Dachbodenfund nach Todesfall in WBK eintragen?

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Ein Freund hat mich kontaktiert, da er die Aussagen von Polizei und Waffenbehörde nicht glauben konnte.
Mangels praktischer Erfahrung und den letzten Änderungen im Waffenrecht konnte ich ihm leider auch nicht wirklich weiter helfen.

Ausgangslage:
* Nach dem Tod des Großvaters wird ein 98er gefunden (1937 Mauser Oberndorf - Portugiese)
* Zustand recht gut, nur der Schlagbolzen fehlt. Die derzeit nicht schussbereite Waffe ließe sich also problemlos wieder in einen scharfen Zustand versetzen, mit frei erwerbbaren Teilen.
* Der Finder hat den Fund der Polizei gemeldet
* Die Polizei fand das recht unspektakulär und hat den Finder mit den Worten: "Ja wenn sie sich das als Antiquität an die Wand hängen wollen, dann machen se das doch. Watt sollen wir denn jetzt damit?" verabschiedet
* Der Finder fand diese Aussage etwas befremdlich und hat noch bei der Waffenbehörde des Kreis angerufen
* Die Waffenbehörde empfahl sich an einen Büma Zwecks Deko-Umbau zu wenden, sonst Verschrottung.
* Was schriftliches gibt es noch nicht, kann aber nicht mehr lange dauern.
* Er hat einen lokalen Büma angerufen, dieser macht aber keine Deko umbauten und kannte sich auch nicht aus.

Danach hat er sich an mich gewandt ob ich Licht ins dunkle bringen könnte.

Besteht nach aktuellem Waffenrecht die Chance diese Waffe zu "legalisieren"? Ob der Opa mal eine WBK hatte ist nicht bekannt, aber vermutlich nicht. Aus der Familie des Finders hat niemand eine WBK, Umbau auf Deko ist teuer und es wäre schade drum. Bleibt nur die Verschrottung oder ist Abgabe an EWB innerhalb Frist möglich?

Ich würde die Waffe auch auf meine WBK nehmen, wenn möglich und den Hinterbliebenen die Möglichkeit einräumen sie zu veräußern oder solange aufzubewahren bis jemand aus der Familie eine EWB hat.
Meine Behörde ist leider derzeit kaum zu erreichen und für uns ist auch nicht die selbe Behörde zuständig.
 
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Ich selbst hatte mal vor vielen Jahren eine Waffe aus einem solchen "Nachlass" in meiner WBK. Der damalige SB sagte, ihm sei es lieber, wenn eine solche Waffe auf diese Art und Weise "offiziell vorhanden" sei, als dass die Finder sie gar nicht melden würden, weil sie dann verschrottet werden muss. Aber ich glaube, die meisten Waffenbehörden gehen den normalen Weg der Einziehung und Verschrottung.
 
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Nun, das läuft über „Erbe“.... ist möglich, aber kein Muss, dass so eine Waffe legalisiert wird.

Mit Deinem SB reden und abwarten, was passiert. Blockieren, unbrauchbar machen kostet Geld, ob’s das wert ist!?

Hatte bei meinem Erbe zwei Waffen in den WBK‘s die nicht vorhanden waren, dafür zwei andere, die nicht eingetragen waren... nach Überprüfung der Waffen Nummern wurden die dann eingetragen.
 
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Also lt. Aussage "unseres" Waffensachbearbeiters wird da rigoros verschrottet - niemals wird aus einer "illegalen" Waffe eine legale gemacht.
 

FTB

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Hm.
Wenn sie auf "meinem geerbten" Dachboden liegt, ist sie erst Mal mein Eigentum.
Wenn ich dann noch ein Bedürfnis habe, sie eintragen zu lassen, wüsste ich nicht, was rechtlich dagegen spricht?
 
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Also lt. Aussage "unseres" Waffensachbearbeiters wird da rigoros verschrottet - niemals wird aus einer "illegalen" Waffe eine legale gemacht.
Genau so läuft es bei uns auch. Einmal illegal, keine Chance mehr.

Wenn nur der Schlagbolzen fehlt dürfte es sich wohl nicht um eine Altdeko handeln. Oder hat da jemand Unterlagen zu. wie das "früher" gehandhabt wurde? Vielleicht kann man dann über Bestandschutz etwas reißen? Allerdings glaube ich da nicht wirklich dran...

Jetzt zur Deko umbauen wird wohl nix mehr. Seit Inkrafttreten dieser neuen Bestimmungen brauchst du für den Umbau ein Zertifikat. Machen nur noch ganz wenige Bümas weil das alles in allem den Wert der Waffe zumindest übersteigt.
 
