Datenmissbrauch

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Hallo!

ich erhielt zu meiner Verwunderung per Post eine "Letzte Mahnung" von einem Zahlungsdienstleister über eine offene Rechnung für den Einkauf "auf Rechnung" in einem Online-Shop. Beim Zahlungsabwickler angerufen, wurde mir gesagt, dass das seine Richtigkeit habe, für weitere Details müsse ich mich an den Händler wenden. Und wenn nicht SOFORT bezahlt würde, dann die Weitergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen samt Meldung an die Schufa.

Also beim Händler (ein sehr bekannter Elektronik-Händler) angerufen: Dort wurde mir recht freundlich erzählt, dass ich im Juli ein Iphone "auf Rechnung" gekauft hätte, und an eine Packstation in einem anderen Bundesland habe liefern lassen. Meine Daten wurden als Rechnungsempfänger angegeben, als Lieferadresse ein mir unbekannter Name - gesendet an eine Packstation nahe der Grenze zum Nachbarland.

Nach dem Telefonat ging ich direkt zur Polizei und habe Anzeige erstattet. Nennt sich "Warenkreditbetrug". Laut Polizei kommt das recht häufig vor.

Jetzt den Sachverhalt sowohl dem Händler als auch dem Zahlungsdienstleiter geschildert und die "Anzeigenbestätigung" mitgeschickt.

Hat jemand Erfahrung damit? Wie läuft das weiter? Nach Monaten ein Brief "wurde erfolglos eingestellt"? Und man selbst kann nur hoffen, dass nicht doch noch Inkasso-Moskau vorbei schaut, bzw. die Geschichte an die Schufa gemeldet wird? Bekommt man so einen Schufa Eintrag irgendwie mit, oder kann jeder ohne Wissen des Betroffenen irgendwelche Dinge an die Schufa melden?

Danke
Bei mir folgender Sachverhalt : Bekomme Anfang Dezember 2 Whisky Gläser zugeschickt .
beim Versender angerufen das ich nichts bestellt habe . Er:einfach zurückschicken. Nach 4 Wochen Mahnung Inkassobüro.Knapp 50Euro . Angerufen was los ist . Ich hätte bei PayPal irgendwelche Gebühren :unsure: nicht bezahlt . Der Vorgang mit den Gläsern viel mir wieder ein . bei PayPal angerufen und ich hatte Glück das ich eine Dame am Telephon hatte die sich sehr bemüht hat .Da hatte einer was auf meinen Namen bestellt , auch bezahlt , aber bei der Rückabwicklung besagte Gebühren nicht bezahlt . Die Mahnungen wurden an meinen Namen ,aber anderer Adresse geschickt . Wie das Inkassobüro dann an meine Adresse kam weis ich nicht . Anzeige wegen Identitätsdiebstahl gemacht und diese dem Inkassobüro mitgeteilt . dann war ruhe .
 
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Es gibt keine Verpflichtung, mehr als die Rechnung zu schicken. In der Regel wird nach fruchtlosem Verstreichen der Fälligkeitsfrist dann eine "Zahlungserinnerung/Mahnung" geschickt, bevor ins gerichtliche Mahnverfahren übergegangen wird. Freundliche Händler suchen vorher das klärende Gespräch mit dem Kunden.

Hat der Rechnungsempfänger jedoch widersprochen, ist die Sache streitig und wird entweder aussergerichtlich, schiedsgerichtlich oder meist zivilgerichtlich geklärt.

Die Inkassokasper braucht niemand. Abgesehen davon, daß diese meist noch selbst konzernzugehörig sind (Tochtergesellschaften) und über die eingetriebenen "Inkassokosten" häufig nicht unerheblich zum Konzernergebnis beitragen (siehe bspw. Fall "Otto"). Das Geschäftsmodell der Inkassokasper ist Einschüchterung und Kostenmaximierung. Die Methoden sind häufig mehr als fragwürdig und stehen einer gerichtlichen Überprüfung oft nicht stand. Wird jedoch durch Einschüchterung z.B. eine "Ratenzahlungsvereinbarung" abgeschlossen, ist das Ziel erreicht und die Kasper haben den Fisch am Haken. Gerichtlich kaum mehr anzufechten. Also: Vorsicht!

Mit solchen Inkassokaspern tausche ich nur Schriftverkehr, wenn die es schaffen, ihrer angeblichen "Forderung" gleichzeitig eine Vollmachtsurkunde im Orginal beizufügen. Das geschieht natürlich nie. Ansprechpartner für Widersprüche und Klärung ist daher ausschließlich der Rechnungsaussteller. Die Kasperpost wird nur zur Belustigung abgeheftet. Die Inakssokasper haben zwar ihre Methoden in den letzten 30 Jahren angepasst, dazugelernt haben die aber nix. Ich bin der Auffassung, Kaufvertragsrecht und Zugehöriges gehört zum Bildungsauftrag jeder Schule. Von den Inkassokaspern lassen sich nur Menschen ohne Sachkenntnis aus Angst vor "noch größeren Kosten" und "rechtlichen Konsequenzen" hinter die Fichte führen.
 
