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Sofern der denkmalgeschützte Baum auf besiedeltem Gebiet (auch Privatgrundstück) stand, wurde er von der zuständigen Gemeinde (oder Stadt) gepflegt. Fällt er um, ist ebenfalls die Gemeinde (oder Stadt) für den Schaden zuständig. Hat man als Privatmensch einen zu schützenden Baum auf dem Grundstück, wird man dessen quasi per Gesetz enteignet. Die Verantwortung für die Pflege und den Erhalt übernimmt die öffentliche Hand. Ob ein Baum zum Denkmal wird oder nicht, entscheiden städtische Sachverständige.Und wenn das Naturdenkmal auf deinem Acker landet?
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