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deshalb ist das Verbindungsnachweisprotokoll des Providers hier das einzige Beweismittel, das Erfolg verspricht
Neulich las ich, daß nur ca. 1/3 der ergangenen Bußgeldbescheide einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Das Problem dabei ist allerdings, daß Du Dein Geld und Deine Zeit einsetzen musst, während die "Gegenseite" einfach weiter macht.
Die 1/3 halte ich für recht plausibel und mit einer vernünftigen Verkehrsrechtschutzversicherung ist es eben nur deren Geld und die Zeit des Anwalts. Ich habe mich noch nie länger als ein paar Minuten mit irgendwelchen rechtlichen Sachen im Straßenverkehr aufgehalten und da bin ich ganz bei @Mr.Kanister: Wenn man dann immer als Durchschrift liest was der Anwalt so rausfeuert macht das schon SpaßDas ist ja das einzig Schöne an unserer Bürokratie. Man schlägt Sie mit dem eigenen System (...) und das über möglichst viele Schreibtische (wenn man das sportlich sieht, machts fast sogar Spaß!). (...)
und was wenn du bei whats app getickert hast?
Schreiben bei WhatsApp mit dem Handy am Ohr? Das will ich sehen(...) ich hätte angeblich mein Handy am Ohr (...)
Alle ohne Ahnung sollten bitte einfach die Finger gerade lassen
Sprachnachricht abgehört oder Sonstwas gehört.Die 1/3 halte ich für recht plausibel und mit einer vernünftigen Verkehrsrechtschutzversicherung ist es eben nur deren Geld und die Zeit des Anwalts. Ich habe mich noch nie länger als ein paar Minuten mit irgendwelchen rechtlichen Sachen im Straßenverkehr aufgehalten und da bin ich ganz bei @Mr.Kanister: Wenn man dann immer als Durchschrift liest was der Anwalt so rausfeuert macht das schon Spaß
Schreiben bei WhatsApp mit dem Handy am Ohr? Das will ich sehen
Auch ohne Gerichtskosten entstehen auf Deiner Seite Kosten und Aufwand, die nicht Jedermann auf eine Rechtschutzversicherung abwälzen kann!
Einen Einspruch vor Eröffnung der Hauptverhandlung zurückzunehmen, ist auch nicht "gratis", bei anwaltlicher Vertretung siehe bspw. RVG Nr. 5115 VV. Ausserdem werden neben den Verwaltungsgebühren des Bußgeldverfahrens auch noch 1/4% des Bußgeldes als Gerichtskosten fällig, mindestens jedoch 15 € + Zustellungskosten - falls ein Gerichtstermin bereits angesetzt wurde.
Wird der Einspruch erst in der Verhandlung zurückgenommen, werden die Verwaltungsgebühren und die halben Gerichtskosten fällig.
Der Bußgeldbescheid wird durch Rücknahme des Einspruchs unmittelbar rechtskräftig (und vollstreckbar).
Das sehe ich genauso. Ich würde in diesem Fall Einspruch einlegen.Das sollte man aber genau abwägen ob es einem das nicht wert ist.
Ein zu unrecht kassierter Punkt kann einen auf lange Sicht sehr viel teurer kommen.
In der Regel beträgt die Zuzahlung beim vorhandensein einer Verkehrsrechtsschutzversicherung 150 Euro. Die Versicherung wird Dir dann auf Nachfrage bez. der Kostenübernahme eine Kanzlei ihres Vertrauens nennen, der Du den Vorfall telefonisch schilderst. Dann wird diese Kanzlei die Chancen auf "Sieg" bewerten und dieses Dir und Deiner Versicherung mitteilen. Ich glaube nicht, das die Versicherung bei 50:50 den Rechtsweg bezahlt.Die Chancen vor Gericht stehen 50:50.
Die Kanzlei wird es immer probieren und sagen, dass man da großen Erfolg haben könnte. Warum wird sonst wegen jedem Furz in Widerspruch gegangenIn der Regel beträgt die Zuzahlung beim vorhandensein einer Verkehrsrechtsschutzversicherung 150 Euro. Die Versicherung wird Dir dann auf Nachfrage bez. der Kostenübernahme eine Kanzlei ihres Vertrauens nennen, der Du den Vorfall telefonisch schilderst. Dann wird diese Kanzlei die Chancen auf "Sieg" bewerten und dieses Dir und Deiner Versicherung mitteilen. Ich glaube nicht, das die Versicherung bei 50:50 den Rechtsweg bezahlt.
Veruch's und sprich mit Deiner Versicherung.
Ich bin mal an einer roten Ampel von einer Zivilstreife beim telefonieren erwischt worden. Leugnen war zwecklos, die beiden hatten Spaß wie Bolle. Ich warf ein, das ich nicht gefahren bin, da das Auto still stand. Macht nix. Da ich ja am Verkehrsgeschehen teilgenommen habe, sollte ich zahlen. Dann habe ich den Polizisten eröffnet, das meine START-STOPP Anlage den Motor vor der Ampel abgeschaltet hat und ich mit stehendem Motor wohl nicht am Verkehrsgeschehen teilnehmen kann. Sie wirkten dann ein wenig hilf- / ratlos und wünschten mir nach einer kurzen Belehrung eine angenehme Weiterfahrt.
Die Kanzlei wird es immer probieren und sagen, dass man da großen Erfolg haben könnte. Warum wird sonst wegen jedem Furz in Widerspruch gegangen
ich meine außerdem mit 50:50 nur. Der Richter kann dir glauben oder eben den Beamten