[Hessen] Definition Jagdfläche - Hessisches Jagdgesetz

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Gelöschtes Mitglied 24903

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Bei den von @Beowulf80 angesetzten 120ha wären es so gesehen 3.

1 Pauschal für den JagdBEZIRK, 1 weitere je angefangene 100ha JagdFLÄCHE.
Man unterscheidet also Bezirk und Fläche

Ist kompliziert, das ist in NRW einfacher, wie @Schoenwetteransitzer schon schrieb.
 
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Gelöschtes Mitglied 24903

Guest
Bei den 120ha bleibt es bei zwei, weil es ja keinen Jagdbezirk mit 0 ha gibt.
Es kann einen Jagdbezirk mit 101 ha Jagdfläche geben. Dann wären es 3 Kirrungen (1 Pauschal, 1 für die ersten 100ha und 1 für die zweiten angefangenen 100ha).

Bei einem Jagdbezirk mit 99ha Jagdfläche sind es dann 2 Kirrungen.

Reines Zahlenspiel. So verstehe ich das.
 
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Das wird dir dann die Behörde erklären, wenn du die Kirrungen beantragst....
 
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Gelöschtes Mitglied 24903

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Oder ganz rumgesponnen.

Ein Jagdbezirk von 1000ha mit bejagdbarer Fläche von 99ha hat auch 2 Kirrungen? 1 für den Bezirk und 1 für die ersten angefangenen 100ha?
Und mit 2ha bejagdbarer Fläche mehr dann 3 Kirrungen?

Wie gesagt, es wird zwischen Bezirk und Fläche unterschieden 🧐
 
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Ein Jagdbezirk von 1000ha mit bejagdbarer Fläche von 99ha hat auch 2 Kirrungen? 1 für den Bezirk und 1 für die ersten angefangenen 100ha?
Und mit 2ha bejagdbarer Fläche mehr dann 3 Kirrungen?
Er bekommt eine und im anderen Fall zwei genehmigt.
 
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Machen wir es doch mal konkret:

Gepachtete Fläche 650 ha
Bejagbare Fläche: 470 ha

Wieviel Kirrungen erlaubt?
 
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Beim Drötstarter wären es drei Kirrungen.
Eine sowieso pro Jagdbezirk, dann je angefangene 100ha eine weitere.
1+1+1=3

Sagt einer, der beruflich Gesetze lesen musste...
 
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"Im Hessischen Jagdgesetz § 30, Absatz 8 steht: Je Jagdbezirk ist eine Kirrung, eine weitere je 100 ha angefangener Jagdfläche, ...... zulässig."

Wie ist die Jagdfläche definiert? Jagdbezirk, Jagdreviergröße, bejagbare Fläche etc.?

Danke und Waidmannsheil
Ich empfinde das recht eindeutig.
Bei einem Jagdbezirk von 99ha = eine Kirrung,
Ab den nächsten 100 ha ist eine weitere möglich.
Also bei genau 100ha sind es doch 2 Kirrungen.

Darf ich noch anmerken, das die Regeln mit melden, 1L und die begrenzte Anzahl die Jagd mit Kirrung quasi verbieten.
 
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Ich empfinde das recht eindeutig.
Bei einem Jagdbezirk von 99ha = eine Kirrung,
Ab den nächsten 100 ha ist eine weitere möglich.
Also bei genau 100ha sind es doch 2 Kirrungen.

Darf ich noch anmerken, das die Regeln mit melden, 1L und die begrenzte Anzahl die Jagd mit Kirrung quasi verbieten.
Machen wir es doch mal konkret: Hessen
Gepachtete Fläche 650 ha
Bejagbare Fläche: 470 ha
Wieviel Kirrungen erlaubt?

Mal bitte darauf antworten und nicht irgendwelche anderen Rechnungen!
 
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Gelöschtes Mitglied 24903

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Machen wir es doch mal konkret: Hessen
Gepachtete Fläche 650 ha
Bejagbare Fläche: 470 ha
Wieviel Kirrungen erlaubt?

Mal bitte darauf antworten und nicht irgendwelche anderen Rechnungen!
Ich würde 6 sagen, wenn kein Rotwildgebiet.
1 für den Jagdbezirk und 5 für die jagdbare Fläche.

Die Fütterung zur Bejagung des Schwarzwildes (Kirrung) mit heimischem Getreide, Mais und Erbsen ist zulässig und der Jagdbehörde anzuzeigen. Die ausgebrachte Futtermenge ist auf höchstens einen Liter je Tag und Kirrstelle beschränkt. Je Jagdbezirk ist eine Kirrung, eine weitere je 100 ha angefangener Jagdfläche, in Rotwildgebieten je 250 ha angefangener Jagdfläche zulässig.
 
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