Bußgeldbescheid -Handy am Steuer hat jemand mit dem Widerspruch erfolgreich Erfahrung ?

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Hallo Foris,

während einer Autofahrt hatte ich eine Polizeistreife hinter mir und mich rausgewunken.
ich hätte angeblich mein Handy am Ohr,die Kollegin der Polizeistreife hat nichts gesehen,oder behauptet ja das stimme. Nur der kontrollierende Beamte ist sich da sicher.
Fakt ist, ich habe das Handy nicht angerührt..warum auch ? Die Freisprechanlage funktioniert bestens ,wovon sich der POM auch überzeugen konnte.
Zudem habe ich hinten abgedunkelte Scheiben und durch diverse Revierfahrten war Auto und Heckscheibe auch noch verschmutzt. Der kann nichts gesehen haben.
Sich durch die Haare streichen oder mal am Ohr kratzen gibt es scheinbar nicht.
Angeboten habe ich meine Verbindungsdaten zu checken ,es gab zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anrufe oder Nachrichten.Kein Interesse.

Machts Sinn anwaltich den Einspruch einzulegen .
Hat jemand diesbezüglich Erfahrung wie so etwas ausgeht,oder ist man gegen einen (1) Polizisten hoffnungslos vor Gericht unterlegen ?
Gruß +Dank
KF
- der nicht mal einen Punkt in Flensburg hat
 
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Moin,
aus meiner Erfahrung würde ich dagegen Einspruch einlegen. Die Aussage ist nicht haltbar.
Wie du schon richtig gesagt hast kann man das nicht korrekt erkennen von wenn man hinterher fährt. Gibt dann auch die Kollegin bei der Befragung korrekt an das Sie es nicht sehen konnte wird das schnell eingestellt. Ich hatte schon einen ähnlichen Fall: Das bedienen des Schiebedachs wurde als "Stinkefinger zeigen" gedeutet (mache ich immer einfach so beim fahren ohne Grund) ;).
Also Einspruch einlegen und Sachverhalt erklären (Freisprecheinrichtung, am Kopf rumgefummelt) und dann dann warten was kommt, das ist so seicht, da wird es keine Verhandlung geben. Auch Polizisten können sich irren.
 
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Ich würde es darauf ankommen lassen und einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.
Kannst Du den Verbindungsnachweis als Beweis ausdrucken?
D.T.
 
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Das ist ja das einzig Schöne an unserer Bürokratie. Man schlägt Sie mit dem eigenen System. Widerspruch, Einspruch, Entgegenhaltung mit Fotos vom KfZ, Verbindungsnachweis (vom Anbieter) usw..... und das über möglichst viele Schreibtische (wenn man das sportlich sieht, machts fast sogar Spaß!). So lange bis es die Schimmel nervt und es eingestellt wird, da bei der Sachlage nicht halt- und belastbar.
 
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Neulich las ich, daß nur ca. 1/3 der ergangenen Bußgeldbescheide einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Das Problem dabei ist allerdings, daß Du Dein Geld und Deine Zeit einsetzen musst, während die "Gegenseite" einfach weiter macht.
 
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Hat jemand diesbezüglich Erfahrung wie so etwas ausgeht,oder ist man gegen einen (1) Polizisten hoffnungslos vor Gericht unterlegen ?
Wenn das (gerichtliche) Verfahren eingestellt wird, bleibst Du trotzdem auf Deinen Kosten sitzen, wenn Du dafür keine Rechtsschutz hast.
Aber formal Einspruch einlegen kannst Du auch ohne anwaltliche Hilfe. Dabei sollten m.E. nur keine weiteren Erklärungen abgegeben werden (die Dir möglicherweise später im Verfahren auf die Füsse fallen könnten).
Also nur so etwas wie: "Gegen Bußgeldbescheid vom xx.xx.xxxx mit Az. XYZ erhebe ich Einspruch und erkläre, die mir zu Last gelegte Tat nicht verwirklicht zu haben." Dann abwarten. Wenn ein gerichtliches Verfahren eröffnet wird, Rechtsbeistand hinzuziehen.
Einspruchsfrist beachten!

