Dachbodenfund nach Todesfall in WBK eintragen?

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Mantelträger hat es gut erklärt.
Wenn die Waffe nicht legal in Besitz war, wird die Sache aufwendiger.
Eventuell kommen auch noch Themen wie ein fehlender gültiger Beschuss dazu.

Wie das juristisch abläuft wird man wohl im Einzelfall klären müssen, aber nur weil ich etwas illegales erbe heißt es noch nicht das danach automatisch alles okay ist.
Die 25kg Kokain meines Großonkels Pablo bekomm ich bestimmt auch nicht so leicht legalisiert ;)
 
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So eine Waffe kann ganz legal erworben worden (also als Eigentum in Besitz genommen) sein.
Man denke an Altbesitz und der unterbliebenen Anmeldung.
Womöglich lag die waffe bereits vom Vorbesitzer vollkommen rechtmäßig da. Bis in die 70er gab es da recht liberale Formen. Kauf ab 18 und keine Aufbewahrungsvorschriften.
Erst jetzt wurde sie entdeckt. Eine Erbengeneration übersprungen.

Wenn man eine Waffe erbt, heisst das aber noch lange nicht, dass man sie in Besitz nehmen darf ;)
Man stelle sich ein kulturhistorisch wertvolles Stück vor. Da hat ganz sicher ein Interesse an der Veräußerung gegen Bares.
Es ist Eigentum (ererbt). Man will dafür gar keine Besitzerlaubnis haben. Es wird versilbert.


Etliche Fundwaffen wurden einfach in Waffenbücher aufgenommen und das war es.
 
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Gelöschtes Mitglied 25821

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Genau der Fall, den Mantelträger geschildert hat, hat sich bei meiner Frau ihrem Opa abgespielt:
Grandpa, amerikanischer Soldat in D stationiert und legal in den 50-60er Jahren 3 Farmer Rifles mitgebracht. 2x 12/70er Flinten und 1x Einzellader Repetierer .22LR. Die KK Büchse sogar ohne Serien Nr., da damals nicht registrierungspflichtig.
Grandpa hat sich nach seinem Retirement in D endgültig niedergelassen und sich nicht mehr darum gekümmert.
Als er vor zwei Jahren verstarb, fand die Schwiegermutter beim Entrümpeln die Waffen auf dem Dachboden.
Sie rief die Polizei an und meldete dies. Die Polizei belehrte sie darüber, dass sie die Waffen nicht selbst transportieren darf. Sie gaben ihr die Möglichkeit die Angelegenheit mit dem Sachbearbeiter der Waffenbehörde oder einem Büchsenmacher zu klären, bevor sie als ultima ratio, die Waffen abholen und verschrotten lassen würden.
Sie wandte sich an mich, da ich zwischenzeitlich erwerbsberechtigt (Jagdscheininhaber) war und ich mich wiederum an den SB. Der sagte, wenn ich die Kosten für das Eintragen nicht scheue, dann kann ich sie mit Einverständnis der Schwiegermutter, als Fundwaffen in meine WBK eintragen lassen. Ich müsse lediglich die Seriennummern und Fotos der Waffen zur Verfügung stellen.
Man erinnere sich an die fehlende SNR der KK Waffe...
Also Nr. bei Bundeskriminalamt in München beantragt und angebracht.
Letztendlich wurden sie eingetragen und stehen nun bei mir im Schrank.
Wirklich brauchen tue ich sie nicht, aber das Familienandenken ist gerettet.
Also bitte keine Schauermärchen mehr!
 
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Bei uns in AT wollen sie es schaffen das all die alten Dinger die rumliegen im ZWR gemeldet werden und deshalb brauchst nur damit zum Büchsenmacher gehen und sie eintragen lassen. Fertig.
Alter 98er = Kat. C also hast du 6 Monate Zeit sie eintragen zu lassen. Kat. B ist es ein wenig komplizierter.
So wurde es uns beim Vorbereitungskurs der Jagdprüfung von einen Büchsenmacher erklärt.
 
