Das war dann wohl eher keine Notwehr

A

anon

Guest
Hatte die Polizei jemals Handgranaten?
Ja, zumindest hier in S.-H. bis Anfang der 70er Jahre. Beim Werfen mußte man nicht bis drei zählen, sondern gleich in Deckung gehen. Um die Handgranate war ein Stoffstreifen gewickelt, vorne der Abzugssplint und hinten ein kleines Bleigewicht. Der Streifen wickelte sich ab, zog den Splint raus und "bumm" sofort beim Aufprall! Da gab es auch noch das MG42, mit dem wurde immer in Putlos trainiert. Und "Landkampf" wurde auch noch trainiert (hieß aber etwas anders). Das war auch noch die Zeit, in der Polizeibeamte einzeln Streife gingen und als "Kommunkationswerkzeug" untereinander die Polizeipfeife hatten! Funkgeräte kamen später.
 
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gemäß dem geschilderten sachverhalt waren die eindringlinge bereits auf der flucht.
der hausbewohner war also nicht mehr gefährdet, somit scheidet notwehr definitiv
aus. wer einem flüchtenden in den rücken schiesst, ist nach meinem dafürhalten ein mörder.
die rechtliche beurteilung der sache wird ein richter vornehmen.
gruss vom brackenandi
 
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gemäß dem geschilderten sachverhalt waren die eindringlinge bereits auf der flucht.
der hausbewohner war also nicht mehr gefährdet, somit scheidet notwehr definitiv
aus. wer einem flüchtenden in den rücken schiesst, ist nach meinem dafürhalten ein mörder.
die rechtliche beurteilung der sache wird ein richter vornehmen.
gruss vom brackenandi

ein Mörder ist hier in D. nichmal einer der seinen Kumpanen mit 38 Messerstichen abmurkst.
Da hat kürzlich einer 8 Jahre für bekommen wg. Totschlag. Von daher...
Natürlich soll man den flüchtenden nicht ins Kreuz schießen. Klar wird das Untersucht und evtl. bestraft. Aber...
Gut würde ich es finden wenn in Fällen wo man sich wehrt und einer dabei umkommt oder verletzt wird nicht gleich als der Superpsycho-Serienmörder dasteht. Als Überfallener ist man meiner Ansicht in erster Linie ein Opfer! Man hat die pösen Buben ja nicht zu sich eingeladen!
Eine extrem Stress und Angst Auslösende Situation. Kann ja sein dass man da vielleicht auch mal zu doll reagiert.
 
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gemäß dem geschilderten sachverhalt waren die eindringlinge bereits auf der flucht.
der hausbewohner war also nicht mehr gefährdet, somit scheidet notwehr definitiv
aus. wer einem flüchtenden in den rücken schiesst, ist nach meinem dafürhalten ein mörder.
die rechtliche beurteilung der sache wird ein richter vornehmen.
gruss vom brackenandi

auch nicht umbedingt ...

sofern die Einbrecher Sachen entwendet haben, gibt es rechtlich die Besitzwehr/Besitzkehr, welche es dem Geschädigten erlaubt, sich auch gewaltsam gegen die Entwendung zu wehren (allerdings muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.)

Schießt ein Opfer ggf. einem flüchtenden Räuber/Dieb auf die Beine, welcher zuvor einen nicht unrelevanten Wert/Betrag entwendet hat, so wäre da nach meiner Auffassung noch gedeckt. Verfehlt er dabei die Beine und trifft "höher" oder sogar "tödlich", wäre es meiner Meinung nach auch kein Mord, sondern ggf fahrlässige Tötung aber keinesfalls Mord (sofern er nicht gezielt aus Rache töten wollte)
 
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BILD berichtet heute ausführlich. Das Anwesen wurde geerbt. Es gab schon früher Ärger.
 
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Was immer interessant ist, hier wird so schnell gemutmaßt.

Handgranate? Oder doch ne Dekogrante, ein Feuerzeug in Handgrantenform?

oder waren die Einbrecher vielleicht „Lost Place“ Fans, klar sind die ggf. singebrochem, aber wollten nur Bilder von dem Verfall der Villa machen....?

Keiner war dabei, aber alle wissen es ganz genau.
 
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"Zu meinen Zeiten war die Bundeswehr noch grün..." sagt @Almöhi,
meint aber wohl den Bundesgrenzschutz, der als Polizeieinheit in grün ein Auge auf die Grenze hielt, Uniformzuschnitt nach altdeutscher Sitte, inkl. Stahlhelm - die Bundeswehr kam dann in grau einher...(mit US-amerikanisch gzugeschnittenen Uniformen inkl. Helm).
 
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Fordert ruhig weiter so Gesetze - und sich dann darüber wundern wenn sie keiner mehr für voll nimmt wenn es z.B. um Gesetzesnentwürfe geht.


Einfach mal die Ermittlungen abwarten. Und währenddessen evtl mal recherchieren wie Totschlag bzw Mord in Deutschland definiert ist, bzw wann was vorliegt. Da scheint es bei einigen hier ja auch schon zu hapern. Wenn sich das aber so zugetragen hat wie im Artikel beschrieben, dann wandert der ehemalige Waffenbesitzer eine Weile in den Bau - und das zurecht.
 
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Handgranate? Oder doch ne Dekogrante, ein Feuerzeug in Handgrantenform?

Das kam mir auch als erstes in den Sinn.

Der Presse Bericht scheint dazu auch arg gefärbt zu sein.

Der wichtigste Satz ist aber dieser:
"Der Beschuldigte lässt sich zu dem Tatvorwurf bislang nicht ein."

Das lernen auch Polizisten als erstes wenn sie womöglich etwas verbockt haben: Nichts sagen!
 
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waren die eindringlinge bereits auf der flucht.
der hausbewohner war also nicht mehr gefährdet, somit scheidet notwehr definitiv
aus.
Das wäre eine sehr verengte Sicht auf die Notwehr.
Leider wird häufig gedacht, jemand müsst in einer leiblichen Gefahr sein.
es reicht jedoch mit der Beute zu flüchten und dies dann durch den Schuss in den Rücken zu unterbinden.
Klassische Notwehr.
Es sind ja verschiedene Rechtsgüter notwehrfähig. Unter anderem eben auch das eigentum (oberhalb Bagatellgrenze-ca. 200€)
Das hatten wir an anderer Stelle aber alles schon äußerst ausführlich und inkl. AZ des Bundesgerichtshf dargelegt.

Ausnahmsweise hilft einem aber sogar der sehr grute Wikipedia Artikel sich da kurz einzulesen.
 
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Wenn es um den Part Schutz des Eigentums durch Notwehr geht wird es vor Gericht meist heikel.
dann könnte so ein Richter ein Menschenleben gegen das entwendete Eigentum aufrechnen, dann sieht es eher schlecht aus, auch wenn von der Sache erst mal i.O.
 

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