Dauerhafte Waffenaufbewahrung in fremdem Haushalt - Anforderungen seitens der Behörde

Registriert
7 Jun 2018
Beiträge
289
Hallo zusammen,

ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

Ich würde gerne einen Teil meiner Waffen in einem fremden Haushalt, in dem meine Freundin wohnt, aufbewahren.
Das Schloss des Tresors ist ein Elektronikschloss, dessen Code nur ich kenne. Außer mit hat somit niemand Zugriff auf den Inhalt des Tresors.
Nach einem kurzen Telefonat mit der Behörde nun folgende Auskunft:
Prinzipiell möglich, ABER:
- Foto des Aufstellortes wird gefordert
- Adresse des Aufstellortes wird gefordert
und jetzt kommt der Punkt, an dem ich mir nicht sicher bin:
- VERTRAG mit der Freundin, dass ich ständigen Zugang zur Wohnung habe und dort meine Waffen aufbewahren darf, gefordert

Letzteres gibt meiner Meinung das Waffengesetz nicht her und ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, für die Behörde den Zugang zur Wohnung meiner Freundin vertraglich zu regeln, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt.
Hat jemand eine Idee, wie ich meinen Sachbearbeiter davon überzeugen kann, dass dies nicht notwenig/rechtlich vertretbar ist?

Danke und WMH
HansDampf
 
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.133
Hallo zusammen,

ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

Ich würde gerne einen Teil meiner Waffen in einem fremden Haushalt, in dem meine Freundin wohnt, aufbewahren.
Das Schloss des Tresors ist ein Elektronikschloss, dessen Code nur ich kenne. Außer mit hat somit niemand Zugriff auf den Inhalt des Tresors.
Nach einem kurzen Telefonat mit der Behörde nun folgende Auskunft:
Prinzipiell möglich, ABER:
- Foto des Aufstellortes wird gefordert
- Adresse des Aufstellortes wird gefordert
und jetzt kommt der Punkt, an dem ich mir nicht sicher bin:
- VERTRAG mit der Freundin, dass ich ständigen Zugang zur Wohnung habe und dort meine Waffen aufbewahren darf, gefordert

Letzteres gibt meiner Meinung das Waffengesetz nicht her und ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, für die Behörde den Zugang zur Wohnung meiner Freundin vertraglich zu regeln, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt.
Hat jemand eine Idee, wie ich meinen Sachbearbeiter davon überzeugen kann, dass dies nicht notwenig/rechtlich vertretbar ist?

Danke und WMH
HansDampf
.... aber was spricht denn dagegen, wenn die Behörde sicher gehen möchte, dass Du auch Zugang zu der Wohnung auf Dauer hast?
D.T.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Zweitwohnsitz anmelden ist keine Option?


CdB
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Auf die Kontrollen hat das gar keine Auswirkungen.
Da zählt nur was die Bewohnerin dazu sagt. Nein, ist nein.
Der Ort der Aufbewahrung ist natürlich zu melden.
Fotos vom Aufstellort? Diskussionswürdig.
Am ende hat man das Theater mit der Behörde am Hacken. Muss man Lust drauf haben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20159

Guest
Servus HansDampf,

ich habe eine ganz ähnliche Situation. Schrank steht bei meiner Schwester, weil die nährer am Revier wohnt.

Die Behörde verlangte einen Nachweis der über die Schrankklasse und eine Einverständniserklärung, daß ich jederzeit Zugriff darauf habe, sprich in die Wohnung kann.
Wurde alles via Email ausgemacht und war sehr unproblematisch.

Und der "Vertrag/Einverständniserklärung" ist extrem unspektakulär: "Ich,..... bestätige hiermit, daß Herr ..... jederzeit zugriff auf den Waffenschrank hat."

Falls du den Sachbearbeiter davon überzeugen willst, daß du im Zweifelsfall keinen Zugang zu den Waffen hast, dann viel Glück.

Offen gestanden, sehe ich dein Problem nicht.
 
Registriert
15 Jun 2012
Beiträge
3.100
Fotos vom Aufstellungsort sowie vom Tresor mit Innenansicht bei geöffneter Tür wurde von mir schon vor 20 Jahren verlangt. Mein Waffenschrank von 1990 hatte keine entsprechende Klassifizierung. 1995 war es wohl, als die A und B Klassifikation eingeführt wurde. kurze Zeit später wurden Jäger angeschrieben einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Alternativ wurde mir angeboten den Schrank bei der Behörde vorzuführen (!) oder eine örtliche Begehung meines Kellers. Ich habe damals das Angebot der Fotos als positiv und tolles Angebot empfunden und hätte auch heute nix dagegen.
 
