Cannabis und Jagdschein

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Gilt das auch für andere verschreibungspflichtige Schmerzmittel oder Psychopharmaka? Laut Radiobeitrag auf Bayern 2 ist beides eingezogen worden, Jagdschein und WBK.
 
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Gilt das auch für andere verschreibungspflichtige Schmerzmittel oder Psychopharmaka? Laut Radiobeitrag auf Bayern 2 ist beides eingezogen worden, Jagdschein und WBK.
Nach der Argumentation vom Gericht glaube ich nicht das man das Urteil einfach übertragen kann auf andere Medikamente.

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Die arme Sau! Wahrscheinlich jahrelange erfolglose Schmerztherapie, endlich was gefunden was hilft und legal zu beschaffen ist und dann auch noch so was. Den hat doch jemand verpfiffen.
 
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Zit.:
Nach der Argumentation vom Gericht glaube ich nicht das man das Urteil einfach übertragen kann auf andere Medikamente.

Genau da liegt doch das Problem.
Ich glaube der bayrische Richter hat da die Situation falsch eingeschätzt.

Es muss mit anderen Medikamenten gleichgestellt werden, auch vor Gericht, da es sich um ein eingetragenes Medikament mit gesetzlicher absegnung handelt.
Somit darf das nicht anders als vergleichbare Medikamente behandelt werden.

Ich denke mir , mit einer Revision kommt er da weiter, so funktioniert halt das deutsche Rechtssystem...
Auch unsinnige Urteile sind rechtskräftig, bis ein höher gestellter sagt daß ein neues Urteil gilt.

Das Urteil, wenn es so stehenbleibt wird weittragende Auswirkungen auf 100 tausende Schmerzpatienten haben die andere Sache konsumieren...

Das will niemand , erstrecht nicht die Pharmaindustrie....
Das wird dem Richter sein rechtswiedruges Urteil früher oder später nichtig machen.


Gruss eiche

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Zit.:


Das will niemand , erstrecht nicht die Pharmaindustrie....
Das wird dem Richter sein rechtswiedruges Urteil früher oder später nichtig machen.


Gruss eiche

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Das glaub ich nicht, meinst du die Pharmahersteller haben Angst, dass ein chronischer Schmerzpatient die Medikamente nicht mehr einnimmt um den Jagdschein zu behalten?

Weit problematischer sehe ich für den Betroffenen potentielle Einschränkungen anderer Art, z.B. das Verbot aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen, das Verbot aktiv Maschinen zu führen usw.
Wenn ein Mensch aufgrund von Medikamenten nicht in der Lage ist verlässlich mit Waffen und Munition umzugehen dann ist er es erst recht nicht im heutigen Straßenverkehr. Mit etwas Pech kann man dann auch gleich den Beruf an den Nagel hängen wenn Gerichte die logische Konsequenz aus der Medikamenteneinnahme ziehen und die Scheine auch gleich eingezogen werden.

Sauenglück
 
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Ich würd eher Jein sagen,

der fiese Waffenbesitzer ist natürlich eine zu bekehrende Person und man sollte nichts unversucht lassen um diesem Menschen die bösen Knallstöcke weg zu nehmen (und selbst dann, wenn man das Leid eines Menschen dafür nutzen muss).
Bzgl. des Straßenverkehrs wird man auf die ersten Gerichtsurteile warten müssen, die sich leider bestimmt ergeben werden, aktuell noch "erlaubtes" kann trotzdem zu großen Problemen führen:
1. Angestellte der Verkehrsbetriebe oder Führer von großen Maschinen werden irgendwann "auf den Prüfstand kommen", gerade die Personenbeförderung.
2. Alkohol ist in geringen Mengen erlaubt, sofern die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt ist und der Grenzwert nicht überschritten wird. Kommt es zum Unfall ist man mind. SEHR mitschuldig, gerne springen hier auch die Versicherungen auf und versuchen sich bzgl. der Kostenübernahme rauszuwinden.
3. Die Fahrtüchtigkeit wird nicht alleine vom Fahrzeugführer eingeschätzt, mit 0.2 Promille kann man genauso aus dem Verkehr gezogen werden sollten sich die Gesetzeshüter einig sein, dass man trotz unter dem Grenzwert liegender Berauschung nicht mehr in der Lage ist das Fahrzeug zu führen - ergo Lappen weg.