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Gelöschtes Mitglied 25821

Guest
Hier noch Bildmaterial, welches ich schon mal gepostet hatte, zumindest von einer der dreien:

So, dann zeige ich auch mal was ich "geerbt" habe, bzw. aus schwiegerelterlichem Hause übernehmen und legalisieren "musste":
12 Gauge Vorderschaftrepetierflinte von Chicago Arms aus den Anfang 1900er Jahren. Wurde von Marlin für Sears, Roebuck and Company gefertigt. Hat keinen gültigen Beschuss. Anhang anzeigen 75741Anhang anzeigen 75742Anhang anzeigen 75743
 
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Also bitte keine Schauermärchen mehr!

Also diese "Schauermärchen" gibt es wirklich....
Habe es im Freundeskreis selbst erlebt.

Wenn du dich nicht 100 % auskennst, und der Sachbearbeiter dich mit Paragraphen zuquatscht, kann man es schon glauben ....
Und der einfachste Weg für 99% der Finder ist dann einfach abgeben. So ist es auch gewollt. Wenig Waffen im Volk.

Oder aber selbst im Gesetz lesen, alles schriftlich fixiert an den SB und wenn`s nicht anders geht RA. Rechtlich ist es möglich (y)

Mal ehrlich:
Meistens KK, oft verrostet, Munition bekommen die meisten nicht (Jäger natürlich schon), Waffenaufbewahrung, usw.

Ich bin mir sicher, das es für viele, andere und vieleicht besser Erinnerungsstücke gibt.
Welchen Weg man wählt muss und darf aber jeder selbst Entscheiden.

Gruß Weichei
 
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Intressant. Und ich lebte bisher in dem Irrglauben, Deutschland sei ein Rechtstaat.
Wiedermal falsch gelegen. Es kann doch nicht möglich sein, dass es davon abhängig ist, welchen Sachberater man antrifft. Die weissrussische " Demokratie" sendet Grüsse.
Wann geht ihr auf die Strasse ??????
Hahahaha......von wegen.....zwar OT aber unsere seit 70 Jahren bestehende Strasse wurde "ersterschlossen" (damit ein örtlicher Bauunternehmer-Freund des ehemaligen Bürgermeisters, seit 2019 a.D.-etwas oberhalb sein Neubaugebiet erschließen konnte) .....90% Anliegerkosten da "Ersterschliessung" ......viele ältere Grundstücke sind sehr groß (2000-8000qm) ......die Stadt sagte den Leuten, " Sie sollten Teile der Grundstücke verkaufen" (auch an die Stadt 🤔) und dann können Sie die Anliegergebühren bezahlen.....verwaltungsrechtlich schwierig bis unmöglich, da der Stadt angeblich "Unterlagen " über eine Ersterschließung, vor über 80 Jahren, fehlen, die Anwohner sind beweispflichtig..... das ist de facto eine Enteignung.... sorry TS , soviel zum Rechtsstaat 🤮🤮🤮
Grüße +WMH Olli
 
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Gelöschtes Mitglied 25156

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Ja, bei meinen Eltern wird nach 35 Jahren nun auch die Gebühr für die "Ersterschliessung" (kurz vor Ablauf der Frist) fällig.
 
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Deko Umbau ist doch einfach, da wird der Lauf auf der Unterseite mittels Flex geschlitzt, dann sieht man es anschließend nicht und anschließend möglicherweise noch ein Stift ins Magazin geschweißt, fertig, dann darf der an die wand, die Behörde hat keine illegale Waffe mehr und fertig.

Irrtum!
Bedankt euch bei der EU und Seehofer, seit 1.9.2020 ist nämlich für Deko und Salutwaffen-Umbau total Schicht im Schacht.

Salut (Platzpatrone möglich) ist de facto illegal geworden, selbst der Besitz/ Weitergabe!!!
da werden viele noch ganz blöd gucken, die sowas unwissentlich an der Wand hängen haben und Papa Staat über die Jahre hinweg mehr oder minder zufällig davon wind bekommt.

und Deko= da muß -für teuer Geld- alles so ruiniert/aufgeflext/festgeschweißt sein, bis der Arzt kommt...
da wirds besser Du legst es zurück in den Dachboden und schweigst oder versenkst es im nächsten Moor...
 