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Woher weiss der Händler, daß die Forderung bestritten wird ?

Wenn bis zur dritten Mahnung der Schuldner Widerspruch einlegt ?

Ja, klar. Man muss dem Händler bescheid geben, daß was nicht stimmt und daß Widerspruch eingelegt wird. Das Schreiben ggfs. in Kopie auch einem eventuellen Inkassounternehmen beifügen, und fertig.
 
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ggfs. in Kopie auch einem eventuellen Inkassounternehmen beifügen
Vergiß diese Kasper. Die interessiert das überhaupt nicht und im besten Fall versuchen sie noch, Dich zu belabern.

Wenn ein Vertrag besteht, gibt es einen Vertragspartner. Wenn kein Vertrag besteht, gibt es einen Rechnungssteller/Anspruchsgegner. Dem teilt man seinen Widerspruch schriftlich (bestenfalls nachweisbar) mit und heftet den Vorgang.
 
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Diese "Kasper" können einem das Leben aber sehr schwer machen!!!
Schufameldung, Verlust der Kreditwürdigkeit, etc.
 
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Schufameldung, Verlust der Kreditwürdigkeit, etc.
Ja, das ist genau die Angst, die geschürt wird/werden soll. Oh mein Gott, meine goldene Kreditwürdigkeit!

In der Realität dürfen nur unstrittige Forderungen eingepflegt werden und nur anerkannte oder titulierte Forderungen können Deine "Kreditwürdigkeit" herabsetzen.

Ausserdem: Deine Kreditwürdigkeit ist auch im Eimer, wenn Du in Deinem Leben noch nie einen Kredit aufgenommen hast. Nur mal zur Sinnhaftigkeit der Datensammlerei.
 
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Was ich nicht bestellt habe, können die bei mir abholen lassen, oder es bleibt stehen…. Einfach abwarten, da kommt nix.

Es seih denn es kommt Post vom Gericht, darauf sollte man reagieren, denn das fackelt nicht lange und der Gerichtsvollzieher steht vor der Türe.
 
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Bei uns hat jemand unsere Mail gehackt und somit heimlich unsere Emails abgefangen und die er braucht zu sich weitergeleitet. Hatte so Amazon, Ebay und Kleinanzeigen übernommen. Amazon und Kleinanzeigen konnte sperren, aber Ebay hat er trotz Sperrung von mir wieder freigeschaltet. Ich kam fast zwei Wochen nicht mehr in die Konten rein da er nicht auf meinem Rechner gehackt hatte sondern den Emailserver selbst. Bis ich da an einen Fachmann kam dauerte so lange. Danach auch Anzeige erstattet. Kam natürlich nie was bei raus
 
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Hallo!

ich erhielt zu meiner Verwunderung per Post eine "Letzte Mahnung" von einem Zahlungsdienstleister über eine offene Rechnung für den Einkauf "auf Rechnung" in einem Online-Shop. Beim Zahlungsabwickler angerufen, wurde mir gesagt, dass das seine Richtigkeit habe, für weitere Details müsse ich mich an den Händler wenden. Und wenn nicht SOFORT bezahlt würde, dann die Weitergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen samt Meldung an die Schufa.

Also beim Händler (ein sehr bekannter Elektronik-Händler) angerufen: Dort wurde mir recht freundlich erzählt, dass ich im Juli ein Iphone "auf Rechnung" gekauft hätte, und an eine Packstation in einem anderen Bundesland habe liefern lassen. Meine Daten wurden als Rechnungsempfänger angegeben, als Lieferadresse ein mir unbekannter Name - gesendet an eine Packstation nahe der Grenze zum Nachbarland.

Nach dem Telefonat ging ich direkt zur Polizei und habe Anzeige erstattet. Nennt sich "Warenkreditbetrug". Laut Polizei kommt das recht häufig vor.

Jetzt den Sachverhalt sowohl dem Händler als auch dem Zahlungsdienstleiter geschildert und die "Anzeigenbestätigung" mitgeschickt.

Hat jemand Erfahrung damit? Wie läuft das weiter? Nach Monaten ein Brief "wurde erfolglos eingestellt"? Und man selbst kann nur hoffen, dass nicht doch noch Inkasso-Moskau vorbei schaut, bzw. die Geschichte an die Schufa gemeldet wird? Bekommt man so einen Schufa Eintrag irgendwie mit, oder kann jeder ohne Wissen des Betroffenen irgendwelche Dinge an die Schufa melden?