Registriert
7 Jun 2018
Beiträge
289
Bezüglich der Fotos habe ich absolut kein Problem, das wurde auch schon bei dem Schrank bei mir im Keller so gehandhabt. Mir geht's um die Regelung des Zutritts. Ich würde meine Waffen ja nicht irgendwo aufbewahren, wo ich keinen Zugriff darauf habe. Dafür braucht es doch keinen Vertrag. Für die Kontrollen hat meine Freundin doch immer noch das Hausrecht und kann den Kontrolleuren den Zutritt verwehren, das Argument zählt also nicht. Und selbst im Trennungsfall muss mir meine Freundin halt den Schrank vor die Türe stellen, wenn sie mich nicht mehr reinlassen möchte ;).
 
Registriert
24 Feb 2011
Beiträge
1.074
Was wäre denn wenn du dich von deiner Freundinn trennst ???
Sie nimmt dir den Schlüssel ab und wirft dich raus.

Wie willst du dann ohne Polizei und langen Gerichtlichen Weg an deine Waffen ??

Ich würde mal sagen, so ein Vertrag hat für dich auch Vorteile.

Und ja !! Pferde kotzen vor Apotheken.

Rechtlich kann ich es nicht beurteilen, aber sinnvoll kann es sein....

Gruß Weichei
 
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
13.787
Was wäre denn wenn du dich von deiner Freundinn trennst ???
Sie nimmt dir den Schlüssel ab und wirft dich raus.

Wie willst du dann ohne Polizei und langen Gerichtlichen Weg an deine Waffen ??

Ich würde mal sagen, so ein Vertrag hat für dich auch Vorteile.

Und ja !! Pferde kotzen vor Apotheken.
Ich wollte grad das gleiche dazu schreiben.
IMHO hat die Behörde damit recht auf eine entsprechende schriftliche Festlegung zu drängen.

Ich würds machen.
Verträge werden nicht für den Frieden gemacht sondern immer für den Krieg. ;)
 
Registriert
27 Jul 2016
Beiträge
294
Ich glaube echt, du suchst Probleme wo keine sind. Deine Freundin soll doch nur schriftlich gegenüber der Behörde bestätigen, dass du Zugang zu den Waffen hast. Ist quasi sowas wie ne Einverständniserklärung. Könnte ja auch sein, dass du den Schrank in ihrer Abwesenheit einfach in die Wohnung buckelst.. ;)
 
Registriert
31 Mrz 2009
Beiträge
10.265
Der Ort der Aufbewahrung ist natürlich zu melden.
Bezieht sich die Aussage darauf, daß die Waffen nicht in einer eigenen (Zweit-)Wohnung stehen?

Oder muß man auch der Behörde den Ort der Aufbewahrung mitteilen, wenn man einen Teil seiner Waffen in einer Zweitwohnung entfernt vom Hauptwohnsitz aufbewahrt?
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Der Aufbewahrungsort, ist der Ort der Aufbewahrung der Waffen.
Die Nachlässigkeit der Meldung kostete in einem hier lebhaft diskutierten Faden , die Zuverlässigkeit.
Es gab natürlich weitere Verfehlungen, aber das Gericht stellte klar, dass der Aufbewahrungsort anzuzeigen ist.
Dabei handelte es sich um einen Tresor im Ladengeschäft. Dieser war nicht gemeldet.
Vor dem Urteil hätte ich das nach gesetzt und Verordnung verneint.
Die Begründung ist aber nachvollziehbar.

P.S.: Fotos vom Aufbewahungsort gehen deutlich zu weit. Das Typenschild ist an sich sachlich und gerechtfertigt. Jeder darf ja tun was er mag und auch Bilder seiner Frau in badewanne auf Anforderung versenden. andere halten das dann doch anders.
Wohnung=Privatbereich. Es gibt Anschrift des Aufbewahrungsortes und Nachweis der Schutzklasse, sowie Zusicherung der Einhaltung der Pflichten nach §36 WaffG iV.m. §13AWaffV.
 
Registriert
10 Apr 2016
Beiträge
3.989
sollte ein nicht jugendfreies Bild deiner Freundin überm Aufstellungsort des Tresors an der Wand hängen kannst du es ja vorübergehend abnehmen. :) Besser ein Foto hinschicken als eine Ortsbegehung erlauben zu müssen. Ich finde die Forderungen der Waffenbehörde jetzt auch nicht als Gängelung. Soviel wie nötig...... ist da der richtige Ansatz. (y)
Vielleich kannst du ja mal freundlich Anfragen was der Hintergrund ist diese dauernde Zugangsberechtigung für dich in Schriftform haben zu wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
7
Zurzeit aktive Gäste
378
Besucher gesamt
385
Oben