Bußgeldbescheid -Handy am Steuer hat jemand mit dem Widerspruch erfolgreich Erfahrung ?

Registriert
4 Jul 2018
Beiträge
809
Versteh ich nicht. Wenn der das Handy am Ohr gesehen haben will, aber kein Anruf nachweisbar ist, ist der Fall doch erledigt? Daß Mann sich vor der Kollegin keine Blöße geben möchte ist verständlich, aber schwach. Vllt klappts mit der Einsicht allein am Schreibtisch ja besser.
Man darf es ja nicht mal in die Hand nehmen, z.B. um auf die Uhr zu schauen.
 
Registriert
13 Sep 2018
Beiträge
749
(...) verboten ist (...) die BENUTZUNG des elektronisch Gerätes (...)
Wenn er es am Ohr hatte - was behauptet wird - dann schon, aber grundsätzlich ist ja nichtmal die Benutzung des Handys verboten, sondern nur wenn es dafür auch aufgenommen werden muss.

(...) Dann habe ich den Polizisten eröffnet, das meine START-STOPP Anlage den Motor vor der Ampel abgeschaltet hat und ich mit stehendem Motor wohl nicht am Verkehrsgeschehen teilnehmen kann (...)
Vorsicht, mittlerweile zählt ein automatisch (Start-Stopp-Automatik) abgeschaltetes Fahrzeug als betriebsbereit, das Argument würde entsprechend nicht mehr funktionieren, denn ein durch die Start-Stopp-Automatik ausgeschaltetes Fahrzeug kann direkt und quasi ohne Verzögerung wieder losfahren. Aktuell ist es so, dass das Fahrzeug manuell ausgeschaltet (Zündung) werden muss. Früher war das nicht genau geregelt - da ging es nur um den ausgeschalteten Motor - und da funktionierte das "Schlupfloch".
 
Registriert
9 Jul 2019
Beiträge
3.000
@katzenfutter :

Wohnst Du in der Stadt oder auf dem Land? Im letzteren Fall würde ich keinen Anwalt nehmen, sondern mich selbst vertreten - und sauber argumentieren. Mit Bildern vom verdreckten Auto, und einer Verbindungsliste vom Handy.

Auf dem Land nehmen sich Richter eher noch die Zeit, den Sachverhalt zu prüfen.

In einem überlasteten Gericht in der (Mittel- bzw. Groß-)Stadt wird der Richter wahrscheinlich eher einfach der Linie der Polizei folgen. Ist weniger Arbeit.

Allgemeingültige Regel: Vom Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil.
 
Registriert
8 Jan 2009
Beiträge
142
Meine Frau hatte es auch mal. Angeblich Handy in der Hand, war aber die Fernbedienung vom Navi.
Widerspruch eingelegt und vor Gericht wurde es eingestellt.
Der Polizist wurde gefragt, welches Modell, Farbe, Größe, etc.
Er sagte nur was von klein und schwarz. Das war die Fernbedienung aber auch.
 
Registriert
17 Dez 2020
Beiträge
3.476
Meine Frau hatte es auch mal. Angeblich Handy in der Hand, war aber die Fernbedienung vom Navi.
Widerspruch eingelegt und vor Gericht wurde es eingestellt.
Der Polizist wurde gefragt, welches Modell, Farbe, Größe, etc.
Er sagte nur was von klein und schwarz. Das war die Fernbedienung aber auch.
Ja das sind dann immer die ganz schlauen Ausreden. Leider glauben es die Richter auch noch.
Navi bedienen ist ja zum Glück nach dem neuen Tatbestand auch verboten, um solche Krücken zu vermeiden.
 
Registriert
1 Aug 2007
Beiträge
1.671
Ok Leute ,vielen Dank ,
Ne Menge guter Gesichtspunkte hier.
ich lege Einspruch ein, ohne Erklärungen und wie es war und so weiter.
So wie Schnepfendreck es formuliert hat.

Wenn hier ein versierter RA ist, der in München zugelassen ist,,kann sich gerne melden.
Bin rechtsschutzversichert ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
9 Aug 2020
Beiträge
56
Wenn in Deutschland ein Polizist sagt, du hattest das Handy am Ohr, hattest du es am Ohr. Polzisten genießen als Handlanger der Staatsanwaltschaft leider mehr glaubwürdigkeit als ein normal Bürger.
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
7.669
Wenn in Deutschland ein Polizist sagt, du hattest das Handy am Ohr, hattest du es am Ohr. Polzisten genießen als Handlanger der Staatsanwaltschaft leider mehr glaubwürdigkeit als ein normal Bürger.
Als Saarländer kannst Du immer behaupten, dass Du eine Maggiflasche am Lauscher hattest. Das ist äußerst glaubwürdig 😜
 
Registriert
15 Jun 2012
Beiträge
1.570
Wenn in Deutschland ein Polizist sagt, du hattest das Handy am Ohr, hattest du es am Ohr. Polzisten genießen als Handlanger der Staatsanwaltschaft leider mehr glaubwürdigkeit als ein normal Bürger.