Danke

Wieso wartest Du bis zur "letzten" Mahnung? Jetzt aber flott ...
(vorab per Fax/Mail u. dann Einschreiben mit Rückschein

Achtung!! Wenn der E-Shop die Forderung abgetreten hat, ist ausschließlicher Empfänger dieses Schreibens der Zahlungsdienstleister und NICHT der Shop!!! Dem Shop kannst Du das nachrichtlich per einfacher Mail zur Kenntnis geben. Hat aber juristisch keine Bedeutung.

Ihre Forderung v. ......

Sehr gescherte Damen und Herren,

die Rechtmäßigkeit der vorgenannten Forderung wird vom Unterfertigten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach bestritten. Des Weiteren ergehe die Aufforderung, der gerichtsverwertbaren Beweisführung hinsichtlich des Ihrer Forderung zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses.

Der Unterfertigte untersagt zudem die weitere Speicherung persönlicher Daten ohne Rechtsgrund und erwartet deren unverzügliche Löschung, zumindest jedoch Sperrung zur weiteren Verwendung / Weitergabe.

Für die widerrechtliche Weitergabe (§ 28a BDSG) werden etwaige Schadensersatzansprüche ausdrücklich vorbehalten.

Eine schriftliche Eingangsbestätigung dieser Forderungsbestreitung wird bis zum .... (14 Tage) erbeten.

Hochachtungsvoll
......

Anlage
 
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Sobald man dem Inkassounternehmen mitteilt, daß die Forderung bestritten wird, dürfen die nicht mehr weitermachen. Einfaches Antwortschreiben mit der Bestätigung der Polizei dazu und fertig.

Mal abgesehen davon, daß der Zahlungsdienstleister eine solche Forderung nicht an das Inkasso weitergeben darf, aber Mist passiert immer.
Selbstverständlich kann er das, sofern er Inhaber der Forderung ist und die Forderung nicht bestritten wurde. Im Internethandel werden heute sehr oft Forderungen an Dienstleister abgetreten und dadurch "Kauf auf Rechnung" ermöglicht.
 

ElCaracho

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Die besagte Form des Warenkreditbetrugs hat sogar zu Teilen bereits die Jagdbranche erreicht.

Mir sind zumindest Fälle im Bereich der Wärmebild- und Nachtsichttechnik bekannt.
Ab einem Gewissen Betrag finde ich, muss einfach eine gewisse Sicherheit da sein, bevor speziell technische Geräte für mehrere tausend Euro einfach auf Rechnung irgendwohin versandt werden.

Im Fall des Threaderstellers: Proaktiv handeln, so dass auch jede beteiligte Partei weiss, dass hier eine Straftat durch einen Dritten begangen wurde. Macht zwar Arbeit, aber spart Ärger!
 
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Wenn der E-Shop die Forderung abgetreten hat, ist ausschließlicher Empfänger dieses Schreibens der Zahlungsdienstleister und NICHT der Shop!!!
Solch eine Abtretung (Zession, §398 BGB) muss dem Schuldner (Käufer) aber angezeigt werden. Wenigstens innerhalb der Zahlungsbedingungen vor Vertragsschluß. Als "versteckte" Klausel in AGB halte ich eine solche generelle Abtretung schon für einen überraschenden Inhalt (auch unter Berücksichtigung von §409, §410 II BGB).
Die Vertragsparteien müssen sich bei Vertragsschluß schon über die gegenseitigen Verpflichtungen bewusst sein.

Das ist aber jetzt Exkurs. Hier geht es doch um etwas ganz anderes, nämlich einen handfesten (Eingehungs-) Betrug mit Identitätsmißbrauch.
 
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Solch eine Abtretung (Zession, §398 BGB) muss dem Schuldner (Käufer) aber angezeigt werden.
Das ist bei den Online-Shops aber Standard, die "Kauf auf Rechnung" anbieten und die Menüführung bei Bestellung ist normalerweise eindeutig, d. h. "Verdecktes" u. "Verstecktes" dürften seltene Ausnahmen sein und daher m. E. keiner näheren Beschäftigung wert.
Viel spannender wird in Zukunft vielleicht noch werden, wie die Gerichte Fälle würdigen werden, die durch unbekümmerten, leichtsinnigen Umgang mit Daten zu Schaden führen.

Der Inhaber der Forderung in dem Fall hier muss aber nachweisen, dass sie zurecht besteht. Streng genommen müsste der Fadenstarter noch nicht mal die Anzeige mitschicken, da die ja gar nix "beweist". Anzeigen kann ich viel .....
 

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