Darf der das ...?

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Gestern hab ich in einem Jagdmagazin geblättert und einen sehr schlechten Artikel gelesen.
Am Ende des Artikels stand eine kleine, recht unscheinbare Anzeige, die es bei näherem hinsehen "in sich hat".

IMG_20190411_204823.jpg

Mit der Kapazität von 13 Langwaffen mit Zielfernrohr werben, ist bei einem "B" Schrank ganz schön mutig :sick::ROFLMAO:
Da versucht wohl jemand mit allen Mitteln, seine Altbestände zu verdonnern.
 
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Sieht man auf Ebay Kleinanzeigen momentan häufiger. Der darf das. Weil: Du kannst ja tatsächlich 13 LWs da reinpacken. Ob Dus darfst oder nicht solltest Du dann halt als LW-Besitzer schon selbst wissen ;)
 
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"für 13 Langwaffen mit..."
ist schon haarscharf am Limit formuliert...
 
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Sicher darf er die Tresore anbieten. Man darf sie auch ganz legal erwerben. Nur zur Waffenaufbewahrung darf man sie nach den neuen Vorschriften zur eben nicht mehr nutzen, das ist der Punkt. Nur nachgewiesene Altbestände sind noch zulässig.

Die Anzeige ist diesbezüglich sehr wohl irreführend.

Bernhard
 
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Sicherlich ist die Rede von anderen Modellen die er noch anbietet. Aber die gesamte Formulierung zielt doch darauf ab, dass sich jemand auf seine Worte verlässt, das Ding bestellt und seine Kanonen darin bunkert...

@ Mauser-Jäger
irreführend ist ein guter Begriff dafür.

Ganz schön dreist so eine Anzeige zu schalten :p
 
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Sicherlich ist die Rede von anderen Modellen die er noch anbietet. Aber die gesamte Formulierung zielt doch darauf ab, dass sich jemand auf seine Worte verlässt, das Ding bestellt und seine Kanonen darin bunkert.


Eben ... wer seine Kanonen darin bunkert, dem gehört m.E. die Zuverlässigkeit aberkannt.
WaffG ist halt immer noch ein nicht irrelevanter Teil, der zur Jagdausübung eben beherrscht werden soll.

Was ich damit sagen will: so dumm ist keiner, der ne Kanone hat!
 
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tar

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Dem sollte man das Handwerk legen solch eine Anzeige in einer Jagdzeitschrift zu schalten!
"Sicherheit nach den Bestimmungen des Waffengesetzes", das bei näherem Hinsehen besagt, dass es keinen Sicherheit hat, ist schon hintertückisch.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Eben ... wer seine Kanonen darin bunkert, dem gehört m.E. die Zuverlässigkeit aberkannt.
WaffG ist halt immer noch ein nicht irrelevanter Teil, der zur Jagdausübung eben beherrscht werden soll.

Was ich damit sagen will: so dumm ist keiner, der ne Kanone hat!
Meiner Meinung nach gehört eher denen das Handwerk gelegt die durch immer neuerfundene Normen ihre Bürger kriminalisieren, denn das auch in diesem Schrank die Waffen vor unbefugten Zugriff geschützt sind steht wohl ausser Zweifel und der der den aufbricht wird auch einen anderen aufbekommen.
 
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Meiner Meinung nach gehört eher denen das Handwerk gelegt die durch immer neuerfundene Normen ihre Bürger kriminalisieren, denn das auch in diesem Schrank die Waffen vor unbefugten Zugriff geschützt sind steht wohl ausser Zweifel und der der den aufbricht wird auch einen anderen aufbekommen.

Wenn Du meinen ersten Post liest, wirst Du sehen, dass ich nichts anderes sage.
Jäger kann, darf aber nicht.
 
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Naürliche Selektion. Es hat ja jetzt schon genügend Vollpfosten unter den Jägern...

Gaaaaanz schlecht gedacht.
Was meinst Du wer die weiteren Verschärfungen ( Stichwort Zentrallager) ausbaden darf,
wenn vermehrt die falsche Aufbewahrung festgestellt wird...

Ich traue vielen mir bekannten Jägern der älteren Generationen und auch ein paar jungen zu, dass Sie sich auf so eine Aussage eines Händler verlassen würden und vertrauensvoll bestellen - und damit nichts falsch machen!!
 
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G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Dann gehört der Schrotthändler verklagt!
 

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