Ich hab das Urteil jetzt gelesen. Das sagt nur, dass der Führer in seinem Grundrecht auf Berufsfreiheit unzulässig beschränkt wird, weil die Thür. BP die Prüfung des Hundes ausschloss, obwohl ein Plott ein Jagdhund ist. Man meint, ausländische Jagdhunderassen müssten zur Prüfung zugelassen werden, auch wenn der Rasseverein dem JGHV nicht zugehört. Dalamtiner sind keine Jagdhunde. Ihre Zulassung verbietet bereits der Tierschutz. Art. 12 GG steht insoweit unter Gesetzesvorbehalt.
Ist das Urteil rechtskräftig? Dann müsste die PO geändert werden.
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