Ich habe mal in den Gesetzestext geschaut.
Auf Seite des Erwerbers:
§10 (1a) WaffG: "Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen."
Auf Seite des Überlassers:
§34 (2) WaffG: "Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.[...]"
OK im Grunde müssen wir über den Begriff "Erwerb" sprechen (schreiben). Soweit ich mich noch an Privatrecht I und II erinnere wird ein Erwerb einer Sache durch einen Kaufvertrag oder eine Schenkung (oder Erbschaft...) geregelt. Jetzt müsste man mit dem BGB und dem HGB prüfen, ob ein gültiger KV zustande kam (Schenkung und Erbschaft fällt ja raus).
Ich wollte diesen Sachverhalt gar nicht so ausarten lassen und habe mich mit meinem SB (hoffentlich) geeinigt, der Verkäufer bestätigt nun schriftlich, dass er die Waffe wieder hat --> der Verbleib der Waffe wäre wieder geklärt und alles darf sich wieder beruhigen.
Meine Lehre daraus, sobald ich in einer Sache unsicher bin ruf ich den SB an oder schicke ihm eine Email bevor ich wieder unwissentlich etwas eventuell nicht ganz richtig mache. Allerdings ist mir aufgefallen, dass diese Sache doch viele Facetten hat und die Meinungen auseinander gehen. Dass ich der Erste bin, der eine Waffe wieder zurückschickt, weil sie nicht den Angaben der Anzeige entspricht, kann ich nicht wirklich glauben...
und dass Andere in gleicher Situation die Kanone eintragen lassen haben und wieder austragen lassen haben (und dafür gezahlt haben) glaub ich auch nicht ganz...
Gruß
Brause
Auf Seite des Erwerbers:
§10 (1a) WaffG: "Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen."
Auf Seite des Überlassers:
§34 (2) WaffG: "Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.[...]"
OK im Grunde müssen wir über den Begriff "Erwerb" sprechen (schreiben). Soweit ich mich noch an Privatrecht I und II erinnere wird ein Erwerb einer Sache durch einen Kaufvertrag oder eine Schenkung (oder Erbschaft...) geregelt. Jetzt müsste man mit dem BGB und dem HGB prüfen, ob ein gültiger KV zustande kam (Schenkung und Erbschaft fällt ja raus).
Ich wollte diesen Sachverhalt gar nicht so ausarten lassen und habe mich mit meinem SB (hoffentlich) geeinigt, der Verkäufer bestätigt nun schriftlich, dass er die Waffe wieder hat --> der Verbleib der Waffe wäre wieder geklärt und alles darf sich wieder beruhigen.
Meine Lehre daraus, sobald ich in einer Sache unsicher bin ruf ich den SB an oder schicke ihm eine Email bevor ich wieder unwissentlich etwas eventuell nicht ganz richtig mache. Allerdings ist mir aufgefallen, dass diese Sache doch viele Facetten hat und die Meinungen auseinander gehen. Dass ich der Erste bin, der eine Waffe wieder zurückschickt, weil sie nicht den Angaben der Anzeige entspricht, kann ich nicht wirklich glauben...
und dass Andere in gleicher Situation die Kanone eintragen lassen haben und wieder austragen lassen haben (und dafür gezahlt haben) glaub ich auch nicht ganz...
Gruß
Brause