Bundeswaldprämie

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Moin zusammen,
Ich würde gerne die o.g.prämie beantragen.
Voraussetzung laut telefonischer Auskunft ist allerdings, die gemeldete Waldfläche der BG FLG.
Ich halte die Waldfläche im Betriebsvermögen einer GmbH, die einer anderen BG zugeordnet ist.
Dieses ist auch unstreitig u der BG für land- u Forstwirtschaft bekannt.
Nun sehe ich es als Ungleichbehandlung der Waldbesitzer an u denke auch, dass es kein Einzelfall sein kann.
Hat jemand von euch diesbezüglich Erfahrungen?

Ps eine
Email an das bmef ist bereits auf dem Weg. Allerdings vermute ich, dass dieses nicht zeitnah bearbeitet wird u der Fördertopf dann alle ist.

Danke für eure Unterstützung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

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Ich habe bei mir im Wald noch viele Ödlandflächen ("Sukzessionsflächen"), die so langsam aber sicher mit Erlen dürftig bestockt sind.

Wollte da eigentlich immer schon Kiefern zwischen pflanzen, aber wahrscheinlich werden Nadelhölzer mal wieder nicht gefördert?
 
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Eine total irre Steuergeldverschwendung.
Wir haben gerade 75.000 Euro für den Gemeindewald bekommen, ohne irgend etwas dafür zu machen.
Da könnte man genausogut an alle Jagdscheininhaber pauschal eine Bundesjagdprämie ausbezahlen.
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

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Ich habe bei mir im Wald noch viele Ödlandflächen ("Sukzessionsflächen"), die so langsam aber sicher mit Erlen dürftig bestockt sind.

Wollte da eigentlich immer schon Kiefern zwischen pflanzen, aber wahrscheinlich werden Nadelhölzer mal wieder nicht gefördert?

Geht der Link bei dir nicht? Es werden alle Flächen gefördert zu den genannten Bedingungen.

CdB
 
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Eine total irre Steuergeldverschwendung.
Wir haben gerade 75.000 Euro für den Gemeindewald bekommen, ohne irgend etwas dafür zu machen.
Da könnte man genausogut an alle Jagdscheininhaber pauschal eine Bundesjagdprämie ausbezahlen.

In Westfalen sagt man "Einer fetten Gans Butter in die Merse schmieren …"
 
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Wenn ich das richtig verstehe, dann bekommt man 100 oder 120 Euro/ha, muss sich dafür aber nach PEFC bzw. FSC zertifizieren lassen ?
Was kostet denn eine solche Zertifizierung ?
Wenn ich das richtig verstanden habe, läuft die Zertifizierung z.B. über die FBG bzw. als Mitglied der FBG ist man automatisch zertifiziert.
 
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FNR hat gesagt, ohne SV LFG nicht möglich. In der Bekanntmachung steht unter Leistungsvoraussetzungen dazu nichts. Einzig der Antrag ist Beim Antragsverfahren daran gebunden. Das ist aus meiner Sicht eine Ungleichbehandlung der Waldbesitzer! Alle anderen Voraussetzungen sind erfüllt. Eine Zertifizierung erfolgt über die zuständige Forstbetriebsgemeinschaft.
 
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Unser Gemeindewald wird völlig konventionell bewirtschaftet, ohne irgendwelche besonderen Massnahmen.
Dafür einfach mal so 75.000 Euro als "Bundeswaldprämie" geschenkt zu bekommen, ist absurd und riecht gewaltig nach Veruntreuung öffentlicher Gelder.

Der private Nachbar hat gut 3.000 ha, ebenfalls komplett konventionell bewirtschaftet.
Der bekommt dann nach den genannten Sätzen so um die 400.000 Euro geschenkt.
Total verrückt.
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

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FNR hat gesagt, ohne SV LFG nicht möglich.

Was wird denn damit nachgewiesen, die Flächen oder das du Unternehmer bist?

Wer Leistungsberechtigt ist, ist in der Richtlinie festgelegt, was genau soll denn bei dir anders sein als sonst? Ich würde die Nachweise nehmen die du vielleicht schon in anderen Förderanträgen verwendet hast. Und einreichen.

Wer weiß an was für ein Mäuschen du da geraten bist, entweder gleich nochmal anrufen oder, falls du in einer Interessenvertretung bist dort anklopfen.

CdB
 

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