Darf ich als Jagdgenosse die Anwesenheitsliste sehen?

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eine frage an die Experten?

Es wäre mal interessant zu wissen wer so alles in der Versammlung anwesend ist bzw. wer Vollmachten erteilt hat. Darf ich diese Liste einsehen?

Zweite Frage: Darf ich als Genosse jederzeit ins Kassenbuch Einsicht nehmen?

Waidmannsdank
Quigon
 
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eine frage an die Experten?

Es wäre mal interessant zu wissen wer so alles in der Versammlung anwesend ist bzw. wer Vollmachten erteilt hat. Darf ich diese Liste einsehen?

Nein.
Aber unter Tagesordnungspunkt " Feststellung der Beschlußfähigkeit" müssen Anzahl der Teilnehmer und Anzahl der durch Vollmacht vertretene Teilnehmer bekannt gegeben werden;
für Abstimmungen müssen dann noch die Flächenanteile hinzu gezogen werden ( und damit ist dann auch die nicht öffentliche Auslage der Mitgliederbeteiligung begründet : Vermögensaufstellungen einzelner Jagdgenossen )

Zweite Frage: Darf ich als Genosse jederzeit ins Kassenbuch Einsicht nehmen?

Waidmannsdank
Quigon

Das erst Recht nicht ! Wen aus dem Kassenbuch Auszahlungen ersichtlich sind; und damit Aussagen über Beteiligungen an der JG; dann unterliegen diese Aussagen der Schweigepflicht da hier dann Aussagen über Bezitzverhältnise und damit Vermögen einzelner JG offenbahrt werden.

Einsicht in die Kassenbücher nehmen die Kassenprüfer als Anwälte und Stellvertreter der Mitgliederversammlung.

Im Zweifelsfalle wen du begründete Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von gefassten Beschlüssen hast; kannst du die Kommunale Aufsichtsbehörde der Landkreise einschalten; den die sind
für die Aufsicht der Körperschaft des öffentlichen Rechts " Jagdgenossenschaft" zuständig.


TM
 
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Danke Teufelsmoorer sehr qualifiziert deine Antwort. [emoji106][emoji106][emoji106][emoji106]
Waidmannsdank
Quigon


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Im Rahmen des Kassenberichtes hast du als Jagdgenosse natürlich ein Auskunftsrecht. Man muss dir zB sagen in welcher Höhe Wildschäden an welchen Landwirt gezahlt wurden. Die Versammlung der Jagdgenossen ist nichtöffentlich. Und schließlich gehts um das Geld der Jagdgenossen. Da is nix mit "keine Auskunft"!
 
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Im Rahmen des Kassenberichtes hast du als Jagdgenosse natürlich ein Auskunftsrecht. Man muss dir zB sagen in welcher Höhe Wildschäden an welchen Landwirt gezahlt wurden. Die Versammlung der Jagdgenossen ist nichtöffentlich. Und schließlich gehts um das Geld der Jagdgenossen. Da is nix mit "keine Auskunft"!


Bin ja auch selber Jagdgenosse. Wildschadensreg. sind keine da, auch sonst sind sehr wenig Ausgaben die es zu berichten gibt. Kann der Kassier alleine Entscheiden wenn er welche Geldanlagen tätigt?

Waidmannsdank
Quigon
 
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Du solltest mal die Satzung lesen, da steht alles drin. Und bei Fragen die UJB anrufen anstatt dich hier von Hobbyjuristen beraten zu lassen :)
 

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