Cannabis und Jagdschein

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Vielleicht sollten wir mal festhalten, dass Leute, die Jagdschein und WBK besitzen schon den Nachweis geführt haben, dass sie überdurchschnittlich zuverlässig sind.

Wenn solche Menschen ein Schmerzmittel verordnet bekommen, über deren Nebenwirkungen sie sicher ausreichend aufgeklärt sind, kann man denke ich auch weiterhin davon ausgehen, dass Ihre Zuverlässigkeit nicht grundsätzlich darunter leidet... und sie auch weiterhin verantwortungsvoll mit den Waffen umgehen, und sie unter Medikamenteneinwirkung ggf. gar nicht benützen.

Jemand, der sich am Oktoberfest zeitlich begrenzt unter Drogeneinfluss stellt, und dann mit dem Taxi nach Hause bringen lässt, dem wird man für die Zukunft auch nicht den Führerschein abnehmen.

Gruß

HWL
 
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Vielleicht sollten wir mal festhalten, dass Leute, die Jagdschein und WBK besitzen schon den Nachweis geführt haben, dass sie überdurchschnittlich zuverlässig sind.

Wenn solche Menschen ein Schmerzmittel verordnet bekommen, über deren Nebenwirkungen sie sicher ausreichend aufgeklärt sind, kann man denke ich auch weiterhin davon ausgehen, dass Ihre Zuverlässigkeit nicht grundsätzlich darunter leidet... und sie auch weiterhin verantwortungsvoll mit den Waffen umgehen, und sie unter Medikamenteneinwirkung ggf. gar nicht benützen.

Jemand, der sich am Oktoberfest zeitlich begrenzt unter Drogeneinfluss stellt, und dann mit dem Taxi nach Hause bringen lässt, dem wird man für die Zukunft auch nicht den Führerschein abnehmen.

Gruß

HWL

Vorsicht! Dem Kläger wurde nicht die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) abgesprochen, sondern die "erforderliche persönliche Eignung" nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 WaffG i.V.m. § 17 bzw. 18 Bundesjagdgesetz!
 
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Letzte offizielle Aussagen waren die, ein Cannabis-Patient wird im Straßenverkehr bei und für Ausfallerscheinungen bestraft. Dabei spielt der THC-Wert keine Rolle, weil ja verordnet. Seine Fahrtüchtigkeit hätte er selbst einzuschätzen !?
Wenn die Führerscheinstelle beim gewöhnlichen Sterblichen auch nur Wind von Drogenkonsum erhält, dann werden aber mal fix die Daumenschrauben angesetzt.
Die Qualität der Auskünfte dazu möchte ich nicht bewerten, aber wenn man das Thema mal googlet und darüber nachdenkt, da bekommt man Schnappatmung!
 
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§ 6 Abs. 1 Nr. 2 würd ich ja noch verstehen,... aber Nr. 3?

Gruß

HWL

Der JS-Inhaber ist ja nicht (Alkohol- oder Canabis-)abhängig, psychisch krank oder debil! Deshalb kommt Nr 2 nicht in Betracht.
Die Begründung des Urteils (die man rel. einfach findet) wird in diesem Zusammenhang von der "unverschuldeten Unfähigkeit zum sorgfältigen Umgang mit Waffen und Munition" geschrieben.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Also mMn hat man sich wieder was zusammengereimt um einen LWB aus dem Spiel zu nehmen, Vorwand egal Hauptsache erstmal Tatsachen geschaffen!

Ich hoffe der Betroffene geht in die nächste Runde, damit dieser Scheiß (und das schreibe ich mit voller Absicht) nicht auch noch rechtskräftig wird.

Ich setze hier mal einen 20-er als Spende in Aussicht damit das weitergeht.


CdB
 
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Also mMn hat man sich wieder was zusammengereimt um einen LWB aus dem Spiel zu nehmen, Vorwand egal Hauptsache erstmal Tatsachen geschaffen!

Ich hoffe der Betroffene geht in die nächste Runde, damit dieser Scheiß (und das schreibe ich mit voller Absicht) nicht auch noch rechtskräftig wird.

Ich setze hier mal einen 20-er als Spende in Aussicht damit das weitergeht.

CdB

Sorry: "Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO)." Zitatende

Ich bin weit davon entfernt, den Beschluss gutzuheißen oder zu rechtfertigen - aber man sollte ihn vielleicht einmal lesen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Tja, das drang wohl nicht durch meinen Ad-Blocker.


CdB
 
Y

Yumitori

Guest
Das sehe ich etwas anders ... du brauchst nur mal etwas zu googlen bzgl. medizinischem Cannabiskonsum und Rausch.
bzüglich Kraftfahrzeuge Maschinenbedienung etc...
Ich wollte da jetzt nicht tausend links reinknallen, kann das aber gerne nachholen wenn du willst.


Ich setze auch keine "Verschwörungstheorien" in Umlauf, aber dir dürfte aufgefallen sein das diesbezüglich schon ein "feiner" Unterschied gemacht wird ? oder ?

Zitat:
"Nur sei es Polizeibeamten oft gar nicht bekannt, dass es legales Cannabis zu medizinischem Gebrauch gebe, stellt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung fest. Bei Straßenverkehrskontrollen bestehe die Gefahr, dass die Cannabispatienten kriminalisiert würden."