Genau das ist das Problem.
Die können noch so viel vor Gericht "phantasieren", einem Polizisten wird immer geglaubt und die Staatsanwaltschft paktiert mit ihnen und reist denen kein Bein aus.

Wenn man da keinen Zeugen hat, wird die Chance sehr klein es zu gewinnen.
 
Registriert
13 Sep 2018
Beiträge
749
(...) Wenn man da keinen Zeugen hat, wird die Chance sehr klein es zu gewinnen.
Naja, wenn einem Polizist doch "immer" geglaubt wird bräuchte dieser doch nur zu sagen, dass keine Zeugen da gewesen wären - selbst wenn es anders war.
Aber mal Butter bei die Fische: Auch einem Polizisten wird vor Gericht nicht alles abgekauft, ein guter Anwalt hilft hier ungemein.
 
Registriert
28 Mrz 2020
Beiträge
452
Blöde Frage, aber was bringt denn der Verbindungsnachweis? Evtl. hat man eine Sprachnachricht abgehört oder sogar aufgenommen... Was bringt da der Verbindungsnachweis in der heutigen Zeit, wo kaum noch jemand telefoniert ;)
 
Registriert
8 Sep 2016
Beiträge
4.856
deshalb ist das Verbindungsnachweisprotokoll des Providers hier das einzige Beweismittel, das Erfolg verspricht

Schreiben bei WhatsApp mit dem Handy am Ohr? Das will ich sehen :LOL:

Der Verbindungsnachweis sagt (fast) nichts aus.
Man kann auch Sprachnachrichten oder Sprachmemos abhören.

da zählt neunmal die Zeugenaussage. Und die ist eben vor Gericht in der Regel „mehr wert“ beim Polizeibeamten da die das täglich zigfach machen.

Und genau an dem Punkt fängt mehr oder weniger die Narrenfreiheit der Rennleitung an.
Warum sind deren Aussagen mehr wert wie die eines normalen Bürgers?

Es steht doch im GG:
JEDER Mensch ist gleich!

Das heißt für mich:
Steht Aussage gegen Aussage gilt für mich:

Im Zweifelsfall für den Angeklagten.

Hatte mal den Fall in Österreich Landstraße Nauders Richtung Italien.
War da am Campingplatz "Alpen Camping"
Da habe ich mitbekommen, wie ein Sheriff die Geschwindigkeit einer Motorradfahrergruppe geschätzt hat (ja, das dürfen die und können das (nehme an, daß die geeichte Augen haben)).
Dan war jede Argumentation der Gruppe für den Ar...

Ich habe dann hinterher mit dem Polizeibeamten gesprochen und gefragt, was vor Gericht passieren würde.
Da meinte der:
"Die haben keine Chance! Mein Wort zählt mehr!"

Ich habe dann nur gedacht:
Schöne heile Welt! Gerechtigkeit für alle!
 
Registriert
30 Jun 2017
Beiträge
442
Warum sind deren Aussagen mehr wert wie die eines normalen Bürgers?

Aufgrund der Tatsache, dass diese Personen kein persönliches Interesse am Ausgang des Verfahrens haben. Nicht haben dürfen.

Andernfalls wäre es Willkür.

Im vorliegenden Fall dürften die Erfolgsaussichten für den Fragesteller jedoch gut sein. Irren ist menschlich.
 

z/7

Registriert
10 Jul 2011
Beiträge
20.347
Aufgrund der Tatsache, dass diese Personen kein persönliches Interesse am Ausgang des Verfahrens haben. Nicht haben dürfen.
Äh. Ich mein, die haben auch Vorgaben, wieviel Delinquenten sie bitte erwischen möchten. Und im vorliegenden Fall kommt leider noch der schon erwähnte Aspekt hinzu. Der muß sein Gesicht noch mehr wahren, als es dem gemeinen Streifenmenschen ohnehin mitgegeben ist. Wenn das kein persönliches Interesse ist, weiß ich nicht.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
144
Zurzeit aktive Gäste
537
Besucher gesamt
681
Oben