Darf ein Dalmatiner auf BP geführt werden ?

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Gibt es da in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Vorschriften ?
Ich meine, bin mir da aber nicht sicher, daß nur Jagdhunderassen und Mischlinge daraus zugelassen werden dürfen.

Gruß Moosjäger
 
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Dürfen sie nicht, es ist zwar schon vorgekommen, aber die Prüfung wurde nachträglich aberkannt.
 
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Moosjäger schrieb:
..daß nur Jagdhunderassen und Mischlinge daraus zugelassen werden dürfen.

So wird ein Schuh draus. Das hat auch nichts mit JGHV oder Tennisclub zu tuen, das sind Landesgesetzte bzw. Verordnungen wo das ziemlich übereinstimmend wortgetreu so geregelt ist. Und ein Dalmatiner ist keine Jagdhunderasse und selbstverständlich auch kein Mischling daraus.
 
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gizmo schrieb:
setz dich mal mit dem herrn aus diesem link in verbindung....vielleicht kann der dir was zielgerichtetes dazu sagen...

http://www.hubertusmeute.de/urteil.htm 8)

Interessanter Link!

@ PatrickM
Mach dir doch einfach die Mühe und lies das Urteil!
Die Richterin sprach lediglich von der Eignung zum jagdlichen Einsatz in Verbindung mit "bisher ungebräuchlichen Hunderassen". Deine Definiton bzw. die des JGHV von Jagdhunden wurde als Protektionismus und deren Auswirkung als unzulässig gewertet.
 
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2470

Guest
Ich kannte eine rabiat wild- und raubwildscharfe Dalamtinerhündin, die Nachsuchen auf Rehe in bestechender Weise erledigte. Am letzten Wundbett geschnallt, konnte man sicher sein, dass sie das Stück nach kurzer Hetze niederzog und abtat. Ein toller Hund, der dann leider bei einer Nachsuche überfahren wurde.

doc
 
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Dieseer Hund, den ihr auf Brauchbarkeit prüfen wollt, ist doch bestimmt ein Mischling aus Kurzhaar mal Pointer, halt nur nicht kupiert, oder? :D :D :D

Gerald
 
2

2470

Guest
Ich hab das Urteil jetzt gelesen. Das sagt nur, dass der Führer in seinem Grundrecht auf Berufsfreiheit unzulässig beschränkt wird, weil die Thür. BP die Prüfung des Hundes ausschloss, obwohl ein Plott ein Jagdhund ist. Man meint, ausländische Jagdhunderassen müssten zur Prüfung zugelassen werden, auch wenn der Rasseverein dem JGHV nicht zugehört. Dalamtiner sind keine Jagdhunde. Ihre Zulassung verbietet bereits der Tierschutz. Art. 12 GG steht insoweit unter Gesetzesvorbehalt.

Ist das Urteil rechtskräftig? Dann müsste die PO geändert werden.

doc
 
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Geradezugrepetierer schrieb:
Interessanter Link!

@ PatrickM
Mach dir doch einfach die Mühe und lies das Urteil!

@Geradezugrepetierer

Man spricht weiterhin von Jagdhunden und Dalmatiner sind halt keine, wie man das Blatt auch dreht und wendet. :wink:
 
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Dr.Matthias schrieb:
Ich hab das Urteil jetzt gelesen. Das sagt nur, dass der Führer in seinem Grundrecht auf Berufsfreiheit unzulässig beschränkt wird,

Falsch! Schau mal auf die 13. Seite der pdf- Datei. Art. 2 GG wurde explizit erwähnt. Gehupft wie gesprungen- die Norm ist nach Rechtkraft des Urteils zu korrigieren, auch wenn er kein (Berufs-)Jäger wäre.

Im Übrigen findet eine Definition von "Jagdhunderasse" nicht statt. Daher erfolgt der jeweilige Bezug auf vertraute und bisher ungebräuchliche Hunderassen. Der Umstand, ob ein Plott ein (ausländischer) Jagdhund ist, wird hier ausdrücklich nicht geprüft. Was würde das an der Brauchbarkeit, um die geht es schließlich, ändern?
 
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2470

Guest
Zu Topp 1 hab ich gar nix gesagt; das Gericht nur in einer nicht tragenden und also auch nicht bindenen Erwägung.

zu Topp 2: Wer lesen kann, ist besser dran. Das Gericht hat den Fall auf den klägerischen Hund als Jagdhund bezogen geprüft.

Das hat auch der betreffende Führer erkannt.

doc
 
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Sehr interessant das Urteil ! :idea: Vielen Dank für den Link !
Müßte die obengenannte auf Nachsuchen geführte Dalmatinerhündin ( wenn auch keiner Jagdhundrasse zugehörig ) zur BP in BW zugelassen werden, wenn sie wie oben beschrieben ja jagdlich brauchbar war und von einem Berufsjäger geführt würde :?: :?:

Gruß Moosjäger
 
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Dr.Matthias schrieb:
zu Topp 2: Wer lesen kann, ist besser dran. Das Gericht hat den Fall auf den klägerischen Hund als Jagdhund bezogen geprüft.

Das hat auch der betreffende Führer erkannt.

doc

Schon richtig, aber das begründet sich ausschließlich in der absolvierten Prüfung und dem erbrachten Nachweis aus der Praxis, nicht weil er in Timbuktu als Jagdhund Verwendung findet 8)

@ Moosjäger

Das Urteil, wenn es denn rechtskräftig ist, beschränkt sich auf Thüringen. Ob andere Gerichte ähnlich entscheiden würden/werden, ist möglich. Einige Länder haben ihre PO bereits geöffnet. Deshalb müsste jeweils geschaut werden, ob der Klageweg erforderlich ist und/ oder man sich diese Arbeit überhaupt machen möchte.
 

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