Zitat:
Das Gericht ist allerdings der Auffassung, dass auch bei medizinisch begründetem regelmäßigem Cannabis-Konsum ein verlässlicher Umgang mit Waffen und Munition nicht gewährleistet ist. Es gebe keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach sich die Wirkungsweisen des Rauschmittels bei medizinisch überwachtem Cannabis-Konsum von denen bei Cannabis-Missbrauch unterscheiden."


Nicht soweit ausholen mit der Keule.... die wirft Schatten , da könnte man was übersehen.


So das mußte mal raus

Zum Gruße,

also i c h jedenfalls kann zwar durchaus mal etwas übersehen, weil ich ein Mensch bin.
A b e r ich kenne das gesamte Urteil nicht und auch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes hat schriftlich abgefasst zu werden. Und alleine aus dieser Abfassung heraus kann man umfassend Stellung beziehen, ansonsten ist man kein guter Jurist.
Alles, was ich bisher gelesen habe, würde mich ganz auf Deiner Seite stehen, wenn es sich so exakt auch in den Urteilsgründen wiederfinden ließe.
Alles andere ist Kaffeesatzleserei, versteh' es doch - allein das Urteilsergebnis kann einen durchaus wütend machen.
Aber denk' doch nur mal an den Fall Bachmeier, wie ist da i n
j e d e r Instanz jeweils auf den Urteilen herumgeprügelt worden...
Ich bin ja auch der "voreiligen Auffassung", dass das hier in Rede stehende Ergebnis "nicht richtig sein kann" - aber ich muss diese Auffassung möglicherweise revidieren, wenn ich das Urteil ganz gelesen habe - und ich meine n i c h t irgendwelche links zum Thema, ich meine das U r t e i l.
Ich denke auch, dass der Anwalt des Jägers nicht wirklich gut gewesen ist, aber es kann gut sein, dass der Mann keine Chance hatte - ich w e i s s es aber erst -s.o. .

Es mag arrogant klingen, ist aber nicht so gemeint: Im Grunde kann ein Nichtjurist nicht beurteilen, ob ein Urteil richtig oder falsch ist -ebenso wenig wie ich einem Mechatroniker nicht sagen kann, ob er mein Auto richtig repariert hat oder nicht, nur weil es 2 km hinter der Werkstatt liegen geblieben ist.
 
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Zum Gruße,

also i c h jedenfalls kann zwar durchaus mal etwas übersehen, weil ich ein Mensch bin.
A b e r ich kenne das gesamte Urteil nicht und auch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes hat schriftlich abgefasst zu werden. Und alleine aus dieser Abfassung heraus kann man umfassend Stellung beziehen, ansonsten ist man kein guter Jurist.
Alles, was ich bisher gelesen habe, würde mich ganz auf Deiner Seite stehen, wenn es sich so exakt auch in den Urteilsgründen wiederfinden ließe.
Alles andere ist Kaffeesatzleserei, versteh' es doch - allein das Urteilsergebnis kann einen durchaus wütend machen.
Aber denk' doch nur mal an den Fall Bachmeier, wie ist da i n
j e d e r Instanz jeweils auf den Urteilen herumgeprügelt worden...
Ich bin ja auch der "voreiligen Auffassung", dass das hier in Rede stehende Ergebnis "nicht richtig sein kann" - aber ich muss diese Auffassung möglicherweise revidieren, wenn ich das Urteil ganz gelesen habe - und ich meine n i c h t irgendwelche links zum Thema, ich meine das U r t e i l.
Ich denke auch, dass der Anwalt des Jägers nicht wirklich gut gewesen ist, aber es kann gut sein, dass der Mann keine Chance hatte - ich w e i s s es aber erst -s.o. .

Es mag arrogant klingen, ist aber nicht so gemeint: Im Grunde kann ein Nichtjurist nicht beurteilen, ob ein Urteil richtig oder falsch ist -ebenso wenig wie ich einem Mechatroniker nicht sagen kann, ob er mein Auto richtig repariert hat oder nicht, nur weil es 2 km hinter der Werkstatt liegen geblieben ist.


http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-00200?hl=true


http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-116940?hl=true
 
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tar

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Ist ja kein Wunder, wenn beim Amt bei postulierter 30 g Tagesdosis die Alarmglocken schellen. ;)

"Im März 2016 wurde dem Landratsamt mitgeteilt, dass der Antragsteller an multipler Sklerose erkrankt sei und aus medizinischen Gründen regelmäßig Cannabis konsumiere."

Wer teilt das mit, das Amt das die Ausnahmegenehmigung erteilt hat?
 
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Der JS-Inhaber ist ja nicht (Alkohol- oder Canabis-)abhängig, psychisch krank oder debil! Deshalb kommt Nr 2 nicht in Betracht.
Die Begründung des Urteils (die man rel. einfach findet) wird in diesem Zusammenhang von der "unverschuldeten Unfähigkeit zum sorgfältigen Umgang mit Waffen und Munition" geschrieben.

Ok, ich habs nicht verstanden, versuchs aber zu verstehen...

Gruß

HWL
 
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Fakt bei mir, nach einem Hirnschlag, war: Pauschal Fahrverbot min. 6 Monate, enorm suchtgefährdende Medis (Benzos) - aber nach ein paar Wochen doch bitte wieder arbeiten "gehen"...

Jagdschein entspechend Arbeit nicht beeinflusst.

Ich habe Krankenhaus und Arzt sofort nach der ersten Nacht (Notaufnahme) gewechselt.
 

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