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Nein!
Nach den Beschussvorschriften der CIP=Internationale Beschusskommission sind Flintenläufe in einer Entfernung von 23 cm vom Stossboden hin zur Muendung zu vermessen und entsprechend zu stempeln. Kaliber 12 geht von 18.2 bis 18.9 mm, Toleranz o.7 mm. Deine Läufe mit 18.5 resp.18.4 sind also innerhalb der messwerte und Toleranzen. Werden die Läufe um mehr als 0.2 mm aufgeweitet, sind die Beschusstempel ungueltig und die Waffe muss neu beschossen werden und die neuen Durchmesser gestempelt werden.
Ja, kann man!
Du hast mit der Stempelung 18,4, 18,5 den Kaliberdurchmesser des Laufes bis zum Beginn der Chokebohrung.
Jetzt misst du den Durchmesser an der Laufmündung - sprich den engeren Durchmesser.
Dabei entspricht:
Eine Verengung von 0,75 - 1,0 mm = Vollchoke;
von 0,55 - 0,875mm = Dreiviertelchoke;
von 0,38 - 0,5mm = Halbchoke;
von 0,25mm = Viertelchoke