Nein, das war schon eine ernst zunehmende Störung, die immerhin einen Einsatz erforderte.
Ob das "verhältnismäßig" ist, dürfen und können Polizisten nicht entscheiden. Und vielleicht auch nicht, ob es sich um eine Anscheinswaffe handelte
Ob das "verhältnismäßig" ist, dürfen und können Polizisten nicht entscheiden. Und vielleicht auch nicht, ob es sich um eine Anscheinswaffe handelte
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