deshalb ist das Verbindungsnachweisprotokoll des Providers hier das einzige Beweismittel, das Erfolg verspricht
Schreiben bei WhatsApp mit dem Handy am Ohr? Das will ich sehen
Der Verbindungsnachweis sagt (fast) nichts aus.
Man kann auch Sprachnachrichten oder Sprachmemos abhören.
da zählt neunmal die Zeugenaussage. Und die ist eben vor Gericht in der Regel „mehr wert“ beim Polizeibeamten da die das täglich zigfach machen.
Und genau an dem Punkt fängt mehr oder weniger die Narrenfreiheit der Rennleitung an.
Warum sind deren Aussagen mehr wert wie die eines normalen Bürgers?
Es steht doch im GG:
JEDER Mensch ist gleich!
Das heißt für mich:
Steht Aussage gegen Aussage gilt für mich:
Im Zweifelsfall für den Angeklagten.
Hatte mal den Fall in Österreich Landstraße Nauders Richtung Italien.
War da am Campingplatz "Alpen Camping"
Da habe ich mitbekommen, wie ein Sheriff die Geschwindigkeit einer Motorradfahrergruppe geschätzt hat (ja, das dürfen die und können das (nehme an, daß die geeichte Augen haben)).
Dan war jede Argumentation der Gruppe für den Ar...
Ich habe dann hinterher mit dem Polizeibeamten gesprochen und gefragt, was vor Gericht passieren würde.
Da meinte der:
"Die haben keine Chance! Mein Wort zählt mehr!"
Ich habe dann nur gedacht:
Schöne heile Welt! Gerechtigkeit für alle!