Defekt an Waffe verschwiegen

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Also ich bin ehrlich. Wenn die Waffe bis auf den Schaft technisch in Ordnung ist und der Schaft selbst fachmännisch repariert wurde, war das ein gutes Geschäft. Ich würde die Waffe technisch einmal durchprüfen lassen weil der Grund für einen Schaftbruch ja in der Regel ein Sturz ist und schauen ob weitere Mängel bestehen (z.B: Montage). Falls nein, würde ich um meines Seelenfriedens Willen nichts weiter unternehmen. Das ist dann ein reiner Schönheitsfehler und ja, es kratzt etwas an der Ehre weil man sich übers Ohr gehauen fühlt...
 
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Schwieriges Thema, ich denke ein Mangel nach §434 BGB aus Gründen der Nutzbarkeit scheidet aus, weil ja fachgerecht repariert und funktionstüchtig, somit für die vorausgesetzte Verwendung, in diesem Fall Jagd, geeignet. GGf. wäre nach Ziffer 1 Abs. 2 ein Mangel der "üblichen Beschaffenheit" denkbar, dann müsste aber m.E. ziemlich eindeutig sein, dass sonst diese Kombination ohne Reparaturen "üblicher" Weise zu ähnlichen Preisen gehandelt wird.

Und gem. §442 BGB muss m.E. der Mangel auch arglistig verschwiegen sein, dass ist im vorliegenden Fall m.E. auch schwer nachzuweisen, da ja fachgerecht repariert, sodass der Verkäufer entweder davon ausgegangen sein kann, dass du es bei Begutachtung erkennst oder er ging davon aus, dass es irrelevant ist weil keine Beeinträchtigung. Des Weiteren wäre es m.E. auch Definitionssache wie "ernst" man so eine Schaftreparatur nimmt und evtl. deshalb nicht daran denkt darauf hinzuweisen.

Ich würde in deiner Situation, wenn du dich mit der Reparatur wirklich unwohl fühlst, mit dem Verkäufer bzgl. Rückabwicklung sprechen. Ob es sich lohnt zum Anwalt zu gehen falls der Verkäufer nicht zurücknimmt halte ich persönlich für fraglich.
 
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22 Apr 2015
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Schwierig, dir da sinnvoll weiterzuhelfen..

Ich würde in Anbetracht des Kaufpreises auf jeden Fall mit einem Anwalt reden, der kann dir sagen, ob du eine rechtliche Handhabe gegen den Verkäufer hast und wie du die am besten einforderst.
Je nach Sachlage wird deine Frage nach Teilerstattung oder Rücknahme dann auch direkt von deinem Anwalt beantwortet.

Sollte dir dein Anwalt nicht helfen können und du die Waffe nicht haben wollen würde ich danach den Versuch starten und den Verkäufer fragen, zu welchen Bedingungen du vom Kauf zurücktreten könntest.
 
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16 Sep 2012
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Schwieriges Thema, ich denke ein Mangel nach §434 BGB aus Gründen der Nutzbarkeit scheidet aus, weil ja fachgerecht repariert und funktionstüchtig, somit für die vorausgesetzte Verwendung, in diesem Fall Jagd, geeignet. GGf. wäre nach Ziffer 1 Abs. 2 ein Mangel der "üblichen Beschaffenheit" denkbar, dann müsste aber m.E. ziemlich eindeutig sein, dass sonst diese Kombination ohne Reparaturen "üblicher" Weise zu ähnlichen Preisen gehandelt wird.

Und gem. §442 BGB muss m.E. der Mangel auch arglistig verschwiegen sein, dass ist im vorliegenden Fall m.E. auch schwer nachzuweisen, da ja fachgerecht repariert, sodass der Verkäufer entweder davon ausgegangen sein kann, dass du es bei Begutachtung erkennst oder er ging davon aus, dass es irrelevant ist weil keine Beeinträchtigung. Des Weiteren wäre es m.E. auch Definitionssache wie "ernst" man so eine Schaftreparatur nimmt und evtl. deshalb nicht daran denkt darauf hinzuweisen.

Ich würde in deiner Situation, wenn du dich mit der Reparatur wirklich unwohl fühlst, mit dem Verkäufer bzgl. Rückabwicklung sprechen. Ob es sich lohnt zum Anwalt zu gehen falls der Verkäufer nicht zurücknimmt halte ich persönlich für fraglich.