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Wie ich schon gesagt habe, möglich, aber kein Muss! Wird wohl extrem vom SB abhängig sein.
 
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Gibt es die Möglichkeit, daß ein Büxner die Waffe an sich nimmt und eine Neuwaffe daraus "herstellt"?
Dann ist diese legal und kann vom Erben "erworben" werden.
 
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Ein Freund hat mich kontaktiert, da er die Aussagen von Polizei und Waffenbehörde nicht glauben konnte.
Mangels praktischer Erfahrung und den letzten Änderungen im Waffenrecht konnte ich ihm leider auch nicht wirklich weiter helfen.

Ausgangslage:
* Nach dem Tod des Großvaters wird ein 98er gefunden (1937 Mauser Oberndorf - Portugiese)
* Zustand recht gut, nur der Schlagbolzen fehlt. Die derzeit nicht schussbereite Waffe ließe sich also problemlos wieder in einen scharfen Zustand versetzen, mit frei erwerbbaren Teilen.
* Der Finder hat den Fund der Polizei gemeldet
* Die Polizei fand das recht unspektakulär und hat den Finder mit den Worten: "Ja wenn sie sich das als Antiquität an die Wand hängen wollen, dann machen se das doch. Watt sollen wir denn jetzt damit?" verabschiedet
* Der Finder fand diese Aussage etwas befremdlich und hat noch bei der Waffenbehörde des Kreis angerufen
* Die Waffenbehörde empfahl sich an einen Büma Zwecks Deko-Umbau zu wenden, sonst Verschrottung.
* Was schriftliches gibt es noch nicht, kann aber nicht mehr lange dauern.
* Er hat einen lokalen Büma angerufen, dieser macht aber keine Deko umbauten und kannte sich auch nicht aus.

Danach hat er sich an mich gewandt ob ich Licht ins dunkle bringen könnte.

Besteht nach aktuellem Waffenrecht die Chance diese Waffe zu "legalisieren"? Ob der Opa mal eine WBK hatte ist nicht bekannt, aber vermutlich nicht. Aus der Familie des Finders hat niemand eine WBK, Umbau auf Deko ist teuer und es wäre schade drum. Bleibt nur die Verschrottung oder ist Abgabe an EWB innerhalb Frist möglich?

Ich würde die Waffe auch auf meine WBK nehmen, wenn möglich und den Hinterbliebenen die Möglichkeit einräumen sie zu veräußern oder solange aufzubewahren bis jemand aus der Familie eine EWB hat.
Meine Behörde ist leider derzeit kaum zu erreichen und für uns ist auch nicht die selbe Behörde zuständig.
der büchsenmacher oder ein händler soll sie kaufen, dann anmelden (evtl beschießen lassen falls kein beschuss) und dann verkaufen auf WBK. ich kann mir nicht so recht vorstellen dass ein portugal mauser nicht angemeldet war aber das is ja ne andere sache
 
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Wenn ich mich an die Unterhaltung mit dem SB recht erinnere, ist auch der Erwerb einer solchen Waffe für Büchsenmacher nicht möglich. Die Intention ist, daß eine illegale Waffe unter keinen Umständen legal gemacht werden soll und der Vernichtung zuzuführen sei. Damit soll die Waffenzahl eingeschrumpft werden:unsure: Immerhin entspräche dies ja dem Hintersinn des Gesetzgebers mit " so wenig Waffen wie möglich beim Volk"!
 
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Wenn ich mich an die Unterhaltung mit dem SB recht erinnere, ist auch der Erwerb einer solchen Waffe für Büchsenmacher nicht möglich. Die Intention ist, daß eine illegale Waffe unter keinen Umständen legal gemacht werden soll und der Vernichtung zuzuführen sei. Damit soll die Waffenzahl eingeschrumpft werden:unsure: Immerhin entspräche dies ja dem Hintersinn des Gesetzgebers mit " so wenig Waffen wie möglich beim Volk"!
Deswegen fragt man auch sowas nicht Vater Staat.
Findet einen willigen BüMa, fertig. Der Waffenbehörde kann er bescheinigen, dass eine Deko draus geworden ist und die reale Waffe wird als komplett neues Stück erschaffen. Es geht.
 
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Dass unter der Hand vieles möglich ist bestreitet ja niemand. Aber gerade Legalwaffenbesitzer sollten da besondere Vorsicht walten lassen. So schnell wie man seine Zuverlässigkeit bei solchen Dingen verlieren kann würde ich wegen einem popeligen 98er da bei der Aussage seiner Waffenbehörde bleiben und keinen Stress suchen gehen.

Ich finde nicht, dass die Aussage über den Umweg falscher Bescheinigungen: "Es geht." da wirklich am richtigen Ort ist...
 

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