@Wildschaden &
@AlbertanLuger:
Wenn die Waffe
1962 vom Handel in D. gekauft wurde, war nach der damals noch gültigen Beschussordnung des Reichswaffengesetzes zu verfahren, Bundesrepublikanisches Waffenrecht griff erst nach 1968/1972...
Aber auch dieses alte Gesetz von 1939 schrieb Stempelung von Rahmen, Lauf & Verschluss vor sowie die Kaliberangabe.
Auf den Fotos kann ich keine Beschuss-Stempel sehen, US-Prüfungsstempel waren/sind in D. ungültig, da nicht CIP-Konform. (Es könnte ein "verdeckter Beschussstempel" verabredet worden sein - mal auf die Innenseiten schauen!)
Von daher vermute ich fast, dass die Waffe (nicht ganz gesetzeskonform)
von/über einen GI oder einen Gun & Rod-Shop der ehemaligen Besatzungstruppen erworben und dann in D. angemeldet wurde (z.B. im Rahmen der Amnestien 1972 & 74?) - auf Beschusszeichen achtete damals keine Sau. Heute sind diese Waffen als "Altbesitz" legalisiert, dürfen natürlich, falls tatsächlich unbeschossen, nicht zum Abfeuern von Patronen benutzt werden.
Wenn dem so ist empfehle ich ein direktes versenden an ein Beschussamt (Ulm ist m.E. nach kundenfreundlich), danach wäre alles in rockenen Tüchern.
PS: Lese gerade in Post #118, dass diese Waffe 1962 von dt. Händler gekauft wurde - der hätte es wissen müssen...aber 1962 pfiffen die Spatzen noch anders von den Kirschbäumen.