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Ein Freund hat mich kontaktiert, da er die Aussagen von Polizei und Waffenbehörde nicht glauben konnte.
Mangels praktischer Erfahrung und den letzten Änderungen im Waffenrecht konnte ich ihm leider auch nicht wirklich weiter helfen.

Ausgangslage:
* Nach dem Tod des Großvaters wird ein 98er gefunden (1937 Mauser Oberndorf - Portugiese)
* Zustand recht gut, nur der Schlagbolzen fehlt. Die derzeit nicht schussbereite Waffe ließe sich also problemlos wieder in einen scharfen Zustand versetzen, mit frei erwerbbaren Teilen.
* Der Finder hat den Fund der Polizei gemeldet
* Die Polizei fand das recht unspektakulär und hat den Finder mit den Worten: "Ja wenn sie sich das als Antiquität an die Wand hängen wollen, dann machen se das doch. Watt sollen wir denn jetzt damit?" verabschiedet
* Der Finder fand diese Aussage etwas befremdlich und hat noch bei der Waffenbehörde des Kreis angerufen
* Die Waffenbehörde empfahl sich an einen Büma Zwecks Deko-Umbau zu wenden, sonst Verschrottung.
* Was schriftliches gibt es noch nicht, kann aber nicht mehr lange dauern.
* Er hat einen lokalen Büma angerufen, dieser macht aber keine Deko umbauten und kannte sich auch nicht aus.

Danach hat er sich an mich gewandt ob ich Licht ins dunkle bringen könnte.

Besteht nach aktuellem Waffenrecht die Chance diese Waffe zu "legalisieren"? Ob der Opa mal eine WBK hatte ist nicht bekannt, aber vermutlich nicht. Aus der Familie des Finders hat niemand eine WBK, Umbau auf Deko ist teuer und es wäre schade drum. Bleibt nur die Verschrottung oder ist Abgabe an EWB innerhalb Frist möglich?

Ich würde die Waffe auch auf meine WBK nehmen, wenn möglich und den Hinterbliebenen die Möglichkeit einräumen sie zu veräußern oder solange aufzubewahren bis jemand aus der Familie eine EWB hat.
Meine Behörde ist leider derzeit kaum zu erreichen und für uns ist auch nicht die selbe Behörde zuständig.
.....jetzt mal ohne Quatsch.....warum hat er

a) ....dich nicht vorher gefragt (evtl wg staatlich geschürter Waffenhysterie 🤔)?

b) ....schlafende Hunde geweckt ?

c) .....sich das angetan ?

Was glaubt er denn wieviele 98er/Flobberts/KK's noch auf Höfen, in Kellern und auf Dachböden rumstehen ?
Das kratzt doch niemanden, keine Behörde schickt Fahnder los um Häuser auf alte Funde zu durchsuchen.....
Und mit nem alten Karabiner zieht auch keiner los um Anschläge zu verüben (ausser in den Köpfen wohlstandsverblödeter, linksgrünsozialistischer Gutmenschen), diejenigen die das wollen kapern einen LKW, fahren in Menschenmengen und sagen sie hätten Drogen konsumiert....
....nur mal so am Rande !!!!
Grüße +WMH Olli
 
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Schlagt euch das mit dem Demi-Umbau aus dem Kopf. Dem Ding muss dauerhaft die Waffeneigenschaft genommen werden, das muss alles aufwendig von Hand gemacht werden, für das Beschussamt fotografisch festgehalten und dokumentiert werden. Dann verlangen die für den Persilschein - also das Gutachten - dass keine Waffeneigenschaft mehr vorhanden über 200 Flocken. Summa summarum rechne mit 1000+
Ein Freund hat mich kontaktiert, da er die Aussagen von Polizei und Waffenbehörde nicht glauben konnte.
Mangels praktischer Erfahrung und den letzten Änderungen im Waffenrecht konnte ich ihm leider auch nicht wirklich weiter helfen.