Punkt 2 und 3 sind nur eine Frage der Zeit bis man Alkohol und THC beliebig austauschen kann.

Zum Gruße
Sauenglück
 

z/7

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Punkt 2 und 3 sind nur eine Frage der Zeit bis man Alkohol und THC beliebig austauschen kann.

Was nicht wirklich weiterhilft, denn bei Alkohol gilt ja auch inzwischen 0,0 beim Führen.

Der Knackpunkt ist die regelmäßige Einnahme. Es gibt genügend Medikamente, bei denen einem auch die Fahrtüchtigkeit abgesprochen wird. Bisher ist nur noch keiner darauf gekommen, denjenigen, die diese regelmäßig einnehmen, auch den Führerschein/Waffenschein/Jagdschein abzuknöpfen. Warum nicht? Weil die Einnahme auch unterbrochen/wieder abgesetzt werden kann. Das geht bei THC ja nun aber genauso. Ergo gibt es keinen Grund für diese Maßnahme.

Mir scheint, die Qualität der Rechtsverdreher ist noch unterirdischer, als ich ohnehin bisher feststellen mußte.
 

tar

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Achtung:
Du fährst ganz normal Auto und auf einmal tritt schlagartig der Flashback ein und man sieht nur noch lauter rosa Elefanten

oder so ähnlich! :lol:
 
Y

Yumitori

Guest
Moin,

auch, wenn es vielen Foristi vielleicht nicht gefällt:
B e v o r ich das Urteil kritisieren kann, gerne auch auseinandernehmen, muss ich erst einmal die ganze Entscheidung und nicht nur den Urteilstenor kennen; denn j e d e s Urteil ist eine auf einen Einzelfall bezogene Entscheidung.

Was aber n i c h t heißt, dass ich das Urteil toll finde und dass ich nicht die Gefahr sehe, dass hier wieder Politik durch die Hintertür gemacht wird (so wenig Waffen wie möglich im Volk oder so).

Was mir n i c h t passt, wenn (hier?) von "Zwei-Klassen-Gesellschaft" oder sonst etwaigen Verschwörungstheorien geschrieben wird.
Nur allzu oft hängen die, die so schreiben, im Zweifel zu schnell und dann auch noch die Falschen auf !

Wohlverstanden - ich vertrete ein liberales Waffenrecht und bin für freien Waffenbesitz eines jeden insoweit unbescholtenen Staatsbürgers. Ich sehe auch die Gefahr, dass Politik durch Gerichte gemacht wird, was nicht sein darf !
Aber o h n e vollständige Urteilskenntnis darf man keinerlei Kritik üben, man ist sonst nicht besser, als die Zeitung mit den vier Buchstaben.
 
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Das sehe ich etwas anders ... du brauchst nur mal etwas zu googlen bzgl. medizinischem Cannabiskonsum und Rausch.
bzüglich Kraftfahrzeuge Maschinenbedienung etc...
Ich wollte da jetzt nicht tausend links reinknallen, kann das aber gerne nachholen wenn du willst.


Ich setze auch keine "Verschwörungstheorien" in Umlauf, aber dir dürfte aufgefallen sein das diesbezüglich schon ein "feiner" Unterschied gemacht wird ? oder ?

Zitat:
"Nur sei es Polizeibeamten oft gar nicht bekannt, dass es legales Cannabis zu medizinischem Gebrauch gebe, stellt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung fest. Bei Straßenverkehrskontrollen bestehe die Gefahr, dass die Cannabispatienten kriminalisiert würden."

Zitat:
Das Gericht ist allerdings der Auffassung, dass auch bei medizinisch begründetem regelmäßigem Cannabis-Konsum ein verlässlicher Umgang mit Waffen und Munition nicht gewährleistet ist. Es gebe keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach sich die Wirkungsweisen des Rauschmittels bei medizinisch überwachtem Cannabis-Konsum von denen bei Cannabis-Missbrauch unterscheiden."


Nicht soweit ausholen mit der Keule.... die wirft Schatten , da könnte man was übersehen.


So das mußte mal raus
 

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