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Tipp: schaut ganz genau ins Glossar, was wie definiert ist. Und was nicht. "Schwarz" wäre demnach "max. 49%".
Bezieht sich das auf die Gesamtfläche?
Ich hatte verstanden, dass das der Anteil nicht standortheimischer Kulturen an der gesamten künstlichen Verjüngung ist.
Man also z.B. pro 1 ha Dgl bspw. 1 ha Bu pflanzen muss.
Wenn man tatsächlich solange nur Dgl, KTa, REi und Co pflanzen darf bis 49% der Gesamtbetriebsfläche erreicht sind sieht's schon anders aus.
Bliebe noch Punkt 2 und Punkt 1.
Punkt 2 verbietet die Pflanzung, wenn auch NV möglich ist, richtig?
Bei Punkt 1 erschließt sich mir nicht was als Ernte zählt und von wann bis wann die fünf Jahre gemessen werden?
Wenn zielstarke Bäume entnommen werden um Licht für NV zu schaffen wäre das doch eine Ernte, vor der Ernte soll es allerdings fünf Jahre Vorausverjüngung geben?
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil