Dauerhafte Waffenaufbewahrung in fremdem Haushalt - Anforderungen seitens der Behörde

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Und wie viele schon über das Thema Waffen gestolpert sind, nach einer Trennung, allein im Bekanntenkreis hab ich das mehrfach erlebt.
Dürfte nur vom Thema Finanzamt zu toppen sein.
Wenn man es schriftlich hat, dass man jederzeit an seine Waffen darf, hat man einen durchsetzbaren Vertrag.
Hat man es nicht schriftlich, ein vermeidbares und richtig dickes Problem.
 
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sollte ein nicht jugendfreies Bild deiner Freundin überm Aufstellungsort des Tresors an der Wand hängen kannst du es ja vorübergehend abnehmen. :) Besser ein Foto hinschicken als eine Ortsbegehung erlauben zu müssen. Ich finde die Forderungen der Waffenbehörde jetzt auch nicht als Gängelung. Soviel wie nötig...... ist da der richtige Ansatz. (y)
Vielleich kannst du ja mal freundlich Anfragen was der Hintergrund ist diese dauernde Zugangsberechtigung für dich in Schriftform haben zu wollen.
Hier stellt sich doch zuallererst der Sinn nach der Frage des Aufbewahrungsort und des Fotos?
Das hat nichts mit den getroffenen Maßnahmen (§36WaffG) zu tun.
Wenn man den Tresor umstellt, ergibt das auch keine neue Meldung.
Es geht sie schlicht nichts an, obs im Wohnzimmer, im Flur, im Schlafzimmer oder Bad ist.
Die Auskunft des Standorts in der Wohnung ist einfach irrelevant.
Deshalb fordern dass nur vereinzelt Sachbearbeiter, die bekanntlich nur leidlich geschult werden. es gibt natürlich auch sehr gute Experten darunter, aber eher selten und die fordern sowas auch nicht. Normal schickt man die rechnung mit der Schutzklasse und die Aufbwahrungsanschrift.
 
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Und wie viele schon über das Thema Waffen gestolpert sind, nach einer Trennung, allein im Bekanntenkreis hab ich das mehrfach erlebt.
Dürfte nur vom Thema Finanzamt zu toppen sein.
Wenn man es schriftlich hat, dass man jederzeit an seine Waffen darf, hat man einen durchsetzbaren Vertrag.
Hat man es nicht schriftlich, ein vermeidbares und richtig dickes Problem.
Leider nein. Die Dame kann jederzeit den zutritt zu ihrer Wohnung verneinen.
Daher kann man das nutzlose Stück auch sein lassen.
Die behörde möchte ein damit im Grunde sogar entgegenkommen.
Das zielt m.M.n. mehr in Anlehnung häusliche Gemeinschaft
 

JEF

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P.S.: Fotos vom Aufbewahungsort gehen deutlich zu weit. Das Typenschild ist an sich sachlich und gerechtfertigt. Jeder darf ja tun was er mag und auch Bilder seiner Frau in badewanne auf Anforderung versenden. andere halten das dann doch anders.
Wohnung=Privatbereich. Es gibt Anschrift des Aufbewahrungsortes und Nachweis der Schutzklasse, sowie Zusicherung der Einhaltung der Pflichten nach §36 WaffG iV.m. §13AWaffV.

Hiesige Behörde hat ausdrücklich Fotos vom Schrank von außen und mit geöffneter Tür samt Plakette eingefordert.
 
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Wozu und wie begründet?
Hinterfragt ihr solch Anliegen nicht?
Plakette kann man anfragen. Ist der beleg aber schon via Rechnung erbracht, ist dies unnötig. Von außen sagt garnichts. Und die Stelle in der Wohnung geht zu weit.

Das ist wie mit einigen Forumularen. Da werden Dinge angefragt, die man einfach freilässt, weil es da keinen bedarf für gibt. Alte Vorlagen wurden einfach nicht angepasst.
Wozu z.B die Frage nach dem Beruf in jagdschein und WBK?
Das ist heute nicht mehr statthaft und bleibt -folgenlos- frei.
 
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Hiesige Behörde hat ausdrücklich Fotos vom Schrank von außen und mit geöffneter Tür samt Plakette eingefordert.
Bei mir genauso. Dazu auch noch ein Bild vom Aufstellort. Und da ich nichts zu verbergen habe und es mir mit der Behörde nicht vermiesen will bin ich dem nachgekommen. Natürlich kann ich da rumpoltern und nen Fass aufmachen auf welcher Grundlage die irgendwas wissen wollen oder nen Anwalt beauftragen aber es geht auch einfacher.
 
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Ein Bild vom Aufstellungsort würde ich auf Anforderung auch schicken. Mit ca. 10cm Wand um den Tresor rundherum. Aber sicherlich kein Bild vom ganzen Raum. Denn ich habe was zu verbergen! Meine Privatsphäre nämlich. Mein SM-Keller geht keinen was an.
 
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Hier stellt sich doch zuallererst der Sinn nach der Frage des Aufbewahrungsort und des Fotos?
Das hat nichts mit den getroffenen Maßnahmen (§36WaffG) zu tun.
Wenn man den Tresor umstellt, ergibt das auch keine neue Meldung.
Es geht sie schlicht nichts an, obs im Wohnzimmer, im Flur, im Schlafzimmer oder Bad ist.
Die Auskunft des Standorts in der Wohnung ist einfach irrelevant.
Deshalb fordern dass nur vereinzelt Sachbearbeiter, die bekanntlich nur leidlich geschult werden. es gibt natürlich auch sehr gute Experten darunter, aber eher selten und die fordern sowas auch nicht. Normal schickt man die rechnung mit der Schutzklasse und die Aufbwahrungsanschrift.
da müsste ich ja schon die verrücktesten Verschwörungstheorien entwickeln um daraus eine wie auch immer geartete Benachteiligung für mich zu konstruieren.
Wenn es dem Sachbearbeiter hilft friedlich zu schlafen mache ich das Foto doch gerne, habe dann meine täglich gute Tat vollbracht und kann auch gut schlafen.

 
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Bei mir ging es um die Aufbewahrung von Waffen in einem Appartment im entfernten Revier. Im gleichen Gebäude befindet sich zum Glück eine weitere ständig bewohnte (!) Wohnung. Eingetragen sind die Waffen auf meiner WBK mit der normalen Wohnortadresse und ich müsste ja im Falle einer unangekündigten Kontrolle die Waffen vermutlich auch alle vollständig vorweisen. Darüber bestand Unklarheit.
Ich möchte die Langwaffen auch mal im Jagdappartement lassen, wenn ich nicht vor Ort bin und nicht immer das ganze Zeug hin und her karren. Auch hier wollte die Behörde neben den Fotos vom Tresor und von der Plakette Photos vom Haus von der Eingangsseite von außen und von dem Zimmer wo mein Tresor steht, um die "Raumsituation" zu beurteilen. Dann ist noch ein Formblatt auszufüllen mit den Pflichtangaben Jagdschein, WBK, Tresorart, Bestätigung der Wandmontage, Adresse Wohnort und Adresse weiterer Aufbewahrungsort. Dem bin ich auch nachgekommen und die Sache war erledigt. Ich sehe das genauso wie @essener84: locker bleiben und Privatfotos hinschicken. Was nicht auf den Bildern zu sehen sein soll, kann man ja vorher kurz rausräumen.
 

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