Eine wie von TS benannte "Schaftreparatur" ist ein Eingriff in die Strukturelle Struktur der Baugruppe und somit ein Ofenbarungpflichtiger Vorschaden.
Das Leinem eines gebrochene Schaftes ist niemals "fachgerecht" weil der Reparateur die ursprünglichen Materialeigenschaften nicht wieder herstellen kann.

Wenn nun jemand anführt, dass eine verleimte Stelle niemals wieder aufbrechen kann und somit eine Vollunfängliche Reparatur vorlige, so ist das nur bedingt richtig. Vielmehr werden "benachbarte" Strukturteile überbeansprucht und es besteht eben auch hier erhöhte Bruchgefahr.
Das leimen eines Schaftes ist immer ein Pfusch, auch wenn er hochwertig ist.
Über die Qualität einer solchen Reparatur wird man in Falle eines Versages schmerzlichts informiert. Ob man diese Risiko eingehen will.......
 
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Danke erstmal für eure Antworten.
Ich habe den Verkäufer am Telefon darauf hingewiesen das mir aufgefallen ist,dass der Schaft gebrochen war.
Darauf hin pampte dieser mich gleich an,dass das fachmännisch repariert wurde und was ich für den Preis erwarten würde.
Als ich ihn dann fragte ob er das mit dem Schafftbruch also wüsste,wurde es ganz komisch am Telefon und er versuchte vom Thema abzulenken,durch Rumgemaule.
Er bestand auf seinen "rechtsgültigen"Kaufvertrag,den ich zwischen durch von einem befreundeten Rechtsanwalt überprüfen lassen habe,der jedoch alles andere als rechtsgültig sein soll.
Sein Angebot war,dass er mir 150@ zurück überweist,weil es bei EGun angeblich neue Hinterschäfte für 89€ gibt :35:.
Ich sagte Ihm das ich damit nicht einverstanden bin und die Sache dem Rechtsanwalt übergeben werde.
Siehe da am nächsten morgen bekam ich einen sehr freundlichen Anruf,ob es möglich sei die Waffe am Donnerstag(gestern) bei mir abzuholen und den Kaufpreis zurück zu erstatten. :lol:

Echt eine Frechheit,erstmal versuchen Leute zu verarschen und wenn Gegenwind kommt sowas!
Naja egal,für mich ist die Sache damit durch.
Falls die Waffe bei Egun auftaucht also VORSICHT
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus bene22,

Danke erstmal für eure Antworten.
...
Ich sagte Ihm das ich damit nicht einverstanden bin und die Sache dem Rechtsanwalt übergeben werde.
Siehe da am nächsten morgen bekam ich einen sehr freundlichen Anruf,ob es möglich sei die Waffe am Donnerstag(gestern) bei mir abzuholen und den Kaufpreis zurück zu erstatten. :lol:

Echt eine Frechheit,erstmal versuchen Leute zu verarschen und wenn Gegenwind kommt sowas!
Naja egal,für mich ist die Sache damit durch.

Würde ich so ohne Folgen für den Typen nicht durchgehen lassen... derlei arglistige Täuschung lässt auf fehlende Zuverlässigkeit schließen.

Jetzt wird, das unterstelle ich einmal, der Nächste beschixxen :?

Frag mal Deinen Anwalt ;)
Gut so, dass Du es dem Typen zeigst :thumbup:


Falls die Waffe bei Egun auftaucht also VORSICHT
Und stell mal die Waffennummer hier ein, damit man sieht, welche Knarre das ist.

Sollte sie auf Egun auftauchen, reicht auf Anfrage der Abgleich mit der Waffennummer.
 

tar

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9 Feb 2008
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Also ich bin ehrlich. Wenn die Waffe bis auf den Schaft technisch in Ordnung ist und der Schaft selbst fachmännisch repariert wurde, war das ein gutes Geschäft.

Ja, für den Verkäufer, der damit seine unsichere R93 für teures Geld los ist. ;)
 
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13 Sep 2012
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Siehe da am nächsten morgen bekam ich einen sehr freundlichen Anruf,ob es möglich sei die Waffe am Donnerstag(gestern) bei mir abzuholen und den Kaufpreis zurück zu erstatten. :lol:

Echt eine Frechheit,erstmal versuchen Leute zu verarschen und wenn Gegenwind kommt sowas!
Naja egal,für mich ist die Sache damit durch.
Falls die Waffe bei Egun auftaucht also VORSICHT

Wen dir Kosten entstanden sind ( Eintragung z B ) dann diese Geltend machen.


TM
 
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29 Aug 2010
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Ich werde die Waffen Nr hier in den nächsten tagen reinstellen.

WMH
 

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