Ausgangslage:
* Nach dem Tod des Großvaters wird ein 98er gefunden (1937 Mauser Oberndorf - Portugiese)
* Zustand recht gut, nur der Schlagbolzen fehlt. Die derzeit nicht schussbereite Waffe ließe sich also problemlos wieder in einen scharfen Zustand versetzen, mit frei erwerbbaren Teilen.
* Der Finder hat den Fund der Polizei gemeldet
* Die Polizei fand das recht unspektakulär und hat den Finder mit den Worten: "Ja wenn sie sich das als Antiquität an die Wand hängen wollen, dann machen se das doch. Watt sollen wir denn jetzt damit?" verabschiedet
* Der Finder fand diese Aussage etwas befremdlich und hat noch bei der Waffenbehörde des Kreis angerufen
* Die Waffenbehörde empfahl sich an einen Büma Zwecks Deko-Umbau zu wenden, sonst Verschrottung.
* Was schriftliches gibt es noch nicht, kann aber nicht mehr lange dauern.
* Er hat einen lokalen Büma angerufen, dieser macht aber keine Deko umbauten und kannte sich auch nicht aus.

Danach hat er sich an mich gewandt ob ich Licht ins dunkle bringen könnte.

Besteht nach aktuellem Waffenrecht die Chance diese Waffe zu "legalisieren"? Ob der Opa mal eine WBK hatte ist nicht bekannt, aber vermutlich nicht. Aus der Familie des Finders hat niemand eine WBK, Umbau auf Deko ist teuer und es wäre schade drum. Bleibt nur die Verschrottung oder ist Abgabe an EWB innerhalb Frist möglich?

Ich würde die Waffe auch auf meine WBK nehmen, wenn möglich und den Hinterbliebenen die Möglichkeit einräumen sie zu veräußern oder solange aufzubewahren bis jemand aus der Familie eine EWB hat.
Meine Behörde ist leider derzeit kaum zu erreichen und für uns ist auch nicht die selbe Behörde zuständig.
 
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18 Okt 2018
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Deko Umbau ist doch einfach, da wird der Lauf auf der Unterseite mittels Flex geschlitzt, dann sieht man es anschließend nicht und anschließend möglicherweise noch ein Stift ins Magazin geschweißt, fertig, dann darf der an die wand, die Behörde hat keine illegale Waffe mehr und fertig.
Eben nicht.

Dazu gehört weit mehr. Das notwendige Gutachten des Beschussamtes ist da der kleinste Kostenfaktor.
 
Registriert
18 Okt 2018
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Genau der Fall, den Mantelträger geschildert hat, hat sich bei meiner Frau ihrem Opa abgespielt:
Grandpa, amerikanischer Soldat in D stationiert und legal in den 50-60er Jahren 3 Farmer Rifles mitgebracht. 2x 12/70er Flinten und 1x Einzellader Repetierer .22LR. Die KK Büchse sogar ohne Serien Nr., da damals nicht registrierungspflichtig.
Grandpa hat sich nach seinem Retirement in D endgültig niedergelassen und sich nicht mehr darum gekümmert.
Als er vor zwei Jahren verstarb, fand die Schwiegermutter beim Entrümpeln die Waffen auf dem Dachboden.
Sie rief die Polizei an und meldete dies. Die Polizei belehrte sie darüber, dass sie die Waffen nicht selbst transportieren darf. Sie gaben ihr die Möglichkeit die Angelegenheit mit dem Sachbearbeiter der Waffenbehörde oder einem Büchsenmacher zu klären, bevor sie als ultima ratio, die Waffen abholen und verschrotten lassen würden.
Sie wandte sich an mich, da ich zwischenzeitlich erwerbsberechtigt (Jagdscheininhaber) war und ich mich wiederum an den SB. Der sagte, wenn ich die Kosten für das Eintragen nicht scheue, dann kann ich sie mit Einverständnis der Schwiegermutter, als Fundwaffen in meine WBK eintragen lassen. Ich müsse lediglich die Seriennummern und Fotos der Waffen zur Verfügung stellen.
Man erinnere sich an die fehlende SNR der KK Waffe...
Also Nr. bei Bundeskriminalamt in München beantragt und angebracht.
Letztendlich wurden sie eingetragen und stehen nun bei mir im Schrank.
Wirklich brauchen tue ich sie nicht, aber das Familienandenken ist gerettet.
Also bitte keine Schauermärchen mehr!
Bundesland?
 
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23 Sep 2007
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Das mit der Illegalität ist eine Frage der Argumente . Die könnte ja auch von Uropa vor 1973 verschoben worden sein .
 

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