Ich hab mir eben mal das Merkblatt der Stadtverwaltung angeschaut die das Brennholz verkauft.
Zitat:
Motorsägenarbeit ist nur für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt.
Für Ihre eigene Sicherheit und Gesundheit ist bei der Arbeit mit der Motorsäge die persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhen mit Schnittschutz, zu tragen. Alleinarbeit ist verboten. Die mitarbeitende zweite Person sollte in der Lage sein, die im Ernstfall notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu leisten und weitere Rettungsmaßnahmen durchführen zu können. Erste-Hilfe-Material ist vor Ort mitzuführen. Stellen Sie sicher, dass Sie im Notfall von Rettungskräften schnell gefunden werden, z.B. zuvor markanten Treffpunkt überlegen, Fahrzeug gut sichtbar abstellen. Rufnummer für den Notfall ist die
112.
3.Maschinen- und Geräteeinsatz
Zulässig sind nur Maschinen, Geräte und Werkzeuge, die sich in einem betriebssicheren Zustand befinden und nach Möglichkeit FPA anerkannt sind. Es sind ausschließlich
Sonderkraftstoffe, sowie
biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle und Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden. Seilwinden dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Forstrevierleiters eingesetzt werden.
5.Aufarbeitung und Abtransport des Holzes
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- Die Aufarbeitung und Abfuhr an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit ist untersagt.
- Die bei Brennholz auf der Stirnseite angeschriebene Losnummer muss bis zum Ende der Aufarbeitung im Wald verbleiben. Das gleiche gilt bei Flächenlosen für die Nummernpfosten.