenz, ob es sich um eine Anscheinswaffe handelt oder nicht, muss ich von einem Polizisten schon erwarten können. Falls es sich dabei übrigens um die abgebildete Waffe aus dem Artikel handelt--> Nein. Das ist keine Anscheinswaffe.
Dein verlinkter Artikel zeigt übrigens ganz gut, dass offensichtlich ein signifikanter Teil der Bevölkerung tatsächlich noch zwischen Kindern mit Erbsenpistolen und Terroristen mit automatischen Waffen unterscheiden können. Erstaunlicherweise ist es nämlich durch die gemeingefährliche Ballerei nicht zu einer Massenpanik gekommen. Vielleicht ist doch noch nicht alles verloren...
 
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91 Beiträge wegen einem Plastikgewehr, früher hätte es für den Vorfall eine Tracht Prügel gegeben und danach eine eindringliche Belehrung und gut war.

Die Zeiten haben sich eben geändert und mit der AMPEL wird es sicher noch verrückter.
 
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... Vielleicht ist doch noch nicht alles verloren ...
Jahrelang, nein, sogar jahrzehntelang habe ich mich mal über die "Früher-war-alles-besser"-Vertreter wahlweise amüsiert oder geärgert.

Noch immer würde ich diese These in ihrer Absolutheit nicht unterschreiben.

Aber, ... meine Zweifel umfassen mittlerweile zunehmend sowohl meine Ablehnung von "Früher-war-alles-besser" als auch Deine These "Vielleicht ist doch noch nicht alles verloren".

Mit Blick auf die öffentliche und veröffentlichte Meinung, auf die Themen, welche wir überhaupt diskutieren, auf den Grad der Empörung und Erregung mit welchem sich heute regelmäßig ausgetauscht wird und auf die Empfindlichkeiten der Beteiligten ist selbst meine grundsätzlich so optimistische niederrheinische Seele maximal zu folgendem Statement fähig:
"Vielleicht sind einige von den Dingen noch nicht verloren, die früher besser waren."
 

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