Bundeswaldprämie

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Tipp: schaut ganz genau ins Glossar, was wie definiert ist. Und was nicht. "Schwarz" wäre demnach "max. 49%". ;)

Bezieht sich das auf die Gesamtfläche?
Ich hatte verstanden, dass das der Anteil nicht standortheimischer Kulturen an der gesamten künstlichen Verjüngung ist.
Man also z.B. pro 1 ha Dgl bspw. 1 ha Bu pflanzen muss.
Wenn man tatsächlich solange nur Dgl, KTa, REi und Co pflanzen darf bis 49% der Gesamtbetriebsfläche erreicht sind sieht's schon anders aus.

Bliebe noch Punkt 2 und Punkt 1.
Punkt 2 verbietet die Pflanzung, wenn auch NV möglich ist, richtig?
Bei Punkt 1 erschließt sich mir nicht was als Ernte zählt und von wann bis wann die fünf Jahre gemessen werden?
Wenn zielstarke Bäume entnommen werden um Licht für NV zu schaffen wäre das doch eine Ernte, vor der Ernte soll es allerdings fünf Jahre Vorausverjüngung geben?



Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
 
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27 Sep 2006
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Vorab: im Folgendne gebe ich meine Sicht wieder, die der FNR kann abweichen.

Bezieht sich das auf die Gesamtfläche?

Nein, die Fläche je Kultur.

Ich hatte verstanden, dass das der Anteil nicht standortheimischer Kulturen an der gesamten künstlichen Verjüngung ist.

richtig

Man also z.B. pro 1 ha Dgl bspw. 1 ha Bu pflanzen muss.

Oder eine entsprechende Mischung, was sowieso sinnvoller ist als hektargroße Reinbestände. Dann relativiert sich vieles.

Wenn man tatsächlich solange nur Dgl, KTa, REi und Co pflanzen darf bis 49% der Gesamtbetriebsfläche erreicht sind sieht's schon anders aus.

Jetzt ja. Aber in 10 Jahren ist die Verpflichtung um und wenn man dann in 30 Jahren bei der ersten Durchforstung Dgl und KTa mit 60% der GF hat ...

Bliebe noch Punkt 2 und Punkt 1.
Punkt 2 verbietet die Pflanzung, wenn auch NV möglich ist, richtig?

Jain. Bitte Punkt 2.2.5 beachten und ggf. einen kreativen Beratungsförster und die entsprechenden Unterlagen der regional zuständigen Forstlichen Forschungsinstitutionen gut kennen.

Bei Punkt 1 erschließt sich mir nicht was als Ernte zählt und von wann bis wann die fünf Jahre gemessen werden?

Solange ein Baum aus waldbaulichen Gründen und nicht primär zum Geld verdienen entnommen wird ist das keine Ernte / (End-) Nutzung. Da kann man kein festes Jahr dran schreiben ... Und wenn man fällt, um Geld einzunehmen, sollte 5 Jahre alte Verjüngung drunter stehen.

Wenn zielstarke Bäume entnommen werden um Licht für NV zu schaffen wäre das doch eine Ernte, vor der Ernte soll es allerdings fünf Jahre Vorausverjüngung geben?
Nein. Der Hauptgrund ist da "Einleitung NV". Muss man ggf. begründen können ...
 

z/7

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2.2.9 ist vollkommen weltfremd. In hackedichten Erstdurchforstungen schlicht nicht machbar. Wer denkt sich solche k.o. Kriterien aus? Wir investieren seit Jhzten in bodenschonende Einschlags- und Rückeverfahren, weil man ja einfach nur größere Gassenabstände machen muß oder wie?
 

z/7

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Des weiteren geht das imho ohnehin am eigentlichen Problem vorbei. Ein Großteil des kleineren Privatwaldes ist nach wie vor motivierungsbedürftig, überhaupt mal was zu machen. Egal was. Mehr Licht, um mit J.W.v.G. zu sprechen.
 

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