- IANAL, daher nur (m)eine Meinungsäußerung.
 
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Sowas geht nicht vor Gericht, da muss der Staatsanwalt erstmal entscheiden das die Beweislage eine Klage rechtfertigt
Falsch.
Staatsanwaltschaft hat bei verkehrsOwis nichts zu melden.
Bußgeldbescheid wird von der Bußgeldstelle erlassen, geht der Betroffene in Widerspruch geht der Bescheid zurück zu den anzeigenden Beamten.
die entscheiden ob der Tatbestand gesichert ist oder ob es eingestellt werden kann. Falls ersteres geht es direkt zur Gerichtsverhandlung ohne Staatsanwaltschaft.
 
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Ein Verfahren muss doch erstmal eröffnet werden. Das Ding ist nach einem Anwaltsbrief geklärt
 
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Falsch.
Staatsanwaltschaft hat bei verkehrsOwis nichts zu melden.
Bußgeldbescheid wird von der Bußgeldstelle erlassen, geht der Betroffene in Widerspruch geht der Bescheid zurück zu den anzeigenden Beamten.
die entscheiden ob der Tatbestand gesichert ist oder ob es eingestellt werden kann. Falls ersteres geht es direkt zur Gerichtsverhandlung ohne Staatsanwaltschaft.
Hast Recht, hab es nochmal nachgelesen.
Würde trotzdem Einspruch einlegen. Aber das müsste dann zur Bußgeldstelle zurück gehen die nochmal die "Beweise" sichtet, was hier ja nur die Aussage des Beamten ist.
 
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Staatsanwaltschaft hat bei verkehrsOwis nichts zu melden.

Im Hinweis zur Rechtsbehelfbelehrung heißt es: "Nimmt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid trotz Ihres Einspruchs nicht zurück, so leitet sie den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiter."

Im Verfahren ist die Sta also zumindest administrativ tätig.
 

Westwood

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Hallo @katzenfutter,

ich hatte letztes Jahr einen ähnlich gearteten Fall bei dem ein Beamter der an der Straße postiert war gesehen haben wollte das ich das Handy in der Hand hatte.
Es war möglich das Gerät auslesen zu lassen um Festzustellen das zum besagten Zeitpunkt keine Nutzung stattgefunden hat.
Ich würde es in deinem Fall ehrlich drauf ankommen lassen...

Schöne Grüße

Westwood
 
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Im Hinweis zur Rechtsbehelfbelehrung heißt es: "Nimmt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid trotz Ihres Einspruchs nicht zurück, so leitet sie den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiter."

Im Verfahren ist die Sta also zumindest administrativ tätig.
Administrativ ja. Aber sie hat keinerlei Befugnisse.
 
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Hast Recht, hab es nochmal nachgelesen.
Würde trotzdem Einspruch einlegen. Aber das müsste dann zur Bußgeldstelle zurück gehen die nochmal die "Beweise" sichtet, was hier ja nur die Aussage des Beamten ist.
Bei ca 3/4 aller vowis ist das der Fall.
Ausser vielleicht Blitzen oder Rotlicht mit Videoüberwachung.
ansonsten gibt es immer nur die Aussage das Beamten. Anders geht es ja auch nicht. Du kannst ja nicht aus dem Streifenwagen heraus im fließenden Verkehr ein Foto machen wie einer keinen Gurt trägt oder das Handy in der Hand hält.
da zählt neunmal die Zeugenaussage. Und die ist eben vor Gericht in der Regel „mehr wert“ beim Polizeibeamten da die das täglich zigfach machen.
natürlich können die sich auch mal irren. Das liegt dann in der freien beweiswürdigung des Richters.
 

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